Darf eine bevorstehend Insolvenz verschwiegen werden?

Leider, nach nun mehr als 2 Jahren Betriebszugehörigkeit, habe ich für die Monate Juli 2015, August 2015 , nur eine nicht Schriftlich bestätigte Anzahlung von 700€ erhalten, des weiteren bekam ich seit Januar 2014 keine Monatlichen Abrechnungen. Immer wieder frage ich nach, doch werde nur vertröstet, ich bin Bäcker, in einem kleinem Familienunternehmen.
Mein Arbeitgeber schweigt alles Tot, des öfteren fragte ich nach meinem Geld, doch eine richtige Antwort habe ich bis heute nicht bekommen.
Jetzt vermute ich das er vielleicht vor hat Insolvenz zu beantragen. Wenn dem so wäre, ist er verpflichtet mir und den anderen Mitbearbeitern das zu sagen? Sollte ich meine Ansprüche über einen Anwalt geltend machen?

Auch ist mein Arbeitsvertrag nicht ordentlich ausgefüllt worden, was Kündigung angeht, es steht wie folgt ; Nach Ablauf der Probezeit ist eine Kündigung nur unter Einhaltung einer Frist von 3 Wochen/ Monaten zum_Quartal___zulässig. Verlängert sich die Kündigungsfrist für die Firma aus tariflichen oder gesetzlichen Gründen, gilt diese Verlängerung auch für den Arbeitnehmer. Das Anstellungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das___/___ Lebensjahr vollendet, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Sollte Insolvenz angemeldet werden, ist der Vertrag samt Kündigungsfristen Gültig?

Was soll ich tun?

Hallo!

Nicht gezahlten Lohn gleicht das Insolvenzausfallgeld nur für höchstens 3 Monate aus. Schon von daher sollte man Lohnrückstände nicht zu lange auflaufen lassen. In einem kleinen Betrieb, in dem Mitarbeiter und Chef eng zusammenarbeiten, sind harte, an die Existenz gehende Maßnahmen menschlich nicht einfach, aber irgendwann unvermeidlich. Der Betroffene sollte deshalb mit seinem Chef reden, sich keinesfalls abwimmeln oder vertrösten lassen. Der Chef soll bitte Klartext reden, weil der Zustand nicht länger tragbar ist.

Seit längerer Zeit fehlende Lohnabrechnungen legen den Verdacht nahe, dass es Rückstände bei Sozialabgaben gibt und Lohnsteuer nicht abgeführt wurde. Das ist zwar ausschließlich der Verantwortungsbereich des Inhabers, aber während dieser noch versucht, sich irgendwie über die Runden zu quälen, ist der Betrieb vorhersehbar nicht mehr zu retten. Solche Fälle landen beim Staatsanwalt, weil nicht abgeführte Sozialabgaben einen Straftatbestand erfüllen, der übel spaßbefreit behandelt wird. Aus solchen Zahlungsverpflichtungen kommt der Chef nicht einmal durch Insolvenz heraus, weil sie nicht unter die Restschuldbefreiung fallen.

Wenn also ein Gespräch mit dem Chef sehr zeitnah zu nichts führt, insbesondere zu keiner Zahlung des ausstehenden Lohns und keinem Nachreichen der Lohnabrechnungen, hilft nur der Weg zum Arbeitsgericht, um Lohn und Verdienstbescheinigungen einzuklagen. Dieser Gang der Dinge muss dem Chef vor Augen geführt werden. Ist hart, zumal der Mann vor Sorgen wohl kaum noch klar denken kann, aber weiteres Zuwarten bringt niemandem etwas. Das Arbeitsgericht wird kurzfristig einen Gütetermin festlegen und dann führt am Farbe bekennen für den Bäckermeister kein Weg mehr vorbei.

Einen Rechtsanwalt braucht der Arbeitnehmer beim geschilderten klaren Sachverhalt nicht. Den müsste der Arbeitnehmer im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht in jedem Fall selbst bezahlen. Ist aber entbehrlich. Es reicht, mit Personalausweis und Anstellungsvertrag im Geschäftszimmer des Arbeitsgerichts zu erscheinen und die Klage dort zur Niederschrift zu Protokoll zu geben. Der Gütetermin wird vom Gericht binnen 2 Wochen anberaumt.

Gruß
Wolfgang