Darf eine Person, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat einen gemeinnützigen Sportverein als Vorsitzender führen?

In meinem heimatlichem Sportverein will man eine Person zum Vorsitzenden wählen, die mehrmals die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat zum 1. Vorsitzenden wählen.
Da es kaum noch jemand gibt, der im Verein Arbeit machen will, hat sich dieser förmlich bei einigen Mitgliedern aufgedrängt.

Hallo!

warum nicht ?
was haben die persönlichen finanziellen (?) Verhältnisse damit zu tun, ob er Vorsitzender eines Vereins ist oder werden will ?

Nichts !

Rechtlich gibts da jedenfalls kein Hindernis.

MfG
duck313

du scheinst nicht besonders begeistert zu sein. warum willst du den Job nicht übernehmen?

Hallo!

Wer nicht über ausreichend Vermögen verfügt, um die Forderung eines Gläubigers zu begleichen, kann auf Antrag des Gläubigers vom Gerichtsvollzieher zur Abgabe einer Vermögensauskunft https://de.wikipedia.org/wiki/Vermögensverzeichnis aufgefordert werden.

Geldprobleme sind für Betroffene keine angenehme Lage, aber den Sportverein sollte der Sachverhalt nicht interessieren. Davon abgesehen steht es den anderen Vereinsmitgliedern frei, selbst zu kandidieren. In Bayern gibt es einen gemeinnützigen Sportverein, der einen auf Bewährung aus der Haft entlassenen Straftäter zum Präsidenten wählte.

Gruß
Wolfgang

Ein e.V. wählt jemanden zum Vorsitzenden, der eine E. V. abgegeben hat? Besser kann es doch kaum passen!