Liebe Mitglieder der wer-weiss-was-Community,
darf eine Universität oder Fachhochschule Studenten
Prüfungen wiederholen lassen, wenn bei dem entsprechenden Studenten die Ergebnisse der Prüfung auf Grund von technischen Fehlern bei der Übetragung nicht ausgewertet werden können?
Es handelt sich um einen technischen Fehler seitens der Universität auf Grund eines neuen, technisierten Verfahrens (laut E-Mail der FH and den entsprechenden Studenten). Die Ergebnisse anderer Studenten liegen vor.
Als Studentenvertreter muss ich nun vermitteln.
Es wäre sehr nett, wenn Eure Antworten auch einen Hinweis auf entsprechende Gesetztestexte beinhalten.
(APO habe ich mir schon durchgelesen - habe aber keine konkreten Hinweise auf diesen Sachverhalt gefunden.)
Bei Rückfragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG
RobSteward