Darf eine Universität Prüfungen wiederholen?

Liebe Mitglieder der wer-weiss-was-Community,

darf eine Universität oder Fachhochschule Studenten
Prüfungen wiederholen lassen, wenn bei dem entsprechenden Studenten die Ergebnisse der Prüfung auf Grund von technischen Fehlern bei der Übetragung nicht ausgewertet werden können?

Es handelt sich um einen technischen Fehler seitens der Universität auf Grund eines neuen, technisierten Verfahrens (laut E-Mail der FH and den entsprechenden Studenten). Die Ergebnisse anderer Studenten liegen vor.

Als Studentenvertreter muss ich nun vermitteln.
Es wäre sehr nett, wenn Eure Antworten auch einen Hinweis auf entsprechende Gesetztestexte beinhalten.
(APO habe ich mir schon durchgelesen - habe aber keine konkreten Hinweise auf diesen Sachverhalt gefunden.)

Bei Rückfragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

LG

RobSteward

Lieber Rob,
da ich nie studiert habe, kann ich Dir diese Frage nicht beantworten.
Mein Mann sagt, die FH-Gesetze sind Landesgesetze, somit in jedem Bundesland unterschiedlich.
Gibt es denn nicht, ähnlich wie in der Schülervertretung eine „LANDESstudentenvertretung“ die sich mit solchen Fragen auskennen?

Habt ihr keinen Dozenten, der Euch in solchen Fragen berät?

LG Fallada

Hallo Fallada,

vielen Dank für Deine rasche Antwort. Die Landsgesetzte äußern sich leider auch nicht zu Fehlern seitens der Hochschule. Passiert wohl nie :wink:.

Die Idee mit der Landesstudentenvertretung ist gut, das werde ich weiter verfolgen.

Dozenten, bzw. das Dekanat sehen die Angelegenheit aus einem anderen Licht. Für sie handelt es sich um eine nicht erbrachte Prüfungsleistung à la „Klausur verschwunden, weil Imm-Nr. nicht vorhanden“.

LG

Rob Steward