Darf Gläubiger bei vereinbarter Ratenzahlung

… einfach den vollen Betrag vollstrecken falls man über die freigrenze von 1028€ bei einem P-Konto kommt?

… einfach den vollen Betrag vollstrecken falls man über die
freigrenze von 1028€ bei einem P-Konto kommt?

Sofern die Ratenzahlung eingehalten wurde nicht. Anderenfalls darf er vollstrecken weil die Ratenzahlungsvereinbarung nicht eingehalten wurde. Er wird soweit gehen, dass die Eidesstattliche Versicherung abgegeben wird.