Hallo,
ich habe heute noch einmal ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter von der Krankenkasse geführt. Er erwähnte, dass er bei dem Sanitätshaus nachgefragt hat, ob sie (KK) dessen Antwortschreiben an mich weiter leiten darf.
Daraufhin fragte ich, warum ich denn nicht ebenfalls gefragt wurde, ob mein Schreiben weitergegeben werden darf.
Daraufhin meinte der Sachbearbeiter: „Jetzt wird’s aber lächerlich…“.
Nach seiner Auskunft, ist es übliche Praxis, Beschwerdebriefe weiterzuleiten. Sonst wären die Sachbearbeiter als neutrale Stelle ja uferlos damit beschäftigt, mit den Parteien Gespräche zu führen…
Das ist eine Ansicht. Ob sie „richtig“ ist, weiß ich immer noch nicht. Oder sollte es in puncto Weiterleitung kein Richtig und Falsch geben…???
Hallo,
die Aussage des Sachbearbeiters ist lächerlich und dazu auch n och unlogisch. Das Antwortschreiben des Leistungserbringers will er nur nach dessen Zustimmung an die Versicherte geben, beim vorherigen Beschwerdebrief ist die Zustimmung nicht erforderlich.
Seine Begründung ist auch nicht nachvollziehbar. Aus meiner Praxis (Ich habe dieses Thema „Beschwerdemanagement“ sogar als Schulungsleiter an die Kollegen/Kolleginnen vermittelt), kann ich sagen, dass Beschwerden über Leistungserbringer einen sehr geringen Anteil der Gesamtbeschwerden ausmachten (ca. 5-10 %), also „uferlos“ war das mit Sicherheit nicht.
Wenn er konsequent gewesen wäre, dann hätte er argumentieren sollen, dass die Kasse nicht der Ansprechpartner für solche Beschwerden ist sondern der Leistungserbringer selbst oder dessen Dachverband oder bei Ärzten die Kassenärztliche Vereinigung usw. - Seine Ansicht ist durch seine Argumentation nicht zu gebrauchen, meine ich.
Gruss
Czauderna