Hallo Chris,
vereinfacht ausgedrückt:
solange Sie sich im Rahmen des § 28 BDSG (Datenerhebung für eigene Geschäftszwecke) bewegen und diese Daten niemanden zugänglich machen, den Sie nicht über eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) autorisiert haben, ist das in Ordnung, Ihr Lizenzmanagement auf diese Weise abzubilden.
Datensicherung ist grundsätzlich ein absolutes MUSS in einem Unternehmen. das WIE ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Für eine weiterführende Beratung zum Thema Datenschutz ist ein öffentliches Forum aber weniger geeignet.
Da Sie gewerblich tätig sind, kann ich Ihnen dies im Rahmen meiner Beratertätigkeit anbieten (gerne auch per Telefon). Ich verdiene nämlich meine Brötchen u.a. mit Beratung in Themen wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance.
Alternativ könnten Sie auch bei der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes einen „Beratungstermin“ vereinbaren oder sich das Gesetz im Internet herunterladen und studieren.
Was unternehmerisch gesehen für Sie sinnvoller ist, überlasse ich Ihnen.
Wenn Sie Interesse haben, geben Sie mir bitte kurz Bescheid über www.3rd-mind.com (Kontakt) und beziehen sich bei der Kontaktaufnahme auf unseren Dialog hier.
Auf jeden Fall finde ich es sehr gut, dass Sie sich von selbst Gedanken um diese Themen machen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Gruß
FG