Datenschutz

Liebe/-r Experte/-in,

Ich schreibe gerade eine Software mit Online Registrierung und wollte als Kopierschutz eine Computer-ID erstellen(Festplatten-Seriennummer, Motherboard-Seriennummer,…) und diese in einer Datenbank speichern um die Software dem PC zu zuordnen. Meine Frage nun: Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Darf man Computerdaten sichern und welche Daten darf man überhaupt speichern?

Danke im voraus für Ihre antworten

Guten Abend.
Solange Du wirklich nur Festplatten- und Motherboard-Nummer speicherst, erhebst Du keine personenbezogenen Daten und berührst keine datenschutzrechtlichen Probleme.
Mit freundlichem Gruß
Otto

Noch etwas. Ich habe eben nur sehr kurz geantwortet.
Wenn Du die Software verkaufst, wirst Du ja mit den Kunden einen Vertrag schließen.
Es steht Dir frei, in diesem Vertrag anzugeben, welche Daten des Kunden Du speichern willst, und den Kunden diesem Passus ausdrücklich zustimmen zu lassen. Dann kannst Du auch noch Kundendaten wie Name und Kontaktadresse etc. mit speichern, was für eine Registrierung ja vielleicht auch nötig ist.

Lies mal WIKIPEDIA http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesdatenschutzgesetz… und da den kurzen Abschnitt über „Grundsätze“.

Schönen Sonntag!

.

Danke für die schnelle Antwort

Dazu hätte ich noch eine Frage und zwar:
Wie gehe ich am besten vor um einen solchen Vertrag aufzusetzten? Kann man einen solchen Vertrag selbst aufsetzten oder muss ich einen Anwalt hinzuziehen bzw. gibt es Vorlagen?
Ich will die Kosten nämlich so minimal wie möglich halten, da ich quasi ohne Budget arbeite.

Freundliche Grüße
Christian

Hallo Chris,

also, um die Sache etwas zu vereinfachen, kann ich Dir schon mal pauschal mitteiel, dass Du prinzipiell alles speichern kannst was Dir so zur Verfügung steht.
Außer:
Urheberrechtlich geschützte Dateien wie Bilder, Filme und Tonaufzeichnungen, sowie dem Datenschutz entsprechende personifizierte Daten. Als da sind Name, Adresse, Telefon, Geburtsdatum,…
Da wird es brenzlig, da greift der Datenschutz! Ohne „opt-in“ Erklärung geht ab Sepember 2011 gar nichts mehr!

mfg.

Der Datenschutzbeauftragte

Guten Morgen Christian.

Guckstu GOOGLE : http://www.google.de/search?q=software%C3%BCberlassu…

und suchst Dir was Schönes aus.
Bisschen anpassen, fertig.
Schönen Sonntag noch
Otto

Hallo lieber Programmierer,
diese beschriebenen Daten sind ohne schriftliche Erlaubnis des Betroffenen nicht verwertbar. Sie Strafen hiefür können den Nerv eines Unternehmens hart treffen.
Ich würde hier dringend von abraten und andere Möglichkeiten in Erwägung ziehen, meine Software zu schützen.
Gruß RV

Hallo, es stellt sich die Frage, ob als Kopierschutz die Computer-ID ein geeignetes Mittel ist. Was ist, wenn der/die rechtmäßige BenutzerIn bspw. das Motherboard oder die Festplatte austauschen muss.

Wichtig ist hier, dass die Art des Kopierschutzes dem/der BenutzerIn bereits vor einer Registrierung oder einer evtl. Bezahlung mitgeteilt wird, damit der/die BenutzerIn selbst entscheiden kann, ob er/sie damit einverstanden ist.

Freundliche Grüße,

W.H.

Hallo,
wemm man diese Computer-ID analog zur IP-Adresse bewerten kann, besteht die Möglichkeit einer eindeutige Zuordnung zu einem Gerät. Der Gerätebesitzer hat damit nicht mehr die Möglichkeit anonym auf die Web-seite zuzugreifen. Daher sind auf diese Form der Speicherung die datenschutzrechtlichen Bestimmungen entsprechend anzuwenden. D. h., man braucht die Einwilligung des Betroffenen. "Ich willige ein, dass meine personenbezogenen Daten mit den technischen Daten verknüpft werden.
Wenn dieser nicht zustimmt, muss der technische Prozess abgebrochen werden.

Gruss Siegfried
Insofern müssten datenschutzrechtliche die Bewertung ebenfalls analog zur IP-Adresse erfolgen. Da gibt es ja einige Aussagen dazu.

Hallo Chris,

vereinfacht ausgedrückt:

solange Sie sich im Rahmen des § 28 BDSG (Datenerhebung für eigene Geschäftszwecke) bewegen und diese Daten niemanden zugänglich machen, den Sie nicht über eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis (§ 5 BDSG) autorisiert haben, ist das in Ordnung, Ihr Lizenzmanagement auf diese Weise abzubilden.

Datensicherung ist grundsätzlich ein absolutes MUSS in einem Unternehmen. das WIE ist von verschiedenen Faktoren abhängig.

Für eine weiterführende Beratung zum Thema Datenschutz ist ein öffentliches Forum aber weniger geeignet.

Da Sie gewerblich tätig sind, kann ich Ihnen dies im Rahmen meiner Beratertätigkeit anbieten (gerne auch per Telefon). Ich verdiene nämlich meine Brötchen u.a. mit Beratung in Themen wie Datenschutz, IT-Sicherheit und Compliance.

Alternativ könnten Sie auch bei der Aufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes einen „Beratungstermin“ vereinbaren oder sich das Gesetz im Internet herunterladen und studieren.

Was unternehmerisch gesehen für Sie sinnvoller ist, überlasse ich Ihnen.

Wenn Sie Interesse haben, geben Sie mir bitte kurz Bescheid über www.3rd-mind.com (Kontakt) und beziehen sich bei der Kontaktaufnahme auf unseren Dialog hier.

Auf jeden Fall finde ich es sehr gut, dass Sie sich von selbst Gedanken um diese Themen machen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und Gruß
FG

Hallo,

schwierige Frage, die im BDSG meines Wissens nirgendwo verbindlich geklärt ist. Grundsätzlich hast du aber das Recht dein Eigentum zu schützen und auch das BDSG spricht in verschiedenen § von „berechtigtem Interesse“.
Die Motherboard Nr. etc. stellt aus meiner Sicht auch nicht unbedingt ein personenbezogenes Datum dar, sondern dient eher, wie eine Adresse, zur Identifikation bei einem Lizenzverstoß. Solange du sonst nichts damit tust würde ich das eher als unbedenklich ansehen. Aber, erstens bin ich kein Jurist und das ist nur meine persönliche Einschätzung und zweitens entscheidet im Zweifelsfall immer ein Gericht. 100% Sicherheit wirdst du vermutlich nicht einmal kriegen, wenn du dir dazu ein Gutachten schreiben lässt.
Frag doch einfach mal bei der Landesdatenschutzbehörde deines Bundeslandes an. Das dauert zwar immer einige Zeit ist aber vermutlich der sicherste Weg.

Viel Erfolg
Ulliyo

Hallo!

Ich schreibe gerade eine Software mit Online Registrierung und
wollte als Kopierschutz eine Computer-ID
erstellen(Festplatten-Seriennummer,
Motherboard-Seriennummer,…) und diese in einer Datenbank
speichern um die Software dem PC zu zuordnen. Meine Frage nun:
Wie sieht es mit dem Datenschutz aus? Darf man Computerdaten
sichern und welche Daten darf man überhaupt speichern?

Danke im voraus für Ihre antworten

Die angegebenen Daten dürfen meiner Meinung nach gespeichert werden; es muss in den AGB zum Programm jedoch deutlich darauf hingewiesen werden.
Nicht gespeichert werden sollten persönliche Daten (Benutzername, Rechnername, etc.).

Mit freundlichen Grüßen,
Stefan Meier

PS: Sorry für die späte Antwort!