… mahnt aber als „Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz“ ab.
Kann man diesen … irgendwie bremsen?
Hallo,
vielleicht kann man das beurteilen, wenn auch nur ansatzweise eine aussagefähige Fallschilderung erfolgt.
Bei derart hingerotzten Halbsätzen kann man nicht ernsthaft eine seriöse antwort erwarten.
&Tschüß
Wolfgang
Natürlich könnte ich den Fall schildern. Aber ich werde dies ganz sicher an dieser Stelle nicht tun.
Die Frage ist im Grunde: Kann man einen Anwalt, der sich als Fachanwalt für gewerblichen Rechtschutz ausweist, der aber selbst gegen EU-Vorschriften (DSGVO) verstößt (ist dokumentiert und gespeichert), abmahnen, oder nicht.
Falls ja, wie?
Kann man, aber nicht du als Privatperson.
Das könnten z.B. Verbraucherschutzorganisationen.
Du könntest der Anwaltskammer schreiben und auf den Verstoß hinweisen und hoffen man kümmert sich darum.
Danke.
Hallo nochmal, geht nicht. Genau aus der Richtung kommt er ja - angeblich.
Du könntest ihn bei dem zuständigen Landesbeauftragten d.d.Datenschutz verpetzen.
Gruss
Rakete
Freudscher Versprecher?
Ja.
Gruss
Rakete
Ja. Könnte ich. Aber dann erledigt der Anwalt mit dem/der/das zuständigen Landesbeauftragten mit einem Gespräch beim nächsten Meeting. Obwohl, ein Telefonat würde auch reichen … Die kennen sich doch.
Ok. Falls jemand eine wirklich intelligente Antwort und evt. Lösung kennt, und mir in der Sache behilflich sein will, bitte ich um kurze Mail an [email protected] … Ist eine heikle Geschichte, weil man sich in dem Fall mit den „Mächtigen“ anlegen würde.
Hätte ich kein Problem. Alles schon erlebt. Und vor dem OLG ein Verfahren gegen eine mächtige Organisation gewonnen, die mich abgemahnt hat. Und damals ging es um wesentlich größeres …
Damals war ich allerdings wesentlich agiler und - wahrscheinlich - auch intelligenter …