Der Teppichmesser-Ripper im Fernreisebus

Das scheinst Du richtig zu bedauern.

Und wie stellst Du Dir das vor?
Allein in meiner Heimatstadt fahren täglich 100.000 Menschen mit Bus und Bahn.
Oder sollen Deine Kontrollen auf Fernbusse begrenzt bleiben?
Wenn Ja, was ist an Fernbussen gefährlicher?

Gruß Crack

Hier ist die Besonderheit, dass der der Täter nicht mehr „mutmaßlich“, sondern angeklagt ist.
Außerdem haben wir die Parallele zum Würzburgfall, die der Artikel auch sieht, wenn er sich auch nur einen Vorfall im ÖPNV bezieht.
Zu deiner Frage: Nein! 500 Beiträge allein für Köln Silvester wären dann doch etwas viel.

Gruß
rakete

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Hallo,

da wird die Abgrenzung vermutlich schwierig. Bei Schusswaffen, Sprengstoff und Dolchen ist die Sache noch klar. Leider kann man seinen Artgenossen aber auch mit Scheren, Schraubendrehern, Bleistiften oder irgendwelchen spitzen Plastikteilen schwere Verletzungen zufügen. Und bei einem Cuttermesser wäre ich erstmal nicht misstrauisch geworden.

geschickt formuliert! Das wär doch mal ne schöne Schlagzeile für die „Qualitätspresse“: „Postfaktische Vorfälle häufen sich beängstigend“ :fearful:

FG myrtillus

Nein, bedauern tue ich lediglich die jeweiligen Opfer.

Bahnen und Fernbusse. Die Überlegung gab es ja schon.
Für jeden kleinen Bus bzw. Straßenbahn ist das (leider) nicht machbar (vielleicht Stichproben). Beim ICE fände ich systematische Kontrollen o.k.
Gruß
rakete

Hallo,

ein wahrer Wonneproppen. Und die Justiz läuft bereits im Schongang, falls es wirklich ein Jugendstrafverfahren ist. Diese Möglichkeiten bei 18-21jährigen, mutmaßlichen Tätern, waren einst als Ausnahme gedacht und sind zur Regel geworden.

Der erste vergleichbare Fall, den ich fand. http://www.epochtimes.de/politik/deutschland/aachen-polizeibekannter-einbrecher-39-randaliert-im-bus-fahrgast-mit-messer-bedroht-geschlagen-und-getreten-a2011952.html

Eine Durchsuchung ohne konkreten Verdacht? Das ist nicht möglich.

Es gibt für Ausweis- und Taschenkontrollen Ausnahmeregelungen, die aber an ein Gebiet gebunden sein müssen. Die Regelungen hierzu dürften Ländersache sein.

Gruß
vdmaster

Ich darf dich an dieser Stelle mal selber zitieren:

Und was daran so besonders sein soll, ist mir auch schleierhaft…

Lies den Artikel doch mal genauer:
Das Verfahren gegen Omar A. ist damit nicht vergleichbar.

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Darauf hatten ja auch die 9/11 Täter gesetzt. Aber du hast recht. Auch eine zusammengerollte „WamS“ ist schon ne Waffe :wink:.
Im Ernst: Ich kann es ohnehin nicht leiden, wenn manche Leute ständig ein Messer (zur rituellen Ohrenreinigung?) mit sich rumtragen müssen. Zu was braucht man das, wenn nicht beruflich bedingt (Metzger, Jäger, Teppichverleger etc.) Würde ich generell untersagen und unter Strafe stellen.
Gruß
rakete


In D Ist es vielleicht noch nichtmöglich.
Zu deinem Fall. Bei Ortsbussen wird es sicher kaum machbar sein.
Gruß
rakete

Da waren es 2015 ja auch nur 80 Millionen Reisende…

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Ein wenig OT, weil ich gerade die News zu Bundeswehr und Mali gehört habe:
Irgendwann kam der Dammbruch, aus einer gemäß GG zur Verteidigung vorgesehenen Bundeswehr eine aggressive BW mit Auslandseinsätzen zu machen. Mittlerweile sind es einfache Nachrichten in zwei bis drei Sätzen, dass hier und dort und da die Bundeswehr in Mali, Afghanistan, Syrien verteidigt und Personal zusätzlich verfrachtet.

Ähnliches geschieht seit Monaten in vielen gesellschaftlichen Bereichen hierzulande, nicht nur über Gesetzesverschärfungen und neue Gesetze für Kleinstgruppen wie „Gefährder“ (in Warteschleife, kommt sicher). „Hochsicherheitstrakte“ wie heute Elbphilharmonie oder Durchsuchungen beim Oktoberfest sind selbstverständlich schon Tagesordnung. Du unterwirft dich oder wirst ausgeschlossen.

Einmal das Tütchen aufgemacht, und der verführerische Duft macht süchtig ohne Grenzen.

Franz

… die hier im Rahmen eines Systems der kollektiven Sicherheit (UN) ein Mandat erfüllt. :stuck_out_tongue_closed_eyes:

https://dejure.org/gesetze/GG/24.html

(2) Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen

Das ist alles schon seit Ewigkeiten abgesegnet. Auch im Rahmen der NATO hätte die BW nicht nur dt. Territorium verteidigt.

Gruß
vdmaster

Afghanistan beispielsweise ist m.E. GG-Beugung, mit keinem Bündnis in irgendeiner Weise zu rechtfertigen. 13 Jahre hat sich niemand um den Krieg dort gekümmert, aber ein einziger Terroranschlag war dann der Grund, sich agressiv einzumischen. Kein Bündnisfall, der über dem GG stehen könnte.

Franz

Und das soll für die Rechtsprechung auch so bleiben. Du wirst doch aber zugeben, dass man mit einer privaten Diskussion und evtl. der Spekulation einer Tatbeteiligung nicht jedesmal zu warten braucht, bis ein Urteil gefällt wurde.
Bei deinem zitierten Posting ging es darum, dass du selbst noch nicht rechtskräftig entschiedene Fälle zitiert hattest, was ich ausdrücklich unterstützt hatte.

Der Zusammenhang besteht darin, dass das Verkehrsmittel, die offene Tat vor vielen Zeugen, die ausnehmende Brutalität und vermutlich die psychische Verfassung bzw. die mentalitätsbedingte Wut vergleichbar sind.
Richtig ist, dass Würzburg dagegen kein normales Rohheitsdelikt, sondern ein Terroranschlag war.

„Köln“ hat man auch in den Griff gekriegt.

Der Einsatz der BW in AFG basiert weder auf Bündnisfällen aus dem EU-Vertrag noch aus dem NATO-Vertrag. Er basiert einzig auf UN-Resolutionen. http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/14/079/1407930.pdf

Falls du sie lesen möchtest http://www.un.org/depts/german/sr/fs_sr_zwischenseite.html

Der Angriff der USA auf Al-Kaida war im Rahmen des Selbstverteidigungsrechts m.E. zulässig. Die sog. Taliban"regierung" hatte sich geweigert, selbst gegen Al-Kaida vorzugehen oder Zugang zu Al-Kaida zu gewähren. Sie war zudem nicht völkerrechtliche Vertretung des Staates AFG.

Gruß
vdmaster

a. Campen
b. Geocaching
c. Angeln
d. Tauchen
e. Survivaltraining
f. Bergsteigen

Ist eben ein Werkzeug. Das Verbot gibt es ab einer gewissen Klingenlänge ebenso wie bei bestimmten Arten. Wobei ich da schon reichliche Übertreibungen (bei Teilen dieser Regelung) sehe.

Gruß
vdmaster

Tatsächlich hast du damals versucht, dir nicht genehme Artikel mit dem Hinweis auf die „Unschuldsvermutung“ abzutun. Hat schon damals nicht funktioniert und wie man sieht, interessiert dich dein Geschwätz von gestern auch nicht mehr.

Deiner postfaktische Behauptung, der Artikel sähe eine Parallele zu Würzburg, wird dort ausdrücklich widersprochen.

Das Problem sind die Menschen hinter den Klingen. Einem Rotzlöffel nachts am Kottbusser Tor kaufe ich nicht ab, dass er zum Angeln will. Hilfreich wäre vielleicht schon ein Verbot, dergleichen am Körper zu führen. Vorbild könnten -entsprechend abgemildert- Regelungen für Sportschützen sein. Wenn das Messer zum Sport oder Hobby mitgenommen wird, hat es -auf dem Weg dahin oder von dort- in einem Etui zu liegen, dass in der Sporttasche unterzubringen ist.
Sicher, vorliegenden Fall hätte man damit nicht verhindert, da der Drang zur Gewaltausübung bei dem Täter so groß war, dass er nicht die Mühen scheute, die Tatwaffe erst aus dem Rucksack vorzubuddeln, um den Mann zu verletzen.

Gruß
rakete

Ich denke das anders. Ich bin grundsätzlich erst einmal gegen Einmischung in Angelegenheiten fremder Staaten. Wenn eine Kooperation mit der anderen Regierung nicht gelingt, dann schütze ich meine Angelegenheiten. Und würde keinesfalls die Zivilisten eines anderen Staats zusätzlich in Gefahr bringen.

Daher würde ich die „Zulässigkeit“ wegen der Grundgedanken unseres GG auch verneinen.

Franz


Das Ende etwaiger Unschuldsvermutungen. Der Mistkerl hat eine Haftstrafe kassiert und wird hoffentlich anschließend ausgewiesen.
Gruß
rakete