Der Teppichmesser-Ripper im Fernreisebus

Das Problem sind die Menschen hinter den Klingen. Einem Rotzlöffel nachts am Kottbusser Tor kaufe ich nicht ab, dass er zum Angeln will. Hilfreich wäre vielleicht schon ein Verbot, dergleichen am Körper zu führen. Vorbild könnten -entsprechend abgemildert- Regelungen für Sportschützen sein. Wenn das Messer zum Sport oder Hobby mitgenommen wird, hat es -auf dem Weg dahin oder von dort- in einem Etui zu liegen, dass in der Sporttasche unterzubringen ist.
Sicher, vorliegenden Fall hätte man damit nicht verhindert, da der Drang zur Gewaltausübung bei dem Täter so groß war, dass er nicht die Mühen scheute, die Tatwaffe erst aus dem Rucksack vorzubuddeln, um den Mann zu verletzen.

Gruß
rakete

Ich denke das anders. Ich bin grundsätzlich erst einmal gegen Einmischung in Angelegenheiten fremder Staaten. Wenn eine Kooperation mit der anderen Regierung nicht gelingt, dann schütze ich meine Angelegenheiten. Und würde keinesfalls die Zivilisten eines anderen Staats zusätzlich in Gefahr bringen.

Daher würde ich die „Zulässigkeit“ wegen der Grundgedanken unseres GG auch verneinen.

Franz


Das Ende etwaiger Unschuldsvermutungen. Der Mistkerl hat eine Haftstrafe kassiert und wird hoffentlich anschließend ausgewiesen.
Gruß
rakete