DHL: Anspruch auf Entschädigung?

Hallo Leute!

Hat ein Kunde der DHL in folgendem Fall Anspruch auf Entschädigung plus Erstattung der Portokosten?

Ein Paket wird an eine Packstationsadresse versandt.
Packstation soll ausgelastet gewesen sein, deswegen geht das Paket an eine Postfilialie.
Weder Empfänger noch Absender werden über diesen Vorgang informiert und schon gar nicht, auf welcher Filiale das Paket gelandet ist.
Sendungsstatus lautet weiterhin „Das Paket befindet sich auf dem Weg zur Packstation“.
Dann wird das Paket einfach an den Absender zurückgeschickt, wegen „nicht abgeholt“.
Da der Inhalt des Pakets außerdem terminrelevant ist, sind wir sehr verärgert über die mangelhafte Leistung seitens DHL.

Welche Ansprüche hat man in so einem Fall als DHL-Kunde?

In der Hoffnung auf Euren Rat

Gruß
Hans

Hallo,

es gibt keine Ansprüche, denn es ist Nichts verloren oder beschädigt!

Ausserdem lässt sich keine Terminrelevanz erkennen, wenn man ein wirklich dringendes Paket mit „normaler“ Post befördert…

Who pays peanuts, will get monkeys… war schon immer so - zu Recht!

Gruß

Hummel

Hallo Hummel!

Also wenn ich ein Paket am 20.12. abschicke, kann ich doch wohl erwarten, daß es spätestens am 30.12. ankommt, oder Deiner Meinung nach nicht? Soll man dafür noch irgendwelche Express-Zuschläge zahlen?

Und was soll das mit den Peanuts heißen? DHL ist ja immerhin kein Billigversender und ein Paket ist kein Päckchen.

Schließlich hat DHL einen Fehler gemacht durch den ihren Kunden Schaden entstanden ist. Da meinst Du einfach, dafür sollen die Kunden zahlen?
Und ganz abgesehen vom Termin - soll ich jetzt etwa wegen deren Fehler nochmal versenden und das Porto 2x zahlen?

Gruß
Hans

Hallo,

wenn du am 20.12. ein Paket absendest, dann sind es in 2012 bis zum 30.12. 4 volle akzeptierte Werktage.

Wobei man aber wissen sollte, dass das Paketaufkommen zu dieser Zeit extrem hoch ist.

Innerhalb 4 Werktagen kommen eine Menge Pakete innerhalb Deutschlands an, aber ein gewisser Prozentsatz eben auch nicht.

Es gibt etliche Kurierdienstleister, die „overnight“ mit hoher Wahrscheinlichkit liefern, und da gibt es dann auch Kompensation für Verspätungen, allerdings auch nur die Frachtkosten.

Gruß

Hummel

nochmal zu Fehlern Versanddienstleister

Schließlich hat DHL einen Fehler gemacht durch den ihren
Kunden Schaden entstanden ist. Da meinst Du einfach, dafür
sollen die Kunden zahlen?

Hallo,

mir wird da nicht ganz klar, wie DHL einen Schaden, der entstanden ist, regeln soll.

Beispiel:

Ich habe die flotte Lotte kennengelernt, sie hat sich in mich verliebt und will mich heiraten - aber nur, wenn ich ihr meine Liebe mit einem glühenden Liebesbrief beweise.

Diesen Brief schreibe ich natürlich gern, da Lotte schwere Millionenerbin eines gutgehenden Konzerns ist…

Dieser Brief geht verloren, und du ahnst schon, was passiert:

Lotte heiratet mich nicht, sondern jemand Anderen!

Meine Eltern streiten sich über meine Dämlichkeit, so einen wichtigen Brief nicht mit einem zuverlässigen teuren Kurierdienst geschickt zu haben, und sie lassen sich nach 50 Ehejahren scheiden…

Die Oma erfaehrt das , bekommt einen Schlaganfall und ist den Rest ihrer Tage in einem teuren Pflegeheim.

Wie ungefähr würde da deine Forderung gegen DHL aussehen?
Gruß
Hummel

Hallo Hummel,

also mit „4 volle akzeptierte Werktage“ hast Du es Dir aber mächtig für Deine Argumentation zurechtgebogen.
Relevant sind die Tage, an denen Pakete befördert und ausgeliefert werden. Das waren 7, wobei ich den 20. mitzählen kann, da das Paket rechtzeitig aufgegeben wurde und auch am 21. morgens laut Sendungsverfolgung im Ziel-Paketzentrum bearbeitet wurde.

Jedoch: Das ist ohnehin irrelevant, weil es eben nicht darum geht, daß das Paket zu spät ausgeliefert wurde - sondern _überhaupt nicht_ und einfach an den Absender zurückgeschickt - ohne jegliche Information, dass es auf einer ganz anderen Filiale zur Abholung lag.
Das ist ein Fehler, oder nicht?

Und zu Deinem überkonstruierten Beispiel - es geht hier nicht um die Art/Höhe/… der Entschädigung (das ist eine andere Problematik) sondern um das ob. Begeht ein Dienstleister (ganz allgemein) einen Fehler, der seinem Kunden Schaden zufügt, Entschädigungsanspruch oder Schwamm drüber & Pech gehabt?

Gruß
Hans

wenn du am 20.12. ein Paket absendest, dann sind es in 2012
bis zum 30.12. 4 volle akzeptierte Werktage.

Wobei man aber wissen sollte, dass das Paketaufkommen zu
dieser Zeit extrem hoch ist.

Innerhalb 4 Werktagen kommen eine Menge Pakete innerhalb
Deutschlands an, aber ein gewisser Prozentsatz eben auch
nicht.

Es gibt etliche Kurierdienstleister, die „overnight“ mit hoher
Wahrscheinlichkit liefern, und da gibt es dann auch
Kompensation für Verspätungen, allerdings auch nur die
Frachtkosten.

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