Die Bildung des Prätertiums von Modalverben/subjektive Bedeutung

Hallo

Wie bildet man das Präteritum des Modalverbs in der subjektiven Bedeutung?

Er müsste die Arbeit erledigen (Präsens)
A)Er habe/hatte die Arbeit erledigen müssen (Präteritum)
B)Er müsste die Arbeit erledigt haben (Präteritum)
Er muss die Arbeit erledigen (Präsens)
AA)Er habe/hatte die Arbeiten erledigen müssen (Präteritum)
BB)ER musste die Arbeite erledigt haben (Präteritum)

Bei der subjektiven Bedeutung kann man sowohl Konjunktiv als auch Nicht-Konjuktiv einsetzen. Wie nennt man eigentlich den Fall „Nicht-Konjunktiv“? Realis vs. Irrealis?

Meine Frage ist, welche Form des Präteritums bevorzugt?
Sind beide Formen des Präteritums erlaubt und gut gehießen?

Danke

noch eine Frage: Warum werden Realis und Irrealis in der subjektiven Bedeutung gleichgesetzt? Bei den anderen Verben wird eine Differenzierung vorgenommen und es ist klar, wo man Konjunktiv oder Nicht-Konjunktiv verwendet. Bei den Modalverben funktioniert diese Differenzierung anscheinend nicht mehr, mit der Ausnahme von „dürfen“, das nur im Konjunktiv verwendet wird, um die subjektive Bedeutung zum Ausdruck zu bringen.

Das Präteritum zu „er muss“ ist „er musste“. Du dürftest 8!) jedoch gemeint haben: die Vergangenheit des Konjunktiv II

er müsste [= Konjunktiv II der Gegenwart, alias „Konjunktiv Präteritum“]

er hätte müssen [= Konjunktiv II der Vergangenheit, alias „Konjunktiv Plususmperfekt“]

Also

Er müsste die Arbeit erledigen (Präsens Gegenwart)
A) Er hätte die Arbeit erledigen müssen (Vergangenheit)

Dagegen handelt es sich hier

B) Er müsste die Arbeit erledigt haben (Präteritum Konj. II Gegenwart)

ja bloß um die Vergangeheit des Objektes des müssens, nicht um die Vergangenheit des müssens.

Er muss die Arbeit erledigen (Präsens)

Er musste die Arbeit erledigen (Päteritum)
Er hat die Arbeit erledigen müssen (Perfekt)
Er hatte Arbeit erledigen müssen (Plusumaperfekt)
ER musste die Arbeite erledigt haben

Du meinst vermutlich:
Der Gärtner muss der Mörder sein"
vs.
Der Gärtner müsste der Mörder sein"
im Sinne von: „Etwas anderes ist kaum denkbar“

Ja, ist fast gleichbedeutend (und nennt sich 9n der Linguistik „epistemische Notwendigkeit“)

Nicht-Konjunktiv = Indikativ

Siehe oben. Da gibt es gar kein Präteritum.

Gruß
Metapher

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hab mal eine KI (google Gemini) gefragt:

Es stimmt, dass die Differenzierung zwischen Realis und Irrealis bei Modalverben im Vergleich zu anderen Verben oft unklarer erscheint.

Ein Grund dafür liegt in der semantischen Natur der Modalverben. Sie drücken Möglichkeit, Notwendigkeit, Absicht oder Willen aus – also Konzepte, die subjektiver und interpretationsfähiger sind als Sachverhalte, die durch Nicht-Modalverben beschrieben werden.

Hinzu kommt, dass die grammatischen Formen des Konjunktivs und Indikativs bei Modalverben oft zusammenfallen. So kann zum Beispiel „ich kann“ sowohl eine reale Möglichkeit („Ich bin in der Lage zu…“) als auch eine irreale Möglichkeit („Ich würde gerne…“) ausdrücken.

Trotz dieser Schwierigkeiten lassen sich einige allgemeine Tendenzen beobachten:

  • Realis: Der Indikativ wird verwendet, wenn der Sprecher die Gültigkeit der modalen Aussage als real oder objektiv wahrnimmt.
  • Irrealis: Der Konjunktiv wird verwendet, wenn der Sprecher die Gültigkeit der modalen Aussage als irreal, subjektiv oder hypothetisch einstuft.

Beispiele:

  • Realis:
    • „Ich kann schwimmen.“ (Indikativ Präsens) -> reale Fähigkeit
    • „Er musste gehen.“ (Indikativ Präteritum) -> reale Notwendigkeit
  • Irrealis:
    • „Ich könnte schwimmen, wenn ich nicht so müde wäre.“ (Konjunktiv Präteritum) -> irreale Möglichkeit
    • „Er müsste gehen, wenn er nicht krank wäre.“ (Konjunktiv Präteritum) -> irreale Notwendigkeit

Die Ausnahme von "dürfen"

Das Modalverb „dürfen“ bildet hier tatsächlich eine Ausnahme. Es wird im Konjunktiv verwendet, um sowohl Realis als auch Irrealis auszudrücken.

  • Realis:
    • „Man darf hier nicht parken.“ (Konjunktiv Präsens) -> reales Verbot
  • Irrealis:
    • „Ich dürfte das nicht sagen, aber…“ (Konjunktiv Präteritum) -> irreale Erlaubnis

Die Verwendung des Konjunktivs bei „dürfen“ lässt sich durch seinen modalen Bedeutungsgehalt erklären. „Dürfen“ drückt eine Erlaubnis oder Befugnis aus, die oft mit einem gewissen Grad an Unsicherheit oder Zweifel verbunden ist. Der Konjunktiv unterstreicht diese Unsicherheit und hebt den subjektiven Charakter der modalen Aussage hervor.

Zusammenfassend lässt sich sagen:

  • Die Differenzierung zwischen Realis und Irrealis ist bei Modalverben oft schwieriger als bei anderen Verben.
  • Der Indikativ wird für reale, der Konjunktiv für irreale Sachverhalte verwendet.
  • „Dürfen“ bildet eine Ausnahme, da es im Konjunktiv sowohl Realis als auch Irrealis ausdrücken kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Regeln nur allgemeine Tendenzen beschreiben und es immer Ausnahmen geben kann. Die genaue Bedeutung einer modalen Aussage hängt immer vom Kontext und der Intention des Sprechers ab.

made by KD, dem kinschdlichen Depp…

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so isses… sonst könnte man we-wei-wa nämlich auch zu machen…

Danke Metapher. Aber ich habe jetzt alles durcheinander. Muss eine Weile darüber nachdenken. Grüße

Ich kann das nicht verstehen.
Ist das wirklich Konjunktiv II Präsens?
Er müsste die Arbeit erledigt haben

Wenn das so ist, dann ist dieser Satz gleich wie
Er müsste die Arbeit erledigen

Ist das richtig? Sind diese beiden Sätze Konjunktiv II Präsens und gleichwertig?
Er müsste die Arbeit erledigen = Er müsste die Arbeit erledigt haben
Und der Konjunktiv Präteritum für beide Fälle wäre
Er hätte die Arbeit erledigen müssen.

Danke sehr

Die gängigen Chats wie Gemini, ChatGPT werden von Laien mit KI gleichgesetzt, aber das ist Blödsinn. Sie benutzen nur zum Teil KI-Technologien. Und zwar huptsäclich zur Sprachgenerierung. Die Beschaffung von Informationen dagegen haben inhaltlich mit KI nichts zu tun.

Diese Chats beherrschen zwar ziemlich perfekt Grammatiken vieler Sprachen (daher teilweise besser als gängige online-Übrsetzungsprogramme), aber bei der Erklärung von grammatischen Strukturen produzieren sie meist hanebüchenen Blödsinn. Zumal die meisten Anwender nicht kapieren, wie präzise es dabei auf die Formulierung von Fragen ankommt.

Wie hier: Das Programm verwendet den Ausdruck hier nicht hingehöreden „Realis“ statt den korrekten „Indikativ“.

Und das missverständliche „Konjunktiv Präteritum“ statt „Konjunktiv II Gegenwart“

Und (der Hammer!):

Konj. I heißt nicht „darf“, sondern „dürfe“

usw. usw.

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stimmt… hast natürlich recht…
OT: frage mich aber mittlerweile ob @Nadja nicht besser in einem Germanistik-Forum fragen sollte.

Es gibt einige versierteste Fachleute in diesem Forum: Germanistinnen und Germanisten durch und durch. Sonst lies die Definition dieses Forums

Nein, es ist „Konj. II der Gegenwart“ bzw. „Konj. Präteritum“
Ich hab die Formen und deren Bezeichnung doch extra aufgelistet:

Es geht dabei nur um die Konjunktiv-Tempora von „müssen“.
Dabei spielt es keine Rolle, was genau er müsste. Also ob es um „erledigen“ oder um „erledigt haben“ geht. Das hat damit gar nichts zu tun.

Die Bezeichnungen der Tempora sind:

Konj. Präsens oder Konj. I der Gegenwart → müsse
Konj. Präteritum oder Konj. II der Gegenwart → müsste

Konj. Perfekt oder Konj. I der Vergangenheit → habe müssen
Konj. Plusquamperfekt oder Konj. II der Vergangenheit → hätte müssen

Warum der Konjunktiv „Konj. Präteritum“ genannt wird, obwohl es ein Konj. der Gegenwart ist, hat mit dem Tempus „Präteritum“ gar nichts zu tun. Er heißt so, weil es morphologisch von der Präteritumsform abgeleitet ist, und zwar durch Vokal-Ablaut:

sie hatten → sie hätten
sie wurden → sie würden
sie waren → sie wären
sie brachten → sie brächten
sie sahen → sie sähen

Daher ist
„Er müsste erledigen“ Form der Gegenwart (nicht des Präsens) von müssen
„Er hätte erledigen müssen“ Form der Vergangenheit (nicht des Präteritums) von müssen

Ebenso ist
„Er müsste erledigt haben“ Form der Gegenwart von müssen
„Er hätte erledigt haben müssen“ Form der Vergangeheit von müssen

Gruß
Metapher

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