Dienstreise - Verpflichtung, mit der Bahn zu fahren?

Hallo,

Person X müßte hin und wieder eine Dienstreise machen. Bsp. 1,5-tägige Dienstreise 5h Hinfahrt, 3h Termin, 1 Übernachtung und am nächsten Tag 5h Rückfahrt, jeweils mit dem eigenen Auto. X würde, je nach Dauer des Termins auch gerne noch an Tag zurückfahren, hätte so auch den zweiten Tag als vollen Arbeitstag erhalten.

Kann die Firma X zwingen, mit der Bahn zu fahren (reine einfache Fahrtzeit mit der Bahn 5-7h, mehrere Umstiege zzgl. noch ca. 2 h von Haustür zur Bahn sowie von Bahn mit Bus/Bahn/Taxi/Mietwagen zum Termin)? Begründung des Arbeitgebers wäre hierbei, dass die tägliche Arbeitszeit sonst überschritten würde und X in der Bahn schließlich auch arbeiten könne. X muss durch die weitaus längere Fahrtzeit (ca. 18 vs. 10 Stunden, ohne weitere Verspätungen durch Umstiege, aus- und einchecken etc.) und die zweite Übernachtung ja auch Zeit von seiner Freizeit opfern…
Was könnte X tun? Muss er dies hinnehmen oder gibt es Argumente, die dagegen sprechen?
LG Nicky

Servus,

jemandem, der über 100 Kilometer von der nächsten Haltestelle der Bahn entfernt wohnt, ist das ohne weiteres zuzumuten, weil er für alle alltäglichen Verrichtungen ziemlich viel Zeit und große Entfernungen berücksichtigen muss. Vermutlich ist der nächste Lebensmittelladen dort auch über 50 Kilometer weg.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Der Arbeitgeber hat darauf zu achten, daß die Mitarbeiter die maximale Arbeitszeit nicht überschreiten.
5h Hin- und Rückfahrt mit dem Auto zählt als Arbeitszeit, d.h. es geht auf legalem Weg nicht ohne Übernachtung (daß viele Firmen das aus Kostengründen nicht so genau nehmen, ist Realität, aber wenn was passiert, hat man den Chef am Wickel)

Der Wunsch von X ist nachvollziehbar, kollidiert aber eben mit dem Arbeitszeitgesetz.
Reisen mit der Bahn zählt als Ruhezeit! Wenn die Firma meint, der AN könnte auch „in der Bahn arbeiten“, dann ist das möglich, diese Zeit muß aber dann auch als Arbeitszeit behandelt werden.

Die Zeit von zu Hause zum Arbeitgeber ist Wegezeit, die nicht als Arbeitszeit zählt. Fährt der AN also erstmal zum Betrieb und dann zum Bahnhof, zählt die Arbeitszeit von der Abfahrt vom Betrieb an.
Ich bin mir nur gerade nicht sicher, wie es sich verhält, wenn der AN direkt von zu Hause zum Bahnhof fährt…

Gruß

Michael

nein, es sind keine 50 oder 100 Kilometer, nur die Busverbindungen sind grottenschlecht und häufig nicht auf die Bahn getaktet (oder wie auch immer)… Mit dem Auto 15 Min, mit Öffentlichen schnell mal 1h bis 2h, bedingt durch reine Fahrzeit über x Ortschaften, Umsteigen und Bustakt 1x pro Stunde etc.

Und vom Arbeitsrecht her wäre doch dann ja doch 1 Übernachtung ausreichend. Wäre mit PKW problemlos möglich. Die zweite Übernachtung würde ja durch den Zwang, mit der Bahn zu fahren, erst herbeigeführt.

Hi!

Das ist so pauschal mal eine ausgesprochen gewagte Aussage.

VG
Guido

Hi!

Wenn tatsächlich keine andere Vereinbarung als die nackte Verpflichtung zur Dienstreise existiert, wird der AG sich idR. auf §106 GewO berufen können.

Gerade das Argument, dass man im Zug arbeiten kann und im Auto nicht, wird man nur sehr schwer entkräften können.

VG
Guido