Dienstwagen und Steuererklärung

Ich habe folgende Frage.

Max Mustermann fährt einen Dienstwagen, der 1% Lohnversteuert ist.

Seit 1.1.18 führt er ein Fahrtenbuch.

Er kann unterscheiden zwischen Privatfahrten (erklärt sich selbst), Dienst Fahrten und Fahrten zur Arbeitsstelle.

2x wöchentlich fährt er in die 200km entfernte Firma (=800km pro Woche). Die restlichen Tage ist er beim Kunden in NRW, Hessen, Rlp, Bawü.

Er fragt sich, wo für ihn der Unterschied zwischen Dienstfahrt und Fahrt zur Arbeitsstelle ist.

Er hat gelesen, dass er die 1% durch die Fahrtenbuch bei der Steuer „zurück holen“ kann leider, wenn er unter 5% privat fährt. Kann er die Fahrten zur Arbeitsstelle nicht gesondert in der Steuer angeben, wenn er die 5% nicht erreicht?

Danje für eure Antworten.

Hallo!

Anderes Thema - aber ich würde als ADler anstelle von Herrn Mustermann mit meinem Arbeitgeber vereinbaren, daß mein Dienstsitz meine Heimatadresse ist.

Somit wären ab sofort alle dienstlich zu begründenden Fahrten beginnend und endend am Wohnsitz, einschliesslich der Fahrten zum Sitz des Unternehmens.

Ferner könnte im Dienstwagenvertrag explizit vereinbart werden, daß der zur Verfügung gestellte Dienstwagen auch für Privatfahrten genutzt werden darf.

In dem Falle bleibt nur die auf die „1%-Regelung“ entfallende ESt-Mehrbelastung.

Herzliche Grüße

Helmut