Dispokredit als Rentner

Jemand ist seit Ende 2011 Rentner mit einer Durchschnittsrente.Vorher war er Hartz 4-Empfänger.
Er hat ein Girokonto bei einer Sparda-Bank.
Dieser jemand beabsichtigt keine Kontenüberziehung
und braucht eigentlich keinen Dispo-Kredit.
Die Bank hat ihm bisher aber auch keine Dispo-Überziehung angeboten.
Frage : ist dieser jemand ein Dispo-unwürdiger Kunde,oder müßte er z.B. mindestens ein Jahr Rentenbezieher sein?

Warum sollte die Bank von sich aus einen Dispo anbieten, wenn die gute Kontoführung und der nicht geäußerte Wunsch nach einem Dispokredit die Vermutung nahe legen, dass der Rentner keinen Dispokredit benötigt oder wünscht?

Die Bank bei der man Kunde sein möchte entscheidet mit wem sie Geschäfte machen möchte. Das tut jeder privat genau so. Das nennt man freie Marktwirtschaft.

Die Regeln der Bank, auch unter welchen Bedingungen Kredite gegeben werden, stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man sich aushändigen lassen kann. Diese gelten für alle Kunden gleich.
Wenn man diese Bedingungen nicht erfüllt, dann bekommt man auch keinen Dispokredit. Das Risiko für die Bank und damit die anderen Kunden wären zu groß.

Außerdem ermittelt die Bank die Bonität eines jeden Kunden. Dazu gehört u.a. ob Ihre Geschäfte in der Vergangenheit ohne Beanstandung waren (SCHUFA), ob man regelmäßigen Geldeingang oder Sicherheiten, wie z.B. Spareinlagen, hat und ob man dem Betreuer persönlich bekannt ist und wie lange man Kunde ist.
Die Regeln kann Ihnen aber nur die Hausbank erklären. Einfach nachfragen.
Wenn man einen Dispokredit braucht muss man den beantragen. Wenn ein regelmäßiger Geldeingang da ist und die anderen Voraussetzungen erfüllt werden, sollte dies kein Problem sein.

Grundsatz für einen Dispo ist ein regelmäßiger Geldeingang, d.h. auch ein Rentner kann einen Dispo erhalten. Natürlich müssen auch die sonstigen Rahmenbedingungen wie Kontoführung, Vermögensverhältnisse, Schufa, etc. passen.
Die Rente muss mind. 3 x gezahlt werden oder ein Rentenbescheid, o.ä. vorgelegt werden, aus dem der regelmäßige Bezug hervorgeht.