Doppelte Haushaltsführung: Einrichtung absetzbar?

Hallo,

angenommen, ein Ehepaar hat zwei Wohnsitze, da sie in weit entfernten Städten arbeiten. In diesem Fall würde das Finanzamt auf jeden Fall eine doppelte Haushaltsführung anerkennen, d.h. zumindest die Kosten für Miete und Familienheimfahrten als Werbungskosten berücksichtigen.

Angenommen das Ehepaar hätte für den zweiten Wohnsitz auch Einrichtungsgenestände anschafft, z.B. eine Einbauküche mit Elektrogeräten, Bett, Schlafzimmerschrank, Sofa, Esstisch mit Stühle, TV, etc. Wenn das Finanzamt diese mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 17.12.2002, BStBl 2003 Teil II S. 314 nicht als Werbungskosten anerkennen würde, würde sich dann ein Einspruch lohnen? Falls ja, gibt es andere Urteile auf die man sich im Einspruch beziehen würde?

Gruß
Markus

doppelter Haushalt Einrichtung
Hi,

Ein Einspruch hätte Aussicht auf Erfolg, wenn auch nicht in voller Höhe.

Das Urteil vom 17.12.2002 ist schwach. Einfach Thema verfehlt, siehe
http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2003/xx030314.htm

Umzug und Einrichtung geht nicht, ist aber hier nicht die Frage.

Einrichtungsgegenstände können in einem moderaten Umfang (also nicht Luxusausstattung, sondern normale Sachen) und nur zur Ausstattung der angemessenen 60 qm anerkannt werden.

Möbel sind auf 13 Jahre gleichmäßig zu verteilen.
/t/zweitwohnung–6/5133588/4

Das dortige kölner Urteil steht immer noch im aktuellen Steuerkompass zur Steuersparerklärung.

Schöne Grüße
C.