Hallo,
angenommen, ein Ehepaar hat zwei Wohnsitze, da sie in weit entfernten Städten arbeiten. In diesem Fall würde das Finanzamt auf jeden Fall eine doppelte Haushaltsführung anerkennen, d.h. zumindest die Kosten für Miete und Familienheimfahrten als Werbungskosten berücksichtigen.
Angenommen das Ehepaar hätte für den zweiten Wohnsitz auch Einrichtungsgenestände anschafft, z.B. eine Einbauküche mit Elektrogeräten, Bett, Schlafzimmerschrank, Sofa, Esstisch mit Stühle, TV, etc. Wenn das Finanzamt diese mit Verweis auf das BFH-Urteil vom 17.12.2002, BStBl 2003 Teil II S. 314 nicht als Werbungskosten anerkennen würde, würde sich dann ein Einspruch lohnen? Falls ja, gibt es andere Urteile auf die man sich im Einspruch beziehen würde?
Gruß
Markus