Hallo,
ich meine, wenn die Frau Leistungen der Pflegeversicherung erhält, also die auch den Duschsitz bezahlen würde, dass dann die Chancen für einen Einbau in der Mietwohnung größer sind, natürlich vorausgesetzt, dass das technisch überhaupt möglich ist.
Ich kann mich an einen Fall erinnern, der von der Sache her genau so gelagert war.
Der Pflegebedürftige wollte einen Duschsitz installieren lassen, der fest mit der Wand verbunden war, der Vermieter verwies auf einen Duschstuhl. Zunächst bescheinigte der verordnende Arzt, dass ein Duschstuhl nicht geeignet sei für den Pflegebedürftigen und es schon ein Klappsitz sein müsste. Dann ließ sich der Vermieter von einem Rechtsanwalt beraten, der ihm anscheinend sagte, dass er vor Gericht keine große Chance hätte den Einbau zu verweigern. Der Vermieter stimmte dann dem Einbau zu mit der Maßgabe, dass der Pflegebedürftige, sollte er von der Wohnung ins Heim wechseln, die Kosten des Rückbaus übernehmen müsste. So geschah es und ca. ein Jahr später, war es dann auch so weit, allerdings gab es kein Auszug, sondern eine Beerdigung und der Vermieter verzichtete auf den Rückbau durch die Erben.
Gruss
Czauderna
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