N’Abend,
eine Bedingung zum Erhalt der BAFA-Prämie für ein E-Auto ist ja die Haltedauer von sechs Monaten. Ein Autohaus stellt sich ein derart gefördertes Fahrzeug mit Tageszulassung auf den Hof und verkauft es vor Ablauf der sechs Monate. Damit die Prämie nicht flöten geht, erfolgt der Verkauf mit der Auflage, dass erst am ersten Tag nach Ablauf dieser sechs Monate der offizielle Halterwechsel zu veranlassen ist. Sicherlich ist diese Vorgehensweise nicht im Sinne des Erfinders, aber ist das (bitte ankreuzen, Mehrfachantwort möglich):
[ ] de facto übliches Procedere?
[ ] eine legale Trickserei?
[ ] eine rechtliche Grauzone?
[ ] illegal (Bitte konkrete Gesetzespassage nennen, die dieses Gebaren verbietet)?
Ich bin gespannt auf eure Einschätzungen. Würdet ihr auf so einen Vorschlag eingehen?
Grüße
Marius