Dank der Rechtsprechung eines Landgerichts Berlin erkenne ich, dass ich die Schüler meiner Brennpunktschule bisher leider vollkommen falsch erzogen habe.
Bisher habe ich Ausrufe wie „Drecks Fotze“ (offenbar auseinander geschrieben!) immer als Beleidigungen angesehen. Seit heute weiß ich jedoch, dass es sich hierbei um einen Kommentar handelt, der sich „haarscharf an der Grenze zum Hinnehmbaren“ befindet. Äußerungen wie „Knatter sie doch mal richtig durch, bis sie wieder normal wird“ sind also auch vollkommen in Ordnung, weil „zulässige Meinungsäußerungen“, genauso wie jemanden „als Sondermüll entsorgen“ zu wollen oder ihn als „Schlampe“ zu bezeichnen.
Besonders interessant sollte für viele Schüler (und auch einige cholerische Väter) der Hinweis sein, dass, wenn der Beschimpfte seinerseits etwas sagt, was „Empörungspotential“ bietet, der zulässige Rahmen der Antwort noch weitergefasst wird.
Im Klartext: Fühle ich mich von dem anderen provoziert, habe ich den Freibrief zu extrem deftigen Antworten!
Ich werde versuchen, meine eigenen verfickten Umgangsformen an den neuen Schlampenton anzupassen…
Karl (knatter knatter)