Eine 5 in Geografie!

Kann mir bitte jemand helfen, der sich mit dem Notensystem in Sachsen auskennt? Ich gehe aufs Gymnasium und habe warscheinlich eine 5 in Geografie auf dem Zeugnis. Bleibe ich dafür sitzen? Ansonsten sieht mein Zeugnis gut aus!
Im Voraus schon mal vielen lieben Dank!

Die Versetzungsbestimmungen in Sachsen werden sich in diesem Punkt bestimmt nicht grundlegend von denen in anderen Bundesländern unterscheiden. Geografie ist ein Nebenfach, das durch eine gute oder befriedigende Note in einem nderen Fach ausgeglichen werden kann. Und davon hast du ja offenbar genügend! Es besteht also wohl im Moment keine Gefahr des Sitzenbleibens. Aber trotzdem müsste es im nächsten Jahr doch möglich sein, mit etwas mehr Einsatz auch in Geografie mindestens auf eine 4 zu kommen - wenn du doch eigentlich eine gute Schülerin bist!
Genauere Infos über die Versetzungsregelung in sächsischen Gymnasien findest du hier (Link anklicken oder ins Adressfenster des Internetprogramms kopieren) >>
http://nachhilfe.schuelerhilfe.de/wissenswertes/bild…

Außerdem gibt es das sicher auf der Homepage des sächsischen Kultusministeriums.

Vielen Dank! Ich habe ganz schön Angst gehabt, dass mich das die Versetzung kostet!

Also bei uns in S-H ist es so das wenn man eine Fünf hat und sonst nur 3en hat, das man dann weiterkommt.

Wenn du mindestens eine 2 (oder besser) im Zeugnis (z.B,: in Deutsch) hast, kannst du eigentlich damit deine 5 ausgleichen.
Alles Gute

Also ich bin Lehrerin in NRW und kenne mich nicht aus. Hier bleibt man mit einer 5 nicht sitzen. Mit zwei 5en kann man eine Nachprüfung machen.
Frag doch mal ältere Mitschüler.
Sorry!

Viele Grüße

Hallo
Wegen einer 5 in einem Fach bleibt man auch in Sachsen nicht sitzen. Es gibt auch da eine Versetzungsordnung Gymnasien, die kann man im Internet finden. Dort ist alles ganz genau geregelt.
Ansonsten mal die Lehrer fragen!
Viele Grüße
Joachim Eichhorn

Ich bin zwar nicht am Gymnasium, aber ich weiss, dass bei einer Gefährdung mindestens 2 Monate vor der Zeugnisausgabe schon mal ein Gespräch mit den Eltern stattfinden muss. Dort müssen die Eltern darüber aufgeklärt werden, dass das Klassenziel nicht erreicht wird. Ist das nicht geschehen, denke ich mal, dass mit der einen 5 nichts anbrennt.
Dann gibt es nach §27 noch den Notenausgleich (siehe Anhang)
§ 27
Versetzungsbestimmungen

(1) In die nächsthöhere Klassenstufe werden diejenigen Schüler der Klassenstufen 5 bis 10 versetzt, die in allen Fächern mindestens die Note „ausreichend“ erzielt haben oder die nicht ausreichenden Leistungen in einzelnen Fächern nach Maßgabe der Absätze 2 und 3 ausgleichen können.

(2) Für den Notenausgleich gilt Folgendes:
1.
In den Fächern

a)
Deutsch,

b)
Sorbisch als Muttersprache oder Zweitsprache,

c)
Mathematik,

d)
Englisch,

e)
zweite Fremdsprache,

f)
dritte Fremdsprache,

g)
Geschichte,

h)
Biologie,

i)
Chemie,

j)
Physik,

k)
Profil, außer in der vertieften Ausbildung,

l)
Musik oder Kunst in der vertieften musischen Ausbildung,

m)
Sport in der vertieften sportlichen Ausbildung

kann die Note „ungenügend“ nicht und die Note „mangelhaft“ höchstens einmal durch die Note „gut“ oder „sehr gut“ in einem der genannten Fächer ausgeglichen werden;
2.
in den nicht unter Nummer 1 genannten Fächern kann die Note „ungenügend“ nicht und die Note „mangelhaft“ durch die Note „befriedigend“ oder besser in einem anderen Fach ausgeglichen werden.

(3) Der Notenausgleich ist in höchstens zwei Fächern zulässig.

(4) Abweichend von Absatz 1 gilt für Fächer, für die gemäß § 19 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3 die Ausgestaltung der Schule übertragen ist, dass diese bei der Versetzung unberücksichtigt bleiben.

(5) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, zum Beispiel bei längerer Erkrankung, können Schüler, die nach den Absätzen 1 bis 3 nicht zu versetzen wären, versetzt werden, wenn sie aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit und bisherigen Gesamtentwicklung den Anforderungen der nächsthöheren Klasse voraussichtlich gewachsen sein werden. Eine Versetzung auf Probe ist nicht zulässig.

(6) Über die Versetzung oder Nichtversetzung entscheidet die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters. Die Versetzung oder Nichtversetzung ist im Jahreszeugnis zu vermerken.

(7) Wird ein Schüler den Leistungsanforderungen der vertieften sportlichen Ausbildung nicht mehr gerecht, muss er diese beenden. Hierüber entscheidet der Schulleiter.20

Die Versetzungsordnung ist für jedes Land anders. Ein mangelhaft kann jedoch immer durch ein befriedigend in der gleichen Fächergruppe (Hauptfächer oder Nebenfächer) ausgeglichen werden. In vielen Bundesländern bleibst du auch mit zwei „5en“ nicht sitzen, wenn eine 5 mit 3 ausgeglichen wird; mit der anderen 5 kommt man in eine Nachprüfung (zu Beginn des neuen Schuljahres), in der dann ein ausreichend genügt.

Hallo,
kenne mich zwar nicht speziell in Sachsen aus, aber mit einer 5 in einem Nebenfach dürfte man nicht sitzenbleiben. Das müsste Dir aber auch Dein Klassenlehrer beantworten können.
LG!

Hallo Lena,

bin zwar selbst Grundschullehrerin, habe aber grade mal in der Versetzungsordnung Gym nachgeschaut. :wink:
Mit einer 5 im Nebenfach bleibst du nicht sitzen. Du kannst die 5 mit einer 3 ausgleichen.

Wenn dein Zeugnis ansonsten gut aussieht, sollte das wohl klappen. :wink: Alles Gute & erholsame Sommerferien,
Jenny

Trotzdem solltest du daraus etwas gelernt haben! Eine 5 in einem Nebenfach ist meist Folge von zu geringem Einsatz!

Vielen Dank! Ich habe ganz schön Angst gehabt, dass mich das
die Versetzung kostet!

keine sorge , du bleibst erst mit 2 5en im zeugnis sitzen bzw einer 6 :wink:)