Eingangstür Mehrfamilienhaus : Nachts abschließen

Hallo,
wie sollte es ein Vermieter mit der Aufforderung zum (nächtlichen) Abschließen der Eingangstür seines Mehrfamiliehauses halten ?
Einerseits spricht das Sicherheitsargument dafür, Unbefugte am Zugang zum Haus hindern (wie zB gewesen: nächtliche Brandstiftung im Keller durch Unbekannt). Andererseits spricht dagegen, dass im Not-/Brandfall die Tür nur mit einem Schlüssel zu öffnen ist.
Gibt es dazu rechtlich verbindliches ?
Gruß
Karl

Hallo,

Gibt es dazu rechtlich verbindliches ?

ich meine mich zu erinnern, dass das gegen die Brandschutzbestimmungen verstößt. Es gibt spezielle Türen, die abschließbar sind, aber im Ernstfall dennoch von innen zu Öffnen.

Sorry, dass ich nicht mehr bieten kann, aber irgendwo im Archiv müsste genaueres zu finden sein.

TM

Hi

Einerseits spricht das Sicherheitsargument dafür, Unbefugte am
Zugang zum Haus hindern (wie zB gewesen: nächtliche
Brandstiftung im Keller durch Unbekannt). Andererseits spricht
dagegen, dass im Not-/Brandfall die Tür nur mit einem
Schlüssel zu öffnen ist.

Das ist nicht richtig. Derartige Sicherheitstüren sind normalerweise von innen immer ohne Schlüssel zu öffnen - das Argument mit dem Schlüssel im Notfall fällt daher flach.

Gruß
Edith

Gibt es dazu rechtlich verbindliches ?

zB für Niedersachsen ?
Gruß
Karl

Hi,

wie sollte es ein Vermieter mit der Aufforderung zum
(nächtlichen) Abschließen der Eingangstür seines
Mehrfamiliehauses halten ?

Meine persönliche Meinung: idealerweise eine selbstverriegelnde Panikschließung einbauen und als Sofortmaßnahme das Abschließen per Hausordnung verbieten.

Einerseits spricht das Sicherheitsargument dafür, Unbefugte am
Zugang zum Haus hindern (wie zB gewesen: nächtliche
Brandstiftung im Keller durch Unbekannt). Andererseits spricht
dagegen, dass im Not-/Brandfall die Tür nur mit einem
Schlüssel zu öffnen ist.
Gibt es dazu rechtlich verbindliches ?

Nein, für ein normales Wohnhaus gibt es keine rechtlich verbindlichen Regeln. Ich denke das ist auch so gewollt, da der Gesetzgeber in Anbetracht der Vielfalt der Lebenswirklichkeiten solche Fragen einfach nicht zur allgemeinen Zufriedenheit allgemeingültig regeln kann.
Für Sonderbauten wie Versammlungsstätten (Theater, Stadien etc.), Verkaufsstätten, Hochhäuser u.a. gibt es schon im Bauordnungsrecht konkrete Vorschriften zum Betrieb, die für Regelbauten aber fehlen (für Regelbauten ist nur festgelegt wie die Rettungswege gestaltet werden müssen, nicht aber, wie sie zu betreiben sind - daß sie z.B. nicht verschlossen sein dürfen).
Daneben gibt es weitere Rechtsvorschriften wie z.B. das Arbeitsstättenrecht, die zum Betrieb von Rettungswegen konkrete Vorschriften machen. Nur, Wohnhäuser werden von deren Geltungsbereich schlicht nicht erfasst.
Ob diese Frage auch über eine kommunale Satzung geregelt werden könnte (und/oder wird), entzieht sich meiner Kenntnis.
Es ist nun mal so: materielle Vorschriften gibt es für Wohnhäuser nicht. Im Ergebnis könnte ein Gericht die Frage ob eine Haustür abgeschlossen werden darf oder nicht, nur im konkreten Einzelfall beantworten.

Wie Du richtig erkannt hast, geht es um das Abwägen zwischen zwei unterschiedlichen Zielen: ungehindertes Betreten und Verlassen im Notfall und Verhindern des unbefugten Zutritts.
Ich habe beruflich mit beiden Aspekten zu tun und mein Urteil habe ich zu Beginn verdeutlicht.
In einem klassischen Mehrfamilienhaus (drei oder mehr Parteien, die zueinander in keinem besonderen Verhältnis stehen) halte ich das Abschließen der Haustür für ausgesprochen gefährlich und nicht zu verantworten.
Das Hauptproblem ist, daß Menschen in persönlich belastenden Notsituationen (das kann noch weit weg von der Panik sein) meist nicht mehr überlegt handeln. Da ist schnell die Wohnungstür zugeschlagen und vor der Haustür stellt man fest daß der Schlüssel am Brett hängt…

Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das Verschließen der Haustür eher bescheiden. Die Gefahr von Einbrüchen ist am Tag eher größer und hier steht die Tür offen.

Ein interessanter Beitrag zu dieser Frage: http://www.mietenverwalter.de/index.php?option=com_c…

Da aber konkrete Vorgaben fehlen, kann ein Gericht bei dieser Güterabwägung auch zu einem ganz anderen Ergebnis kommen. Da trifft der Spruch vom Gericht und der hohen See doch mal zu…

Das Effektivste ist in meinen Augen der Einbau einer selbstverriegelnden Panikschließung.
Das Prinzip ist einfach: durch einen besonderen Mechanismus fallen beim schließen der Tür die Sperriegel ins Schloß, die Tür ist also immer „abgeschlossen“ (nicht nur mit Schnapper sondern mit Riegeln gesichert). Das Öffnen von innen erfolgt einfach mit Betätigen des Drückers und von außen durch eine dreiviertel Schlüsseldrehung. Vom Bedienkomfort ist diese Tür also immer „offen“ (als wäre nur der Schnapper im Schloß). Ein zusätzliches Abschließen blokiert dann die Panikfunktion.
Wir haben bei unserer Haustür 300 Euro Aufpreis für eine solche Schließung bezahlt.

Viele Grüße
Stefan

Hallo Stefan,

Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das

Verschließen der Haustür eher bescheiden.
Na ja … . Kein konstuierter Fall: Tür war nicht abgeschlossen, Unbefugter hat einen Kellerbrand gelegt.

Das Effektivste ist in meinen Augen der Einbau einer

selbstverriegelnden Panikschließung.
Solange der (hydraulisch gedämpfte) Türschließer auch richtig funktioniert. Bei knackiger Kälte wird das Dämpferöl zu steif, die Dämpfung dadurch zu stark, und die Rückführfeder schafft es nicht, die Tür ins Schloss zu drücken.
Stellt man dann auf eine schwächere Dämpfung ein, knallt die Tür im Sommer derart ins Schloss, dass alle Mieter aus dem Bett fallen.
Gruß
Karl

Hi

Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das
Verschließen der Haustür eher bescheiden. Die Gefahr von
Einbrüchen ist am Tag eher größer und hier steht die Tür
offen.

Nur, wer nie betroffen war kommt wohl zu dieser Einschätzung.

Nur mal ein paar Anmerkungen, die man schon mal mitbekommen hatte:
Austreten (Stuhlgang) von Hund und ggf Herrchen im Keller, Beschmierungen, angezündete Kinderwagen, Berge von Werbematerialien, ungebetenen Besuch wie Hausierer, hausverbotenen Leuten, Dieben, auch Schrottsammler

Bei zsätzlich offener Haustüre:
eindringen fremder Tiere, Ungeziefer, Auskühlung der Treppenhaus über Nacht

…alles ein bescheiderner Sicherheitsgewinn…
aber ein ggf. Schaden für den VM, der dann das alles wieder richten und bezahlen darf.

Eine Umrüstung der Türe mit eine Schloß mit Innenöffungsklinke müßte imho eine Modernisierung (Wärmeschutz gegen offenstand) sein, statt wie bisher Privatvergnügen des VM.

vlg MC

Hi,

Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das
Verschließen der Haustür eher bescheiden.

Na ja … . Kein konstuierter Fall: Tür war nicht
abgeschlossen, Unbefugter hat einen Kellerbrand gelegt.

Ja, das hatte ich im Ausgangsposting gelesen und glaube ich natürlich. Solche Sachen können aber genauso am Tag passieren.
Es stellt sich zunächst die Frage, hatte der Täter es speziell auf das bestimmte Haus abgesehen oder war das Haus ein „zufälliges Opfer“? Und auch wenn die Tür nicht abgeschlossen ist, ist sie nicht ohne weiteres zu öffnen, wie kam der Täter also ins Haus? Ist an der Außenseite der Haustür etwa eine Drückergarnitur verbaut? Dann sollte die natürlich gegen einen Knauf ausgetauscht werden.
Es ist in meinen Augen sehr fraglich, ob nächtliches Abschließen solche Brandanschläge sicher verhindert. Die Gefahr, zufälliges Opfer eines solchen Anschlags zu werden, ist nur in bestimmten Wohngegenden wirklich signifikant erhöht. Und in diesen Fällen ist das nächtliche Abschließen sicher nicht ausreichend, da müssen zusätzliche Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Das Effektivste ist in meinen Augen der Einbau einer
selbstverriegelnden Panikschließung.

Solange der (hydraulisch gedämpfte) Türschließer auch richtig
funktioniert. Bei knackiger Kälte wird das Dämpferöl zu steif,
die Dämpfung dadurch zu stark, und die Rückführfeder schafft
es nicht, die Tür ins Schloss zu drücken.
Stellt man dann auf eine schwächere Dämpfung ein, knallt die
Tür im Sommer derart ins Schloss, dass alle Mieter aus dem
Bett fallen.

Wenn die Mieter nicht in der Lage oder Willens sind während solcher Kälteperioden die Tür ins Schloß zu drücken, kann man die Dämpfung auch zweimal im Jahr verstellen. Die dabei entstehenden Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Gruß Stefan

Hi,

Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das
Verschließen der Haustür eher bescheiden. Die Gefahr von
Einbrüchen ist am Tag eher größer und hier steht die Tür
offen.

Nur, wer nie betroffen war kommt wohl zu dieser Einschätzung.

Blödsinn! Es geht um das nächtliche Abschließen und wenn das Haus in einer Gegend mit solchen Vorkommnissen steht hat man diese Probleme auch am Tag. Deshalb bleibt der Sicherheitsgewinn durch nächtliches Abschließen sehr gering.

Nur mal ein paar Anmerkungen, die man schon mal mitbekommen
hatte:
Austreten (Stuhlgang) von Hund und ggf Herrchen im Keller,
Beschmierungen, angezündete Kinderwagen, Berge von
Werbematerialien, ungebetenen Besuch wie Hausierer,
hausverbotenen Leuten, Dieben, auch Schrottsammler

Nichts davon wird durch nächtliches Abschließen verhindert.

Bei zsätzlich offener Haustüre:
eindringen fremder Tiere, Ungeziefer, Auskühlung der
Treppenhaus über Nacht

Von offenstehender Tür war hier nie die Rede.

Stefan

Hi

Auf der anderen Seite ist der Sicherheitsgewinn durch das
Verschließen der Haustür eher bescheiden. Die Gefahr von
Einbrüchen ist am Tag eher größer und hier steht die Tür
offen.

Nur, wer nie betroffen war kommt wohl zu dieser Einschätzung.

Blödsinn!

Hmm, man könnte an dieser Stelle sich in dieser Manie weiter unterhalten, ob dies etwas bringt?

Es geht um das nächtliche Abschließen und wenn das
Haus in einer Gegend mit solchen Vorkommnissen steht hat man
diese Probleme auch am Tag. Deshalb bleibt der
Sicherheitsgewinn durch nächtliches Abschließen sehr gering.

Vielleicht weil nachts weniger Kriminelle unterwegs sind?
Ach ja, es gibt doch sicher eine Studie zu den Bemerkungen…

Nur mal ein paar Anmerkungen, die man schon mal mitbekommen
hatte:
Austreten (Stuhlgang) von Hund und ggf Herrchen im Keller,
Beschmierungen, angezündete Kinderwagen, Berge von
Werbematerialien, ungebetenen Besuch wie Hausierer,
hausverbotenen Leuten, Dieben, auch Schrottsammler

Nichts davon wird durch nächtliches Abschließen verhindert.

Aber auch nicht gefördert…
…vielleicht sinkt die Chance eines Vorfalls (erheblich).

Bei zsätzlich offener Haustüre:
eindringen fremder Tiere, Ungeziefer, Auskühlung der
Treppenhaus über Nacht

Von offenstehender Tür war hier nie die Rede.

richtig, soll aber vorkommen…

Stefan

meinetwegen

vlg MC

PS:
Wer den wochenlangen Geruch von alter Hundepisse aus dem Keller nicht schon mal in der Nase hatte, kann sich schon mal schwer mit Gegemaßnahmen abfinden…

Hi

Wenn die Mieter nicht in der Lage oder Willens sind während
solcher Kälteperioden die Tür ins Schloß zu drücken, kann man
die Dämpfung auch zweimal im Jahr verstellen. Die dabei
entstehenden Kosten können als Betriebskosten auf die Mieter
umgelegt werden.

Jaja, es wird also immer von einem MV mit BKV ausgegangen, dem wäre leider nicht so.

Gruß Stefan

vlg MC

PS:
Natürlich ist mir auch eine Drückergarnitur mit Knauf und Türschließer lieber…und auch von mir meist eingebaut.
Wenn es aber der Eigentümer aus einem unbekannte Grund nicht möchte, was dann, doch abschließen aber dann immer?