Hallo,
Ich betreibe seit kurzem ein Versandantiquariat und sende viele Sendungen ins nicht-EU Ausland, meistens per Einschreiben oder als eingeschriebenes Päckchen.
Nun habe ich Bedenken, ob der Einlieferungsbeleg, auf dem ja nur die Sendungsnummer und das Empfängerland steht, nicht aber die Info zum Empfänger oder Wert des Päckchens, für steuerliche Zwecke als Beleg genügt. Gibt es einen ausführlicheren Beleg den man anfordern kann oder kann man einen eigenen Beleg vorbereiten, den der Postangestellte dann stempelt? Wie müsste sowas dann aussehen um zu genügen?
Hat jemand damit Erfahrung? Vielen Dank schon mal im voraus!
LG
Philipp