Einlieferungsbeleg bei Postsendungen

Hallo,

Ich betreibe seit kurzem ein Versandantiquariat und sende viele Sendungen ins nicht-EU Ausland, meistens per Einschreiben oder als eingeschriebenes Päckchen.

Nun habe ich Bedenken, ob der Einlieferungsbeleg, auf dem ja nur die Sendungsnummer und das Empfängerland steht, nicht aber die Info zum Empfänger oder Wert des Päckchens, für steuerliche Zwecke als Beleg genügt. Gibt es einen ausführlicheren Beleg den man anfordern kann oder kann man einen eigenen Beleg vorbereiten, den der Postangestellte dann stempelt? Wie müsste sowas dann aussehen um zu genügen?

Hat jemand damit Erfahrung? Vielen Dank schon mal im voraus!

LG
Philipp

Hallo!

Wozu ?
Es wird doch wohl eine Rechnung/Lieferschein dazu geben,auf der man neben Namen und Anschrift des Kunden die Versandkosten aufschreibt.

Und zum Wert der Lieferung ?
Wie kann denn die Post darüber einen Nachweis ausstellen?

Man kann doch selbst den Einlieferungsschein des Einschreibens mit Adresse des Kunden nachtragen,auch damit man selbst bei Einlieferung von mehreren Sendungen nicht durcheinanderkommt. Da ist doch Platz auf dem Zettel.

Selbst bei Wertsendungen gibt man den Wert selbst an. Im Verlustfalle muss man doch sowieso irgendwie nachweisen,was war in der Sendung drin.
Wert beschreibt ja nur den max. Versicherungswert der Sendung und damit den Zuschlag zum Porto. Man bekommt ja im Verlustfall nicht pauschal diesen Wert ersetzt.

MfG
duck313

Ordentliche Buchführung über Sendungsnummern
Hallo,

hängt natürlich vom Sendungsvolumen ab, ob Du mit der Post als Geschäftskunde agierst darfst und willst.
Aber auch als normaler Schalterkunde ist es doch für Dich geboten, eine ordentliche Einlieferungsliste zu führen, welche Sendung unter welcher Sendungsnummer abgegeben wurde.
Einfach ein Excel pflegen, wenn es nicht ohnehin in Dein Warenwirtschaftssystem passt. Bei der Abgabe mehrerer Sendungen musst Du Dir halt Deine Referenznummern manuell auf die Quittung schreiben oder paganieren.

Bei Geschäftskunden läuft sowas dann mit elektronischem Datenaustausch, so dass die Sendungsnummer schon bei der Versandvorbereitung vergeben werden kann und Du nicht erst auf dem Quittungsbeleg die Nummer erfährst.

Diese Buchführung sollte auch steuerlich reichen. Ich habe noch nie Probleme mit der Einreichung von Briefmarkenquittungen gehabt, was allerdings auch immer nur Peanuts waren.

Ciao, Allesquatsch