Elster Registrierung zwei unterschidliche Steuernummern

Hallo zusammen,
ich habe mich bei Elster registriert und habe auch eine Zertifikatsdatei. Mache jedes Jahr die Steuererklärung so - funktioniert gut.
Ich würde jetzt gerne die monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldung (PV-Anlage) meiner Tochter (anderes Finanzamt und andere Steuernummer) machen. Kann ich das bedenkenlos mit meinen Registrierungsdaten und meiner Zertifikatsdatei machen oder muss sich meine Tochter neu registrieren?
Hat jemand Erfahrung damit?

Servus,

das - auch unentgeltliche - Machen von Steuererklärungen für andere - auch Familienangehörige - ist hierzu befugten Personen (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) vorbehalten. Verstoß gegen diese Beschränkung ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Knollen bis fünftausend Euro geahndet werden kann. So hoch wird das Bußgeld in diesem Fall natürlich nicht ausfallen - was da üblich ist, weiß ich nicht.

Schöne Grüße

MM

@RotAlge hat glaube ich vor einiger Zeit behauptet, dass das problemlos möglich sei (hat mich auch gewundert)?

Es kommt auf das „das“ an:

Die Übermittlung ist eine Sache, aber das „Machen“, von dem @ggv spricht, eine ganz andere. „Bedenkenlos“ läuft hier die Übermittlung deswegen nicht, weil ggv bereits das, was er vorher gemacht hat, nämlich das Zusammenstellen der USt-Werte zur USt-VA, nicht erlaubt ist. Und eine Rückverfolgung anhand des verwendeten Zertifikates ist - auch wenn sich für solche Kinkerlitzchen niemand bei den Finanzbehörden Zeit nehmen kann - ausgehend von der Übermittlung möglich. D.h. die Übermittlung einer Steuererklärung, die jemand unbefugt für jemand anderen gemacht hat, mit dem Zertifikat dessen, der sie gemacht hat, ist sowas wie das Schwenken eines Fähnleins „Hier! Hier ist was nicht in Ordnung!“

Wenn die Tochter zu Besuch kommt, ihre fertige USt-VA z.B. auf einem USB-Stick mitbringt und dann von @ggv übermitteln lässt, weil sie selber die lange Zeit nicht aufbringen will oder kann, die für das Warten auf die verschiedenen Briefelein nach Beantragung eines Elster-Zertifikates nötig ist, ist das tatsächlich unproblematisch möglich.

Schöne Grüße

MM

RotAlge hat mich echt zur Schnecke gemacht, weil ich ihr widersprochen habe: Steuererklaerung ueber Elster auch fuer andere Personen moeglich?

Zusatz zu meiner Anfrage:

Ich möchte lediglich die „sinnlose“ monatliche USSt-Vorausmeldung übermitteln.
Es handelt sich um einen Betrag von 4,00 (vier) Euro. Die monatliche Meldung (PV-Anlage) muss/darf ich 2 Jahre lang machen. Diese Meldung „juckt“ keinen toten Hund.
In der jährlichen USSt.–Steuererklärung wird das natürlich angegeben/bezahlt und das ist doch maßgebend!
Die Sachbearbeiterin von FA hat mir gesagt, dass ich die motl. Datenübermittlung für meine Tochter nicht machen kann, weil bei mir Daten hinterlegt wären und dies zu Komplikationen führen könnte.
Den "naiven"Hinweis meinerseits, dass ich dann die motl. Meldung „einfach“ in Papierform machen würde, hat sie dann in „Hochform“ gebracht. Mein weitere Hinweis (…ich war schon ganz schön mutig) was Menschen ohne Netzanbindung (…soll es ja geben) machen würden, bekam ich die Antwort, dass die zum einem Steuerberater müssen. In Papierform wird nur in „Ausnahmefällen“ und bei kleinen Beträgen "geduldet!

Ich bin bald soweit, dass ich den Herrschaften die Umsatzsteuer im Voraus in bar ins Amt bringe. Die sollen dann machen was sie wollen.

Anmerkung:
Die ganzen Sachen sind ein einziges Trauerspiel. Fehlentwicklungen die jeder erkennt aber keiner (….ausser Herr Merz vielleicht) etwas dagegen macht. Ich bin aber zuversichtlich, dass das Ganze einmal ein Ende findet!!!

Wir hatten auch Probleme mit der Umsatzsteuer auf unsere Solaranlage über Elster. Das hat uns das Finanzamt dann letztendlich erlassen. Wir weisen den Betrag bloß noch in der jährlichen Steuererklärung aus.

Hallo Fips,

entscheidend ist hier, ob nur übermittelt wird (das ist ausdrücklich erlaubt, vgl. § 87d AO) oder ob die USt-Voranmeldung, wie @ggv es vorhat, für einen anderen „gemacht“ = erstellt wird.

Wenn ihm seine Tochter ihre USt-Voranmeldung auf einem USB-Stick mitbringt, und er sie dann mit seinem Elster-Zertifikat übermittelt, ist das genau das, was § 87d AO ausdrücklich ermöglicht. Wenn sie ihm die Werte „ins Formular diktiert“, sollte das auch kein Problem sein. Nur, wenn er die Werte ausrechnet und dann dort einträgt, wo er weiß, dass sie da hingehören, während seine Tochter mit der ganzen Geschichte nichts am Hut hat, ist das unzulässig.

Schöne Grüße

MM