Hallo,
ich bin vom Rektor des Schule informiert worden, dass zum Elternabend nur darf, wer das Sorgerecht des Kindes ausüben darf oder eben mit schriftlicher Zustimmung desjenigen, der das Sorgerecht ausübt. Selbst wenn diese ZUSAMMEN auf den elternabend gehen.
Ebensowenig darf so jemand Elternbeirat werden. Und das Ganze würde im Schulgesetz stehen - nur finde ich da überhaupt nichts darüber.
Könnt Ihr mir da helfen?
Danke und Gruß
schmidti