Elternaben/Elternbeirat nur mit Sorgerecht?

Hallo,

ich bin vom Rektor des Schule informiert worden, dass zum Elternabend nur darf, wer das Sorgerecht des Kindes ausüben darf oder eben mit schriftlicher Zustimmung desjenigen, der das Sorgerecht ausübt. Selbst wenn diese ZUSAMMEN auf den elternabend gehen.

Ebensowenig darf so jemand Elternbeirat werden. Und das Ganze würde im Schulgesetz stehen - nur finde ich da überhaupt nichts darüber.

Könnt Ihr mir da helfen?

Danke und Gruß

schmidti

Hallo,

laut Deiner Visitenkarte geht es um Baden-Württemberg.

ich bin vom Rektor des Schule informiert worden, dass zum
Elternabend nur darf, wer das Sorgerecht des Kindes ausüben
darf oder eben mit schriftlicher Zustimmung desjenigen, der
das Sorgerecht ausübt.

Ebensowenig darf so jemand Elternbeirat werden. Und das Ganze
würde im Schulgesetz stehen - nur finde ich da überhaupt
nichts darüber.

hast Du den Rektor nicht nach den konkreten Verordnungen /Paragraphen gefragt? Er sollte doch in der Lage sein, Dir die entsprechenden Texte vorzulegen.

Vielleicht findest Du hier Aufschluss.

Gruß
Kreszenz

Hallo,

ich habe den Titel korrigiert und dabei versehentlich das Ba-Wü vergessen.

Dein Link ist klasse, in den Erläuterungen habe ich die Antworten gefunden.

Vielen Dank!

Grüße
Schmidti