Einer meiner Kinder hat mich auf eine Bürgschaft sitzen lassen, die habe ich bezahlen müssen kann ich die auf seinen Pflichteil anrechnen?
Du kannst es testamentarisch enterben. Das bedeutet, dass es nur den Pflichtteil bekomm. Der Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteiles.
Die gestzlichen Erbteile der Kinder bei 4 Kindern wären z.B. für jedes Kind 25% . Das enterbte Kind bekäme dann nur 12,5%. ramses90
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