Guten Tag
Ich habe folgendes Problem. Meinem Bruder und mir gehören in einer Erbengemeinschaft ein Waldgrundstück. Mein Bruder ist aber vor 20 Jahren nach Brasilien Ausgewandert und dort auch leider vor 2 Jahren verstorben.
Da es kein Testament ging das Erbe natürlich an seine Frau und Kinder. Diese haben sich aber nie um das Erbe gekümmert. (Grundbucheintrag).
Jetzt möchten Sie aber das Erbe ausschlagen um den Weg frei zu machen das ins Grundbuch komme.
Jetzt sagt mir das zuständige Nachlasgericht das eine ausschlagung oder auch ein Eintrag ins Grundbuch mit einem Erbschein nicht mehr möglich wäre, weil die Frist von 6 Monaten vorbei ist. Gibt es jetzt noch eine Möglichkeit das Grundstück auf meinen Namen zu bekommen oder bleibt das jetzt Niemannsland. Und wenn ja zu welcher Behörde muss ich.
Gruß Thomas
Die Erbausschlagung ist nicht mehr möglich aber der Eintrag im Grundbuch schon.
Erbschein beantragen, damit zum Grundbuchamt, Schwägerin eintragen. Dann soll Sie Dir das Grundstück für ´nen symbolischen Preis verkaufen, das geht nur mit einem Notar, dann kannst Du als Eigentümer eingetragen werden.´
Ist alles mit evtl. hohen Kosten verbunden denn der Notar berechnet sein Honorar natürlich nicht nach dem symbolischen Preis für den die Schwägerin an Dich verkauft. ramses90
Gut aber wie Sie sagt gibt es in Brasilien keinen Erbschein!!
ah da kann ich dir einen Link geben, von jemanden, der schon mal ein ähnliches problem hatte.
Ggf. Kannst du diesen auch anschreiben.
und ein Verwalter
Wieso Brasilien ?
Sie erbt doch in Deutschland oder verstehe ich das falsch ?
Wo ist der Wald an dem Du Miteigentümer bist ?
Erbschein kann man immer beantragen, es gibt keine Frist.
Und dann kann man das Grundbuch ändern lassen.
Und sie könnte Dir das Grundstück schenken oder verkaufen. Dazu muss man zum Notar.
Das Erbe ausschlagen kann man jetzt nicht mehr. Da gibt es eine sehr kurze Frist, die ist längst abgelaufen.
Frau und Kinder sind Erbe geworden, ob Grundbucheintrag oder nicht. Der Eintrag kann jederzeit nachgeholt werden, aber dazu braucht es den Erbschein.
MfG
duck313
Die Erben (Frau und Kinder) sind Brasilianer und leben in Brasilien.
Als Deutscher in Deutschland vielleicht.
Sicher, aber die brasilianische Ehefrau/Kinder erbten doch in Deutschland einen Grundstücksanteil. Oder nicht ?
Es muß aber etwas Vergleichbares geben, womit Deine Schwägerin nachweisen kann, daß sie und ihre Kinder die Erben sind.
Dann heißt das halt nicht Erbschein, sondern hat einen anderen Namen.
Gibt es in Brasilien keine Nachlaßgerichte?
Kann ich mir nicht vorstellen.
Deine Schwägerin muß ihr Erbe zunächst in Brasilien feststellen lassen, völlig
unabhängig davon, daß es ein deutsches Waldstück gibt.
Sie muß sich in Brasilien darum kümmern, wie das nach brasilianischem Erbrecht geht. Evtl. zu einem Gericht gehen oder zu einem Rechtsanwalt oder zu einem Notar und sich erkundigen. Oder den Bürgermeister ihres Wohnortes fragen.
Erst wenn sie ein brasilianisches Schriftstück hat, kommt der zweite Schritt, nämlich der Eintrag ins deutsche Grundbuch… Und dann der Verkauf des Waldstücks an Dich.
Hmm, woher weißt du das? Er hatte doch nur geschrieben, dass sein Bruder mit der Familie nach Brasilien ausgewandert sind.
Kann sein, kann auch nicht sein, oder?
Ich würde es evtl. bei der Botschaft versuchen. Die Schwägerin scheint nicht sehr kooperationsbereit zu sein, im anderen Thread stand, dass sie den Kontakt abgebrochen hat.
Sie hat ihren verstorbenen Ehemann beerbt, der in D. ein Waldstück hinterlassen hat.
Sie braucht vor allem und überhaupt einen Erbnachweis nach brasilianischem Recht.
Ich bin stillschweigend davon ausgegangen (schwerer Fehler ) , daß bei Auswanderung vor 20 Jahren auch die brasilianische Staatsbürgerschaft angenommen wurde.
Wer jetzt? Der Fragesteller bei der brasilianischen in D.?
Oder die Schwägerin bei der deutschen in Brasilien?
Ja? Dann muß ich dort mal nachlesen.
Ohne Mitwirkung der Schwägerin läßt sich aber ein deutsches Grundbuch nicht ändern.
Ja, vielleicht bekommt er Auskunft bezüglich des brasilianischen Erbrechts, falls die Schwägerin Brasilianerin ist. Oder wie das ist, wenn die Schwägerin doch Deutsche ist. Da müsste ja deutsches Erbrecht gelten, auch wenn sie im Ausland lebt, oder?
Tja, die Frage ist, inwiefern man so etwas vielleicht durch einen Anwalt o. ä. „erzwingen“ kann.
Glaube ich zwar nicht, aber selbst wenn:
Brasilien ist groß. Und der Fragesteller schreibt im anderen Thread, daß er weder Adresse noch Telefonnummer hat.
Vielleicht hätte @Wecker1 beim noch bestehenden FB-Kontakt gleich ein „ordentliches“ Kaufangebot abgeben sollen anstatt einen Umsonst-Vorschlag zu unterbreiten.
Soll er sich etwa selber anschreiben?
Na ja, es ist schon ein bisschen doof, wenn man um Rat fragt, dann nichts mehr von sich hören lässt und nach 4 Monaten erneut aufschlägt und einen neuen Thread zum quasi selben Thema eröffnet, ohne auf den alten Thread hinzuweisen.
Ich kann sowas auch nicht leiden.
vor allen, da da noch die Zahlen anders sind, einmal 15 Jahre einmal 20 Jahre