Erbrecht Haus Verfahren wie lange

Guten Tag zusammen,

können Sie mir bitte zu folgendem Fall weiterhelfen?

Herr A. hat das Haus seiner Mutter Maria geerbt. Maria hat ein Testament verfasst in dem Herr A. als Alleinerbe eingetragen ist.

Herr A. gibt das Testamt beim Amstgericht ab. Zudem möchte er sich beim beim Grundbuchamt als Eigentümer eintragen lassen. Diese verlangen allerdings ein notariell beglaubigtes Testament. Herr A hat diese allerdings erst vor einer Woche beim Amtsgericht hinterlegt.

Wie lange dauert es - oder gibt es Erfahrungen - bis ein amtlich beglaubigtes Testament vorliegt? Herr A. hat natürich beim Amtsgericht angefragt, aber nur eine schwammige Antwort erhalten „kann schon ein paar Monate dauern“ erhalten.

Danke für Ihre Rückmeldung.

Hubert

Das Gericht weiß selber nicht genau wie lange das dauert und wir sollen dies nun sagen könne?

Dann Sage ich mal es dauert bis N

die zeit ist immer abhänig von der Komplexität des Vorfalles und des zuständigen Gerichtes.

Das Gericht wollt mir keine Zeitangabe machen von daher hatte ich gehofft, hier im Forum hat schon jemand Erfahrung damit. Ein paar Monate kann viel bedeuten… Ich würde das Haus gerne umschreiben lassen, damit ich mit der Komplettsanierung beginnen kann. Aber wenn es nicht umgeschrieben ist, bekomme ich keinen Kredit. Das habe ich dem Herrn am Telefon beim Amtsgericht auch gesagt, aber er meine nur sie hätten halt viel zu tun und ich soll mich auf „ein paar Monate“ einrichten. Ob es nun 1, 2 oder 12 Monate sind, wollt er nicht sagen. Schade.

Zeit um einen Erbschein zu beschaffen

Einen Erbschein kann ich erste beantraten wenn: „Liegt ein Testament vor, bedarf es zunächst der Testamentseröffnung, damit ein Erbschein beantragt werden kann.“. Ich muss also „Monate“ warten .

Ich weiß, du willst wissen wie lange „ein paar Monate“ sind. Das kommt aber auf den jeweiligen Auslastungsgrad DEINES Amtsgerichtes an.

Ist das Testament denn den strengen Anforderung entsprechend verfasst worden? Komplett handschriftlich, aber lesbar, mit Datum und Ort, vollständiger Unterschrift und eindeutiger Überschrift? (Nur so aus dem Kopf, man muss evtl. noch mehr beachten).

Gibt es sicher keine weiteren Nachkommen? Es gibt nämlich so etwas wie „Pflichtteilsansprüche“, dann klappt das mit dem „Alleinerben“ leider nicht für dich.

Das solltest du wissen, damit du dir keine falschen Hoffnungen machst - nur für den Fall der Fälle.

nein.
Sie verlangen einen Erbschein oder ein notariell beglaubigtes Testament.

Du brauchst für den Grundbucheintrag einen Ausweis dass Du auch der rechtmäßige Erbe bist.
Das dauert. Das Testament sagt nur, Du sollst erben. Es könnte aber neuere Testamente geben die bei anderen Personen (verwandten) liegen.

Das muss das Gericht erst erfragen und das dauert einige Wochen !

Stelle einen Antrag auf Erteilung eines Erbscheines. Vermutlich hat man Dir das bereits bei Abgabe des Testamentes gesagt und hoffentlich hast Du das auch gemacht.
Sonst musst Du noch länger warten.

MfG
duck313

Es gibt weitere Nachkommen, aber ein handschriftliches Dokument gemäßt der Vorgaben liegt vor.

Nein, wurde mir bei Abgage nicht gesagt. Die Dame hat das zum ersten Mal gemacht. Ich werde also eine Antrag auf Erteilung eines Erbscheines stellen.

Im Prinzip habe ich nur noch eine abschließende Frage:

wir mir ein beglaubigtes Testament automatisch zugesendet oder muss ich das benatragen?

Danach können wir die Diskussion hier schließen. Ich bedanke mich bei allen, die mir geholfen haben.

Ja, mache das.
Das Kostet übrigens auch Geld !.

Das Gericht informiert dann alle gesetzlichen Erben über deinen Antrag und das vorgelegte Testament. Man fragt bei diesen Personen an, ob sie Einspruch gegen die Erteilung des Erbscheins einlegen bzw. ob ihnen ein anderes Testament vorliegen sollte.
Dazu solltest Du zur Beschleunigung die Namen von den in Frage kommenden gesetzlichen Erben nennen können. Das wären in erster Linie Kinder, Ehepartner, Eltern…)

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Dann müssten erst die Pflichtteilansprüche geklärt werden.

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Nein, wird nicht ausgestellt und zugestellt.

Es würde eine formelle Testamentseröffnung erfolgen und man bekommt eine beglaubigte Kopie des eingelieferten Testaments zugeschickt.
Mehr passiert von Seiten des Nachlassgerichtes nicht.

Das sagt aber nicht aus, Du bist auch der Erbe. Denn das Testament muss ja nicht gültig sein. Es kann weitere Testamente geben oder andere Personen legen Einspruch ein, weil sie glauben, sie seien die Erben.

Nur der Erbschein klärt das. Der ist der Ausweis man ist tatsächlich Erbe geworden. Ihn braucht man um sich z.B. gegenüber einer Bank oder Grundbuchamt als neuer Eigentümer auszuweisen.

Ein vor einem Notar errichtetes (öffentliches) Testament kann in vielen Fällen den Erbschein ersetzen. Das ist nachher natürlich nicht mehr möglich, da braucht man den Erbschein.

MfG
duck313

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Der wird doch nicht ausgestellt, bevor die Sache mit dem Testament abschließend geregelt ist, oder? Und für einen der möglichen Erben allein sowieso nicht, oder? Und da steht dann auch nicht drin, wer was genau erbt, oder?

Doch, im Erbscheinverfahren werden ja alle Formalitäten erledigt. Es wird geklärt (abgefragt bei möglichen Erben) ob sie Ansprüchen anmelden, ob sie neuere (andere) Testamente vorliegen haben usw.
Wenn es keine Einwände gibt, dauert das günstige 4 Wochen, vor allem wenn die möglichen gesetzlichen Erben namentlich bekannt sind. Muss das Gericht die erst suchen dauert es .
Wenn jemand Einspruch einlegt, dann ist es ziemlich ungewiss, da kann es ja Gerichtsverfahren geben.

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Aber eben erst NACHDEM alles geklärt ist. Was den Hinweis auf den Erbschein ziemlich sinnfrei stellt.

Nein, es wird im Rahmen der Erbscheinbeantragung geklärt.
Man fragt die möglichen Erben ob sie damit einverstanden sind. Es ist sogar so, Schweigen wäre Zustimmung, man muss sich also nicht rühren wenn man nichts einzuwenden hat. Einspruchsfrist ist m.E. nach 2 oder 4(?) Wochen nach amtlicher Nachricht.
Man soll aber positiv zustimmen wenn man keine Einwände hat, weil es das Verfahren beschleunigt.

Nur wenn sich jemand rührt und Bedenken gegen das Testament/Erbschein anmeldet verzögert es sich mehr oder weniger lange.

Übrigens, auch von der Testamentseröffnung werden die möglichen Erben schon informiert und könnten sich melden.

Es ging bei der von mir zitierten Antwort doch darum, dass man die Sache durch Beantragung eines Erbscheins beschleunigen könnte. Und das ist eben nicht der Fall.

Noch mal in Kurzform die entscheidenden Punkte:

  1. Testament, welches nicht beim AG verwahrt wurde, muss dort zwecks Eröffnung abgegeben werden, Haken dran
  2. Testament muss vom AG eröffnet und gegenüber allen Bedachten und an sich nach gesetzlicher Erbfolge zu Bedenkenden zugestellt werden. Hier kann man beschleunigen, indem man mit Einreichung des Testaments bereits die Daten aller weiteren im Testament Bedachten und nach gesetzlichem Erbrecht zu Bedenkenden mit aktueller Adresse benennt. Sonst dauert es nämlich erst mal eine Zeit, bis ein entsprechender Brief kommt, den man dann beantworten muss, und den das Gericht dann auch noch bearbeiten muss.
  3. Der Erbschein muss entweder zu Protokoll der Geschäftsstelle des Nachlassgerichts oder eines Notares beantragt werden. Also keine Zeit damit verschwenden, den per persönlichem Brief beantragen zu wollen.
  4. Dann hoffen, dass sich niemand der sonstigen potentiellen Erben dahingehend rührt, dass er etwas gegen die Erteilung des Erbscheins hat. Wie wahrscheinlich dies ist, muss man anhand der Verhältnisse im Einzelfall abschätzen. Insbesondere formale Mängel des Testaments kann man vorab schon mal checken lassen.
  5. Geht alles glatt, bekommt man seinen Erbschein, und mit dem kann man dann die Immobilie umschreiben lassen.

Alles in Allem muss man für die Geschichte üblicherweise ± ein Vierteljahr rechnen. Je nach Auslastung des Gerichts und der ein oder anderen Schwierigkeit kann die Geschichte beliebig lang dauern. Schneller schafft man es eher selten.

Mit der beliebigen Länge ist folgendes gemeint: Ein weiterer Beteiligter und damit auch das Gericht (ggf. auch nur das Gericht) machen bzgl. der Erteilung des Erbscheins Zicken. Dann muss man auf Erteilung des Erbscheins klagen. Dies ggf. über mehrere Instanzen, oder man führt Verhandlungen mit den übrigen Beteiligten, damit die dann doch noch zustimmen (üblicherweise gegen Ausgleich von dort gesehener Ansprüche). Auch dies kann sich beliebig lange hinziehen. Ich hatte durchaus schon Fälle, in denen man ohne gerichtliches Verfahren mehrere Jahre verhandelt hat.

Danke!

  1. Ja, ist abgegeben.
  2. Ja, alle Daten inclusive Adresse sind eingereicht.
  3. Wird heute benatragt (Erbschein)
  4. Hier besteht zum Glück kein Problem - alle sind sich einig.
  5. Dann warten wir mal ab.

Wenn ich es richtig verstehe, muss ich mit dem Umbau der Immobilie warten, bis ich im Grundbuch eingetragen bin. Und das beduetet ich muss erst einmal ein paar Monate ins Land streichen lassen, bis die Immobilie fit gemacht werden kann. Schade.

Danke.