Hallo, ich habe eine knifflige Frage in einem Erbfall.Mir ist bewusst, dass ich mit einem Anwalt reden muss, aber meine Rechtschutzversicherung braucht noch ca eine Woche um zu prüfen, ob der Fall abgedeckt ist: Mein Vater war brasilianischer Staatsbürger, hat sein leben lang hier gearbeitet und war seit 2009 Rentner.Im Jahr 2013 ging er zurück in sein Heimatland Brasilien, wo er dann 2016 verstarb.Ich bin sein unehelicher Sohn und hatte kaum kontakt zu ihm.In Brasilien lebte er bei seiner ebenfalls unehelichen Tochter, seine deutsche Rente wurde auf ein Konto in Brasilien überwiesen.Als ich vom Tod meines Vaters erfuhr bat ich meine unbekannte Halbschwester über Facebook, mir eine Sterbeurkunde zukommen zu lassen, was diese auch tat.ich habe dann hier in Deutschland der Rentenstelle mitgeteilt, dass mein Vater verstorben ist, damit die Rente nicht noch jahrelang weiter gezahlt wird.Nach nunmehr drei Jahren bekam ich Post vom Finanzamt.Zwar wurde mein Name falsch geschrieben und ich wurde als Frau angeschrieben, aber Nachname und Anschrift stimmten.Das Finanzamt fragt nach den Erben meines Vaters, und zwar aus folgendem Grund:Da mein Vater ganz ins Ausland umgezogen ist hat er den Steuerfreibetrag verloren, welcher ein Rentner in Deutschland grundsätzlich hat.Ich werde in dem Schreiben gebeten, Einkommenssteuer für die Jahre 2013 - 2016 für ihn zu machen, was mir nicht möglich ist, da kein Kontakt bestand und ich keinerlei Unterlagen habe.Ich habe beim Finanzamt angerufen und sie Sachbearbeiterin erklärte mir, das man dann dort die Steuerforderung schätzen würde und ich als Erbe diese begleichen müsse.Ich habe freundlich gefragt, wie hoch diese Forderung sich belaufen könne und die Dame teilte mir Überschlägig mit, es seien ca 6000 €! Ich schlafe seitdem sehr schlecht und hoffe, mir kann jemand einen Rat geben.Ich habe nie eine Benachrichtigung von irgendeiner Behörde über den Tod meines Vaters erhalten und habe erst jetzt im Internet erfahren, dass man ein Erbe ausschlagen kann, aber nur innerhalb von sechs Wochen.Geht so etwas auch im nachhinein? Und ich habe gelesen, dass es eine sogenannte Nachlassinsolvenz gibt:Wenn die Erbmasse nicht ausreicht kann man diese wohl beim Nachlassgericht beantragen und so sein Privatvermögen schützen.Ich bin für jeden Tipp oder Ratschlag dankbar.Viele Grüße, Holger
Versuch das Erbe auszuschlagen dazu mußt Du Dich an das Amtsgericht Berlin-Schöneberg wenden
Amtsgericht Berlin-Schöneberg
Das könnte auch noch lange nach der 6 Wochen Frist funktionieren weil Der Vater Ausländer war und im Ausland verstarb.
Sonst bliebe nur das Nachlaßinsolvenzverfahren obwohl auch da die Frist schon abgelaufen ist. Ohne Fachanwalt für internationales Erbrecht wird da wohl nichts zu machen sein. Schon deswegen weil 2 Erben unteschiedlicher Nationalität betroffen sind.
https://www.privatinsolvenz.net/nachlassinsolvenzverfahren/ ramses90
Vielen Dank für die Antwort
nach Bekanntwerden des Erbfalls. Wann hast du es denn erfahren, sind die 6 Wochen schon um?