Erbteil übertragen

Hallo, ich habe eine Frage, vielleicht kann mir jemand helfen.

Wir sind im Kaufprozess eines Hauses. Wir haben 3 Kinder und möchten Baukindergeld beantragen (36.000 Euro über 10 Jahre).

Allerdings stehe ich nach dem Tod meiner Mutter (2008) zu 1/12 als Erbin meines Elternhauses, das mein Vater bewohnt, mit drin.
Mein Vater ist 63 und verhüllt das Haus komplett. Dennoch ist das Haus aufgrund der Lage (Rhein-Neckar-Region) des Grundstücks garantiert 350.000 Euro wert.

Ich müsste aus dem Erbe aussteigen, um Baukindergeld zu erhalten. Ich dachte daran, das Erbe einem meiner Brüder zu übertragen.

Geht das so einfach? Mein Bedenken ist: bin ich dann ganz ganz Komplet draussen? Ich meine, falls mein Vater irgendwann stirbt, erbe ich dann auch nichts, oder wird dann sein Teil (3/4) auf die Kinder verteilt?

Die andere Sache ist: was ist, wenn das Haus für Pflegezwecke verkauft werden muss? dann bin ich ja auch komplett draussen?!

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand beim Denken helfen könnte. Ich kenne mich nicht gut genug aus.
Ganz vielen herzlichen Dank Euch!

Hallo!

ich weiß nicht ob das überhaupt gegen das Erhalten von Baukindergeld sein sollte.

Wenn ja, du könntest deinen 1/12 Anteil am Haus (nur am Haus !) übertragen = verschenken. Allerdings haben Geschwister nur den geringen Freibetrag von 20.000 €, es würde also Schenkungssteuer anfallen. Steuersatz startet bei 15 % (bis etwa 75.000 €, also Wert 95.000 €, sollte reichen für 1/12 !
Auf das spätere Erbe vom Vater hat das keinen Einfluss, du wärst am möglichen weiteren Erbe (alles außer Haus/Grund) beteiligt.
Nur vermute ich ja, das Haus/Grund ist das Hauptteil.

Sollte das Haus zu Geld gemacht werden um Pflegeheim zu bezahlen, so würde ja beim verkauf die verbrieften Anteile der kinder (aus dem Anteil der Mutter) berücksichtigt. Die können nicht einfach wegfallen.
Allerdings seid ihr Kinder grundsätzlich zahlungspflichtig für die Pflegekosten (nach finanz. Möglichkeiten).

MfG
duck313

Hallo duck313! Vielen Dank für Deine Antwort!
Mein Vater hat nichts ausser das Haus auf dem Grundstück.

Als meine Mutter verstorben ist, hat mein Vater von ihrer Hälfte die Hälfte geerbt (also hat er jetzt 3/4). Das letzte Viertel haben wir 4 Kinder bekommen. Meine Schwester ist sofort ausgestiegen, da mein Vater das Haus nicht weiter bezahlen konnte und die Banken uns angeschrieben haben (obwohl alle im Studium).

Also teilen wir 3 Geschwister uns jetzt 1/4 = 1/12

Wenn ich dieses Zwölftel abgebe, bin ich dann wirklich für alle Zeiten komplett draussen?

Falls mein Vater bis zu seinem Tod in dem Haus verbleibt, sind dann nur meine beiden Brüder Erben (da meine Schwester und ich ausgestiegen sind), oder wird dann neu gemischt?

Ich frage das, da meine Schwester durch das Ausschlagen des Erbes unserer Mutter auch keinen Anteil am Haus meiner Oma hatte (keinen Grundbucheintrag). Nun ist aber die Oma mit 92 gestorben und das Erbe wird neu aufgeteilt: Meine Schwester hat, genau wie alle 4 von uns Enkeln, 1/8 des Erbes. Verhält es sich beim Haus meines Vaters auch so?

Baukindergeld bekommt man NICHT sobald man irgendwo auch nur 1% eines Hauses besitzt. Voll Assistent. Sorry.

Ich danke Dir!

Eigentum an einer Immobilie steht im Grundbuch als Anteil am Flurstueck xxx zu 1/12tel. Flurstueck mit Zubehoer, Zaun, Altlasten, Wegerecht, Schulden, Gebaeude usw. „Nur am Haus“ soll wie funktionieren?

Ah, da weisst Du mehr als diese Diskussion
Corona - Immobilienblase

Du hast recht, da habe ich mich geirrt !

Beim Erbfall erbst Du mit, du verzichtest ja nicht auf dein Erbrecht( wie es die Schwester getan hatte)
An der Verteilung von Vaters 3/4 Haus/Grund Anteil bist Du beteiligt.

3 Kinder, dann erbst Du 1/4, dein Bruder 1/4 + 1/12 und der 2. Bruder 1/4 * 2/12( dem Du dein Zwölftel übertragen hattest).
Bzw. diese Zwölftel fallen ja gar nicht ins Erbe, die Brüder sind bereits Eigentümer dieses Anteils.
Also 3 Brüder = 3 gleiche Teile an Vaters 3/4 Hausanteil. Das restliche 1/4 befindet sich ja bereits im Eigentum der kinder.

MfG
duck313

Du hast recht, da habe ich mich geirrt !

Ziemlich. Warum sollte ein Erbfall, der noch nicht eingeteten ist, davon beiinflusst sein, was man mit seinem erbe aus einem anderen Erbfall macht?

Sicher? Oder hat sie nur das Erbe der Mutter ausgeschlagen?

Ich denke nämlich nämlich, dass die 3/4 des Vaters bei seinem Tod durch 4 geteilt werden. Neuer Erbfall, da werden die karten neu gemischt.

Denn: Warum sollte ein Erbfall, der noch nicht eingeteten ist, davon beiinflusst sein, was man mit seinem Erbe aus einem anderen Erbfall gemacht hat?

Gruß,
Max

Ich hab es doch korrigiert.
Und das mit der Schwester werden die Geschwister ja wissen oder feststellen. Entweder sie hat „nur“ auf das Erbe der Mutter verzichtet oder eben bereits doch schon auch auf das Erbe des Vaters. Dazu muss ja eine notarielle Erbverzichtserklärung vorhanden sein.
Wenn nicht, dann erbt die Schwester mit.
4 Kinder, 4 Erbanteile.
Das 3/4 des Vaters ginge dann durch 4

Und das mit der Schwester werden die Geschwister ja wissen oder feststellen.

Die TE schreibt, dass die Schwester das Erbe der Mutter ausgeschlagen hat. Da finde ich es sehr gewagt, in einer direkten Antwort auf dieses Posting felsenfest davon auszugehen, dass die Schwester auch gleich einen Erbverzicht auf das Erbe des Vaters erklärt hat …

Ich mag dich, und du schreibst ganz tolle Sachem, vor allem wenn es um Strom geht. Aber hier hast Du dich bei beiden Postings etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.

Liebe Grüße,
Max

ich danke Euch allen!

Ich habe auch darüber nachgedacht und gehe davon aus, dass dann irgendwann die 3/4 meines Vaters auf 4 aufgeteilt werden., auch wenn ich jetzt bei dem 1/12 aussteige. Herzlichen Dank Euch allen!

Das ist nix Neues, will sagen: das kommt bei Dir dauernd vor.

Daß keine Erbverzichtserklärung der Schwester vorliegt, kann man daraus::

entnehmen, denn ein Erbverzicht muß vor dem Eintritt des Erbfalls erklärt werden.

Das recht flapsig klingende Wort „aussteigen“ kennt das Erbrecht nicht und deswegenn versteht man auch nicht, was damit gemeint sein soll.

Dieser Absatz ist komplett unverständlich:

Ein weiteres Grundstück, in dem Du als Miteigentümerin im Grundbuch stehst?
Deine Schwester steht nicht im Grunfbuch, obwohl 1/8 geerbt?

Am besten suchst Du Dir fundierten Rat bei einem Fachanwalt für Erbrecht.

Diesen Absatz

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