Erfahrung mit Kanzlei Richter in Creuzburg

Hat jemand Erfahrung mit denen gemacht ?

Na ja, Du offenbar. Wie zu erwarten, schlechte.

Es gibt in dieser Kanzlei keinen „Berufsträger“, keiner der beiden Buchhaltungshelfer, die das Dings betreiben, ist StB. Daniela Richter darf lediglich laufende Geschäftsvorfälle nach vorgegebenen Konten buchen - keine USt-Voranmeldungen erstellen, keine Monats-, Quartals-, Jahresabschlüsse, keine Steuererklärungen.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

ich habe mir einfach deren Selbstdarstellung auf der Homepage angeschaut… schlimm.

Unter einem Dach auftretend, legt man im Impressum auf einmal besonderen Wert darauf, dass es zwei einzelne und unabhängige Unternehmen seien.
Was die Inhaber gelernt haben, welchen Beruf sie ausüben, bleibt unklar.
Es fehlt die Angabe der zuständigen Aufsichtsbehörde.
Der Sitz ist angeblich in Creuzburg, die „Besucheradresse“ dagegen in Berlin.

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Guten Morgen.

Vielen Dank für Eure Antworten.

Frau Richter hat gebucht und was könnte sie daran hindern, uns die Konten auszuhändigen ?

Sie hat auch 2 Jahre lang die Ust-Erklärungen an das Finanzamt geschickt. Wobei sie uns auch hier keine Erklärung aushändigt.

Uns sie hat den JA 2016 gemacht und an das FA geschickt. Jetzt verstehe ich den Inhalt ihrer Rg dazu : „Zusammenfassung und Vorbereitung für den JA 2016“ (beinhaltet keine Verbuchung).

Wieso kann die Dame denn überhaupt im b.b.h. sein ? Damit wirbt sie und auf der Seite b.b.h. kann ich sie finden, wenn ich nach deren PLZ filter.

Viele Grüße
Anna64

Hallo,

warum sollte sie das nicht können? Buchhaltung macht sie, darf sie und kann es wohl auch. Sie ist keine Steuerberaterin, was @Aprilfisch meinte, aber das ist auch eine ganz andere Baustelle.

Gruß
Christa

Ja, da hatte ich einen falschen Gedanken.

Das ist Verein, in dem man Mitglied werden kann. Ob beim Mitgliedsantrag geprüft wird, welche Qualifikation vorliegt, weiß ich nicht. Buchhalter ist in Deutschland KEINE geschützte Berufsbezeichnung.

Eventuell würde das beweisen, dass sie steuerberaterliche Leistungen widerrechtlich durchgeführt hat. Oder Schlampigkeit.

Ihr habt einen Anwalt eingeschaltet, das ist gut.
Du versuchst, andere Betroffene zu finden - das verstehe ich, aber die Wahrscheinlichkeit, hier in diesem Forum fündig zu werden, ist niedrig.

Du bist doch bereits beim Anwalt. Dein Anwalt holt für dich die Gebühren zurück, dann ist doch alles schön. Eine Mitteilung an die zuständige Steuerberaterkammer kann den Herrschaften noch zusätzlich Dampf unter dem Hintern machen, vielleicht bewegen sie sich dann etwas schneller…

Was an den Antworten im Februar (Übergabe der Steuerunterlagen nach Kündigung des Beraters) hat dir denn nicht gefallen, dass du das Thema ohne neue Informationen noch mal hochkochst?

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Servus,

in dem Umfang, in dem das jeder kann: Laufende Geschäftsvorfälle nach vorgegebenen Konten erfassen.

Bereits mit den USt-Voranmeldungen (auch wenn diese technisch zur laufenden Buchhaltung gehören) überschreitet sie den ihr erlaubten Tätigkeitsbereich, und bereits banalste Abgrenzungen oder sowas wie das Einbuchen der Abschreibungen auf Knopfdruck darf sie nicht vornehmen. Das dürfte übrigens der Grund dafür sein, weshalb sie Kontenbuch und SuSa nicht herausgeben will: Man könnte ihr mit diesen Unterlagen sehr leicht nachweisen, dass sie böse war (und, so wie sie ihre Reklame aufzieht, wohl auch ganz regelmäßig ist).

Schöne Grüße

MM

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