Erklärung zur Betriebsaufgabe / Rechnung als Pauschal abgerechnet

Ein Betrieb wird beendet und der Steuerberater erklärt die Betriebsaufgabe
Einkommenssteuer / Betriebsveräusserung , Anlage KAP

Die Berechnung erfolgt als Pauschal mit z.b. 300,- € obwohl keine Pauschale vereinbart wurde. Bei Nachfrage über die Transparenz der Pauschale wurde von seiten der Kanzlei erklärt, dass dies die übliche Abrechnungsmethode wäre und es keine weitergehende Transparenz dazu gäbe.

Alle anderen Rechnungen wurden über den Gegenstandswert abgerechnet und dadurch nachvollziehbar durch die Gebührenordnung
Wie kann man eine Pauschal Rechnung prüfen ?

Gar nicht. Es liegt im Wesen der Pauschale, dass sie nicht nachgeprüft (aufgeschlüsselt) werden muss.
Aber sie muss vereinbart sein, bzw. sie muss gegenüber einer detaillierten Abrechnung wirtschaftlich sinnvoll sein (durchaus im Sinne des Kunden !).

MfG
duck313

danke, das sehe ich eigentlich auch so.

Servus,

In diesem Fall sollte man das tunlichst unterlassen, weil die Fakturierung nach StBVV unter Zugrundelegung der Gegenstandswerte leicht das Zehnfache kosten kann.

Schöne Grüße

MM

Hallo MM,

wie berechnet sich der Gegensstandswert eigentlich? Könnten sie mir dazu etwas sagen?

mfg
dariya