Erlöschen Grunddienstbarkeit (alte Leitung)

Hallo,

wenn vor Jahrzehnten zwangsweise durch die BRD eine Grunddienstbarkeit für eine Ölleitung des US-Militärs in das Grundbuch eingetragen wurde, die Leitung aber seit 30 Jahren stillgelegt ist und das Militärgelände gar nicht mehr existiert und das Land übergeben wurde, kann man dann die Löschung aus dem Grundbuch verlangen sowie das Entfernen der Leitung unter dem Grundstück?

Vielen Dank im voraus!
Feivel

Hallo,

§ 1019 BGB ist Dein Freund. Allerdings muß schon nachgewiesen werden, daß das herrschende Grundstück dauerhaft keinen Vorteil mehr aus der Grunddienstbarkeit zieht bzw. ziehen kann. Das ist schon in dem ein oder anderen Fall gescheitert (https://www.gaius.legal/nachbarrecht/aktuelles/loeschung-einer-grunddienstbarkeit-vorteil-muss-endgueltig-entfallen/). Wenn aber der Standort tatsächlich aber dauerhaft weg ist und auch nicht abzusehen ist, daß die Leitung noch anderweitig vom herrschenden Grundstück gebraucht wird, hätte eine solche Klage sicherlich Aussicht auf Erfolg.

Gruß
C.

Hallo,

Was genau wurde wann von wem eingetragen (Könnte sehr wichtig sein)? Es sollte etwas vertragsartiges dazu geben. Was genau steht da?

Verlangen kann man viel.
Es kommt darauf an, was seinerzeit vereinbart wurde. Auch bezüglich eines Rückbaus.

Gruss
Jörg Zabel

Hallo,

dazu muß es keinen Vertrag geben. Es gibt eine Eintragungsurkunde, in der aber auch nur steht, daß ein Leitungsrecht eingetragen werden soll und in der vermerkt ist, welches das dienende und welches das herrschende Grundstück ist. Mehr muß es dazu nicht geben und gibt es in der Regel auch nicht.

Man kann darauf hoffen, daß es so etwas gibt, aber das gibt es in der Regel nicht. Was es gibt, ist § 1019 BGB und daraus abgeleitet den Anspruch, auf Löschung der Grunddienstbarkeit (GDB), wenn das herrschende Grundstück dauerhaft keinen Vorteil mehr aus der GDB hat. In diesem Fall scheint das gegeben zu sein, denn wenn das herrschende Grundstück inzwischen einem völlig anderen Zweck dient und auf die Versorgung durch die Leitung deswegen nicht mehr angewiesen ist und auch nicht mehr sein wird, dann wird es auch die GDB nicht mehr benötigen.

Gruß
C.

1 Like

Einen Vertrag gibt es in der Tat nicht. Lediglich ein Schreiben der bezirksregierung, dass man in den 1960er Jahren den Bau der US-Leitung nachträglich legitimieren will, da wohl Formfehler vorlagen. So auch zwangsweise geschehen und wegen der leitung einmalig mit ein paar Mark abgespeist. Rückbau etc. wird in dem kurzen Schriftstück nicht geregelt.

Ich empfehle dringen Einsicht in die Grundakte. Mit den hier bisher gegebenen Informationen brauchen wir erstmal nicht weiter zu diskutieren. Wortlaut und Rechtsgrundlage der Eintragung sind nötig.

Gruss
Jörg Zabel

Wir brauchen nicht weiter zu diskutieren, weil der Sachverhalt klar ist. Es gibt keinen Vertrag und die GDB gibt keine Regelung zum Rückbau her. Daher kann hier allenfalls § 1019 BGB eine Rolle spielen.

1 Like

OK, dann bin ich raus.

Dann bin ich ja schon ein ganzes Stück weiter, Vielen Dank an alle!