Hallo,
wo ich mich gerade mit den Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung beschäftigt habe - mal eine (wahrscheinlich doofe?) Frage:
- Wenn eine Person A auch die ganze Wohnungseinrichtung des doppelten Haushalts als Werbungskosten ansetzt … müssten dann die Restwerte nicht bei Aufgabe des doppelten Haushalts steuererhöhend berücksichtigt werden?
Käme mir zumindest „logisch“ vor…
Viele Grüße
Frank