[ESt] wie 'Restbuchwert' bei Auflösung DHHF ansetz

Hallo,

wo ich mich gerade mit den Werbungskosten bei doppelter Haushaltsführung beschäftigt habe - mal eine (wahrscheinlich doofe?) Frage:

  • Wenn eine Person A auch die ganze Wohnungseinrichtung des doppelten Haushalts als Werbungskosten ansetzt … müssten dann die Restwerte nicht bei Aufgabe des doppelten Haushalts steuererhöhend berücksichtigt werden?

Käme mir zumindest „logisch“ vor…

Viele Grüße
Frank

Ich frage mal nach: Welche Restwerte?

Wenn er GWG kauft, sind das Werbungskosten im Jahr der Anschaffung. Wenn etwas abgeschrieben wird, fällt ab Wegfall der DHHF auch die Abschreibung weg.

Hallo Oerdiz,

Ich frage mal nach: Welche Restwerte?

Ich meinte quasi das, was man beim Unternehmer „stille Reserven“ nennt.

Die Güter sind als GWG voll abgesetzt oder sonst teilabgeschrieben, aber im Grunde ja vorhanden und deutlich mehr wert.

Da war es für mich eine Überlegung, ob es hier seitens der Finanzverwaltung wohl den Ansatz gibt, bei Auflösung des doppelten Haushalts einen Verwertungsnachweis zu wollen.

Beispielsweise wäre ein Herd für 400€, der im Herbst 2006 gekauft und voll abgeschrieben wurde, bei Auszug im Frührjahr 2007 ja keine 0€ wert…

Oder ist der „Gewinn“ (z.B. bei Weiterverkauf der Möbel und Gegenstände oder bei Weiternutzung in einer privaten Wohnung) dann das Privatglück des Steuerpflichtigen?

Viele Grüße
Frank

Hallo,

Käme mir zumindest „logisch“ vor…

Logik im Steuerrecht ist nur begrenzt zu finden…

Solange der doppelte Haushalt genutzt wird, wird die Abschreibung bzw. die GWG anerkannt. Bei Auflösung des doppelten Haushalts bricht die Abschreibung ab, aber es wird kein Restbuchwert o.ä. gegengerechnet.

Es sind übrigens nur die Aufwendungen für eine angemessene Ausstattung des doppelten Haushalts absetzbar. Überhöhte Aufwendungen werden vom Finanzamt auf das Angemessene gekürzt (Finanzgericht Köln vom 5.2.1992, EFG 1993 S.144).

Schöne Grüße
C.

Danke!
Hallo,

vielen Dank Dir und Oerdiz für Eure Antworten.

Viele Grüße
Frank