Etagendusche verstopft - Mieter müssen ran?

Hallo, unsere Etagendusche (‚übern Gang‘: ca 4 oder 5 Parteien-Nutzung) ist mal wieder verstopft.
Auf einen Hinweis an die Hausverwaltung, besitzt diese die Frechheit, die ‚Entstopfung‘ von den Mietern selber zu fordern.

Es darf erwähnt werden, daß wir auch einen Putzdienst für Treppenhaus, Duschen und Toiletten (ebenfalls übern Gang) haben, der auf alle Mieter umgelegt wird (dh: wir blechen den Reinigungsservice!!!).

Wie kommt die HV darauf, daß ich meines Nachbarn Dreck entfernen solle??

Einer im schriftlichen Entwurf befindlichen Aufforderung zur Beseitigen dieses Mangels wurde bereits der Betreff: „Sachmangelanzeige“ beigefügt.

Welche rechtliche Grundlage gibt es, wenn die HV für die Instandhaltung der facilities zuständig ist?

Vielen Dank!

zwischen Dir (Euch) und der Hausverwaltung?

Du kennst Dein Problem genau, aber um hier Rat und Hilfe zu bekommen, musst Du das Problem so beschreiben, dass sich eine andere Person ein ausreichend genaues Bild machen kann.

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naja, der Abfluss in der Dusche ist verstopft, so daß man wie in ner Jauchegrube steht!
Fakt ist: es gibt ca 5 Parteien, die diese Dusche nutzen, keiner macht den Dreck des andern weck (wie sollte auch?)!!!
Dafür hamm wer nen Putzdienst, der seinen Job (falls das dazu gehört) nicht macht. Der putzt nur oberflächlich die Treppen, die Toiletten (übern Gang!) und die Bäder, jede Etage hat ca 2 (oder 3?) davon. Toiletten gibts auch paar mehr (10? aber ca 10 -12 Parteien/Etage!!!)
Für den Putzdienst -egal wie gut, egal wie schlecht - werden die Mieter berappt, ob de willst oder nicht!

Und wo bleibt das Qualitätsmanagement?
Antwort: das ist die offene Hand der Hausverwaltung!

Also: MUSS ich den Dreck der andern wegmachen???

Das ist so Usus. Wer sonnst soll die Beseitigung von Verschmutzungen bezahlen, die die Mieter verursachen?!

Nein. Natürlich nicht. Die Hausverwaltung kann auch alle zwei Wochen einen Sanitärbetrieb vorbei schicken, der die Verschmutzungen beseitigt. Was das kostet? Sicher nicht wenig. Wer das bezahlt? Die Mieter über die Nebenkosten. Wer sonst?!

Mein Tipp: macht ein Mietertreffen, in dem ihr festlegt dass und wie jeder Mieter die Dusche nach der Benutzung zu reinigen hat. Und macht allen klar, wie sehr die Kosten steigen, wenn man dafür auf Faulheit einen Profi holen muss.

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Was steht im Mietvertrag? Welche Aufgaben sind dem Hausmeister vertraglich übertragen worden?

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Hi!

Dein Ärger ist ja nachvollziehbar, aber willst du auch eine sinnvolle Antwort bekommen? Dann hilft es nicht, sich hier zu empören, sondern dann müssten wir mal erfahren

  • was steht dazu im Mietvertrag?
  • was genau sind die Aufgaben des Putzdienstes?
  • wodurch ist die Dusche verstopft?

Wenn Mitbewohner ständig Sachen in der Dusche wegspülen, die da nicht reingehören und sie verstopfen, dann kann das nicht Aufgabe des Putzdienstes sein.
Oder benutzt ihr die Toilettenspülung nach’m großen Geschäft nicht mehr, weil ihr ja einen Putzdienst habt?

Sofern die Dusche und der Abfluss nicht beschädigt sind, muss jeder Mieter die Dusche so benutzen, dass sie nicht verstopft. Der pflegliche Umgang mit Mietsachen kann nämlich auch vorausgesetzt werden.

Vielleicht solltet ihr in dieser Mietergemeinschaft mal besprechen, wer die Dusche womit ständig verstopft und dafür eine Lösung finden. Vom Rumjammern und Schimpfen über die HV und den Putzdienst hat sich ja bislang nichts geändert. Verantwortung übernehmen nennt man das.

Gruß Diva

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  1. & 2.: ist leider etwas ungenau formuliert: " … für die Treppenhausreinigung, Bäder und Toiletten wird ein Reinigungsservice beauftragt, der anteilig auf die Mieter umgelegt wird …"
    Soweit so gut, ich beschwere mich auch nicht darüber DASS ich für die Reinigung zahlen soll, jedoch ist die Qualität der Reinigung bei manchen der Putzdienste unter aller Sau! Der derzeitige toppt alles!!!

Diesbezüglich ginge es also allenfalls um ein Qualitätsmanagment, das der HV aber egal zu sein scheint!

  1. Dazu kommt noch, daß Milchkuh Mieterlein über die Absprachen zwischen HV und Putzdienst gar nicht informiert wird!

  2. hauptsächlich durch Haare, denke ich, soweit man das noch identifizieren kann. Haare verstopfen immer!

Das mit dem Mietertreffen ist leider etwas illusorisch, da jeder vor sich ‚hinwurschtelt‘, die Parteien sich mitunter teils nicht mal grüssen, viele kein deutsch sprechen, viele tags- oder wochenüber gar nicht da sind, oder nur spät abends, also insgesamt ist das eher eine anonyme Hochhausatmosphäre!

Die Hausverwaltung kann auch alle zwei Wochen einen Sanitärbetrieb vorbei schicken, der die Verschmutzungen beseitigt. Was das kostet? Sicher nicht wenig. Wer das bezahlt? Die Mieter über die Nebenkosten. Wer sonst?!

Das war doch von anfang an klar, und wurde immer schon so geregelt. Daß die HV jetzt Sanitärfirmen engagiert, anstatt wie frühers unser altes faktotum (der auch noch im Haus gewohnt hatte, und ALLES gemacht hatte) zu engagieren, ist halt dem lauf der Zeit geschuldet, auch darüber mault niemand.

ABER: worüber man wohl mal maulen darf, ist die untergrottige Qualität des Putz-Ergebnisses!
Nun wohn ich schon über 15 Jahre hier, und hab etwa zig Putzdienste kommen & gehen sehen, aber der momentane ist wohl die pure Frechheit!
Und da will ich nicht mal über die Ausführung maulen (Ukrainer: die neuen Sklaven!), sondern über die verantwortlichen Herren Sklaventreiber, die sich schamlos bereichern.

Sofern die Dusche und der Abfluss nicht beschädigt sind, muss jeder Mieter die Dusche so benutzen, dass sie nicht verstopft.

ein frommer Wunsch, der nur teilweise von unterschiedlichen Mietern umgesetzt wird, von manchen dieser achtlosen Kreaturen aber überhaupt nicht…

Und das schließt nicht zwingend mit ein, dass der Reinigungsdienst Siebe, Geruchsverschluss (Siphon) und andere nicht oberflächliche Bereiche reinigt. Wenn überhaupt, muss das explizit beauftragt werden. Der Typ mit der Kehrmaschine macht ja auch nicht die Siebe der Regenabläufe sauber.

Zum Einen: Deine Wortwahl weist auf eine grundsätzlich negative Einstellung gegenüber der Hausverwaltung hin. Egal, woher das kommt: das hilft weder bei der Kommunikation noch bei der Problemlösung.

Zum Anderen: die Absprachen werden zwischen Hausverwaltung, Eigentümer(n) und Reinigungsdienst getroffen. Der Mieter hat damit erst einmal nichts zu tun.

In einer allein bewohnten Immobilie ist das auch nicht anders, weswegen man dagegen entweder eine Vorsorge trifft (Siebe) und/oder gelegentlich beherzt in den Abfluss greift und grobe Verstopfungen selber beseitigt, bevor einem die Suppe im Waschbecken, in der Badewanne oder Duschtasse steht.

Leider ist es ein häufiges Problem, dass das Desinteresse an gemeinsam benutzten Gegenständen mit der Zahl der Benutzer und deren Anonymität untereinander dramatisch zunimmt. Siehe auch Kaffeeküche in Bürogebäuden.

Wenn Du damit die Eigentümer der Reinigungsunternehmen meinst: das hat hier nichts verloren. Wenn Du die Hausverwaltung meinst: die bereichert sich nicht an umgelegten Betriebskosten, sondern verdient ihr Geld mit den Verwaltergebühren, die die Eigentümer bezahlen.

Dann wird Dir nicht viel anderes übrigbleiben, als Dir eine Bude zu suchen, in der Du alleine wohnst und dementsprechend alleine für die Beseitigung der von Dir verursachten Verunreinigungen zuständig bist. Und das ist gar nicht als Kritik an Dir oder Deinem Verhalten gemeint. Wenn eine solche Gemeinschaftsveranstaltung nicht funktioniert und sich eine Verbesserung auch nicht durch Verhaltensänderung der Benutzer erzielen lässt, dann ist die ganze Veranstaltung dysfunktional.

Kurzfassung:

  • Die Regelungen des Mietvertrages zu dem Thema sind uns noch nicht bekannt.
  • Sofern nicht explizit vereinbart, gehört zur üblichen Reinigung nicht dazu, Dinge unterhalb des Abflusses zu reinigen.
  • Sofern für diese Arbeiten extra jemand beauftragt wird, ist der über die Betriebskosten von den Mietern zu bezahlen. Es sei denn, das ganze eskaliert so sehr, dass jemand zu einer echten Reparatur kommen muss. Das wäre dann im Rahmen der Instandhaltungspflichten durch den/die Eigentümer zu bezahlen.

Ganz ohne auf den Mietvertrag einzugehen, könnte man ja auch einfach innerhalb der Mieter festlegen, dass jeder seinen eigenen Dreck weg macht und zwar direkt nach dem Duschen, dann passiert sowas auch nicht.

Wenn jeder an sich denkt, ist auch an alle gedacht.

aber selten von jetzt auf gleich.
Also: Pümpel aka Saugglocke scheint mir das Werkzeug der Stunde. Wenn erste Anzeichen für geringeren Abfluss sich zeigen, 2-3x pümpeln… gut is

Immer auf die langhaarigen grummel

:laughing:

eigenartigerweise erzählte mir nun ein Mitmieter aus dem anderen Teil des Hauses, daß die HV innerhalb kürzester Zeit auf ein verstopftes Abflussrohr in der KÜCHE reagiert hatte.

Unterscheiden sich Küche und Bad (übern Gang!) in den Instandhaltungspflichten der HV irgendswie??

Vielleicht war der Grad der Verstopfung ein anderer, vielleicht war auch was anderes oder so.

Gibt es eigentlich einen bestimmten Grund dafür, dass Du uns bspw. nicht erzählen willst, was im Mietvertrag zum Thema Gemeinschaftsräume geschrieben steht? Interessant könnte übrigens auch sein, wer Vermieter ist bzw. ob die einzelnen Wohnung verschiedene Eigentümer/Vermieter haben und welche Rolle in dem Kontext die Hausverwaltung einnimmt.

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ich hatte den Passus sinngemäß oben zitiert:

" … für die Treppenhausreinigung, Bäder und Toiletten wird ein Reinigungsservice beauftragt, der anteilig auf die Mieter umgelegt wird …"

es gibt als Vermieter eine Erbengemeinschaft, und die wird vertreten durch die Hausverwaltung. Mit der Erbengemeinschaft haben die Mieter nix zu tun, nur mit der HV, dh die ist für ALLES zuszändig!

Soweit ich mich erinner, lief es eben nicht mehr ordentlich ab in der Küche. Vielleicht weil Küchenbetrieb für dauerhafter angelegt ist als Duschbetrieb, keine Ahnung.

Also nichts genaues weiss man offensichtlich auch hier nicht!?

Ich habe noch einmal nachgesehen: das Wort Hausverwaltung kommt im Bürgerlichen Gesetzbuch, in dem in Deutschland die Mietverhältnisse geregelt sind, überhaupt nicht vor, das Wort Vermieter in den hier relevanten Abschnitten fast zweihundertmal. Das deutet schon darauf hin - und so isses auch -, dass der Vermieter der Vertragspartner des/der Mieter ist und nicht die Hausverwaltung.

Ob der Vermieter eine Hausverwaltung damit beauftragt, Teiler seiner Aufgaben und Aufgaben wahrzunehmen (wie bspw. die Erstellung von Betriebskostenabrechnungen, die Beauftragung von Handwerkern oder Abschluss neuer Mietverträge), ist damit auch nicht das Thema des Mieters.

Aber kommen wir erst einmal zu der Verstopfung in der Gemeinschaftsdusche: wenn es keine Regelung dazu gibt, was die Mieter in dem Bereich machen müssen (wobei sich ohnehin die Frage stellte, ob die dann wirksam ist), dann verhält es sich dort genauso wie mit dem ganzen Mietsache: der Mieter hat diese bestimmungsgemäß zu benutzen und der Vermieter hat diese dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.

Selbst wenn die Dusche nur von @Kudos benutzt wird und dementsprechend viele und lange Haare den Abfluss hinuntergespült werden, muss die Dusche in einem Zustand gehalten werden, der einen Gebrauch möglich macht und damit ist eben nicht gemeint, dass man ständig bis zu den Knöcheln im Abwasser steht. Das gilt im Zweifel umso mehr, wenn es sich nicht nur um das eigene Abwasser, sondern auch um das anderer Benutzer dieser Dusche handelt.

Die Regelung im Mietvertrag suggeriert zudem, dass der Mieter das zwischen zivilisierten Menschen übliche Maß hinaus nicht um die Reinigung der Bäder kümmern muss, so dass man von ihm sicher nicht erwarten kann, dass er nach bspw. jeder fünften Dusche den Abfluss demontiert und von eigenen und fremden Haaren befreit.

Kurz: der Vermieter muss sich darum kümmern, dass die Dusche und damit auch ihr Abfluss funktioniert, wie halt Duschen und deren Abflüsse im Allgemeinen zu funktionieren pflegen. Ob er dafür eine Hausverwaltung zwischenschaltet, hat den Mieter nicht zu interessieren.

Je nachdem, wie groß das Fass sein soll, dass man aufmachen möchte, ist die Spannbreite dessen, was man veranstalten kann, relativ groß und reicht von

  • Aufforderung an die Hausverwaltung, sich des Problems anzunehmen bis zu
  • Brief an den Vermieter mit Aufforderung, den Mangel bis in zwei Wochen zu beheben und der Ankündigung, danach die Miete um zunächst zehn und dann weiter steigend bis auf 30% zu kürzen (wobei hier wirklich die Situation gegeben sein muss, dass das Wasser so schlecht abläuft, dass man faktisch nicht duschen kann, ohne die Umgebung zu fluten).
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Unabhängig davon, haben wir überhaupt keine Möglichkeit, uns an den Vermieter =Erbengemeinschaft zu wenden, da diese Adresse zunächst uneruierbar scheint!
Selbst wenn wir diese ausfindig machen könnten, sagt mir meine Glaskugel, daß die Antwort wäre: 'Bitte wenden Sie sich an unsere Hausverwaltung"

Aber bis auf das Wort @Kudos verstehe ich Deinen Beitrag so, daß die HV für das einwandtfreie funktionieren der Dusche zuständig ist.

Das Fass das ich aufzumachen gedenke, wird zunächst mal nicht als solches erkennbar sein, und vor Höflichkeitsfloskeln strotzen. Ein einfacher Hinweis per email sollte zu Beginn genügen. Dann sehen wir weiter, die Stoppuhr läuft.

Ich bedanke mich für Deine Ausführungen!

Das bezog sich darauf:

der Maulwurf dankt! :sunglasses: