hallo,
ich habe mich mit dem thema noch nicht genauer befasst,deshalb die frage:
habe ich die möglchkeit (durch diese neue regelung) ohne pass in die EU-Länder einzureisen? wie zB nach spanien etc? oder sind dafür dennoch papiere &pass erforderlich?
danke im vorraus!
In welchem Land bist du Bürgerin?
.
Hallo, Dana
In welchem Land bist du Bürgerin?
Gruss
Adam
Hallo, Dana
ich habe mich mit dem thema noch nicht genauer befasst,deshalb
die frage:
habe ich die möglchkeit (durch diese neue regelung) ohne pass
in die EU-Länder einzureisen? wie zB nach spanien etc? oder
sind dafür dennoch papiere &pass erforderlich?
ich habe mal nachgesehen, wie die aktuellen Regelungen sind, weil sie mir selbst auch nicht bekannt waren
Zuerst mal Stichwort „Schengener-Abkommen“:
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Willkommenin…
(auswärtiges Amt der Bundesrepublik Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Abkommen
(Artikel in der deutschen Wikipedia über das Schengener Abkommen)
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/index…
(Informationen der Europäischen Kommission - Achtung nicht ganz aktuell! )
–>
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/en/citizens/servi…
(Reisen in einen anderen Mitgliedstaat)
–>
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/citizens/trave…
(Formalitäten bei der Ausreise und Einreise)
Eine Flash-Animation der Bundesregierung über die Schengen-Mitgliedsländer gibt es hier:
http://www.bundesregierung.de/static/flash/schengen/…
Mein Fazit:
Du brauchst natürlich gültige Ausweispapiere, wenn du innerhalb der EU reisen willst. Allerdings musst du dich auch in Deutschland jederzeit ausweisen können.
Für Irland und Großbritannien (Vereinigtes Königreich) brauchst du auf jeden Fall einen Pass, ebenso noch für Bulgarien und Rumänien.
Eine Flash-Animation der Bundesregierung über die Schengen-Mitgliedsländer gibt es hier:
http://www.bundesregierung.de/static/flash/schengen/…
Gruß
karin
Hallo!
Als EU Bürger benötigt man grundsätzlich für die Einreise und Aufenthalt in anderen EU Ländern einen Personalausweis, ein Reisepass ist nicht erforderlich. Egal ob Schengen Staat oder nicht, der Wegfall der Grenzkontrollen ändert nichts an der Verpflichtung zum Mitführen eines Personalausweises beim Grenzübertritt.
Gruß
Tom
offTopic
Hallo Karin,
Allerdings musst du dich auch
in Deutschland jederzeit ausweisen können.
Ohne daß ich das jetzt wirklich beurteilen kann, aber Ralf Höcker zählt das in seinem Buch „Lexikon der Rechtsirrtümer“ zu einem sehr verbreiteten Irrtum. Er meint, daß die sogenannte „Ausweispflicht“ nicht darin besteht, den Ausweis ständig mit sich herumtragen und sich damit jederzeit ausweisen zu können, sondern nur darin, daß man einen Ausweis besitzen muß, den kann man aber getrost zu Hause rumliegen lassen. Nachzulesen z.B. hier (ungefähr in der Mitte des Textes):
http://www.amazon.de/Lexikon-Rechtsirrt%C3%BCmer-Ral…
Wäre natürlich interessant, was die anderen Juristen dazu sagen.
Viele Grüße
Marvin
Hallo, Marvin
Allerdings musst du dich auch
in Deutschland jederzeit ausweisen können.Ohne daß ich das jetzt wirklich beurteilen kann, aber Ralf
Höcker zählt das in seinem Buch „Lexikon der Rechtsirrtümer“
zu einem sehr verbreiteten Irrtum. Er meint, daß die
sogenannte „Ausweispflicht“ nicht darin besteht, den Ausweis
ständig mit sich herumtragen und sich damit jederzeit
ausweisen zu können, sondern nur darin, daß man einen Ausweis
besitzen muß, den kann man aber getrost zu Hause rumliegen
lassen. Nachzulesen z.B. hier (ungefähr in der Mitte des
Textes):
http://www.amazon.de/Lexikon-Rechtsirrt%C3%BCmer-Ral…
Wäre natürlich interessant, was die anderen Juristen dazu
sagen.
nun im Brett „Polizei- und Kriminalistik“, wurde diese Fragestellung schon einmal behandelt:
/t/ausweispflicht-in-deuschland/3705087/6
Das Bundesministerium der Justiz, schreibt dazu folgendes:
http://www.gesetze-im-internet.de/persauswg/__1.html
„(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Prüfung der Personalien ermächtigten Behörde vorzulegen;
dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können. Der Ausweispflicht kann auch durch Vorlage eines vorläufigen Personalausweises genügt werden. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.“
Du hast also Recht damit, dass man als Deutscher, innerhalb Deutschlands nur einen Ausweis besitzen muss und nicht dazu verpflichtet ist, ihn immer mit sich herumzutragen.
Allerdings ist es auch richtig, dass man sich in Deutschland immer ausweisen können muss. Wenn man seinen Ausweis nicht dabei hat, muss man ihn, auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorlegen.
http://www.rechtslexikon-online.de/Ausweispflicht.html
„Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig.
Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.“
Gruß
karin