Europa-Wahl

Was heißt jetzt „Wahlunterlagen“?
Die hat man ja bereits per Post bekommen.
Bekommt man da einen „neuen“ Stimmzettel oder muß man den schon erhaltenen von zuhause mitbringen?
Eigentlich müßte vor Ort auch das Umschlag-Gedöns entfallen, oder nicht?
Oder gibt es vor Ort eine extra Urne für Wahlschein-Wähler?

Ich frage mich auch grade, wo in der Statistik diese Stimmen auftauchen? Im Vor-Ort-Wahlbezirk oder im heimischen?

Ich habe schon an x Wahlen teilgenommen :wink: , aber entweder am Wahltag im heimischen Wahllokal oder per Briefwahl - noch nie mit Wahlschein im fremden Wahllokal.

Danke + Gruß

Extra für Briefwahl-Wähler …
Aber eben nicht in jedem Wahllokal.
Die Briefwähler tauchen offensichtlich in den Listen der Vorort-Wähler gar nicht auf. Die werden auch extra ausgezählt.

Das sind keine Antworten auf meine Fragen.
Ich meine die Situation, wenn ich mit Wahlschein am Wahltag persönlich in einem anderen zulässigen Wahllokal meine Stimme abgeben möchte.

War nicht gefragt, denn das kann ich den veröffentlichten Wahlergebnissen entnehmen.

Wo genau war jetzt das Problem?
Du hast im Amt Briefwahlunterlagen bekommen die du hättest dort hättest abgeben können, fühltest Dich dann von der Anwesenheit der Wahlhelfer die die Urne nicht aus den Augen lassen dürfen so gestört das du nicht in der Lage warst den Umschlag einzuwerfen, wolltest dann doch lieber vor Ort wählen, konntest aber nicht weil du schon im Amt registriert warst in dem du deine Unterlagen nicht eingeworfen hast und hast dann nach Schluss der Wahllokale nochmal wählen wollen.

Also beschwerst du Dich jetzt worüber genau?
Das da Wahlhelfer neben der Urne standen ?
Das du nicht einfach doppelt registrieren kannst ?
Das Nach nach Schließung der Wahllokale wählen kannst?

Was genau ist denn deine Beschwerde ? Du hattest zwei Tage Zeit um den Umschlag einzuwerfen…

Der Wähler erhält seinen Stimmzettel vom Wahlvorsteher, nachdem er seinen Wahlschein vorgezeigt hat und sich ausgewiesen hat. Den zugeschickten Stimmzettel kann man nicht verwenden.

Das ist zumindest nicht vorgesehen. Da die Zahl der Personen, die mit Wahlschein im Wahllokal auftaucht, eher gering sein dürfte, macht das auch keinen Sinn und ließe im schlimmsten Fall noch einen Rückschluss auf einzelne Wahlentscheidungen zu.

Wahlbezirk. Die Zahl der eingenommenen Wahlscheine wird aufgezeichnet, aber da denen keine Stimmzettel zugeordnet werden können, kann auch die Wahlentscheidung nur dem Stimmbezirk zugeordnet werden, in dem gewählt wurde.

Gruß
C.

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Hallo Gudrun, die Situation hatte ich auch noch nicht.
Vielleicht beantwortet das deine Frage:

" … einen Wahlschein beantragt haben.
Mit diesem können Sie einen beliebigen Wahlbezirk innerhalb Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt aufsuchen. Nach Prüfung des Wahlscheins durch den dortigen Wahlvorstand erhalten Sie einen Stimmzettel und können wählen. Den Wahlschein behält der Wahlvorstand ein.
Eine Wahl in einem Wahlbezirk außerhalb des „eigenen“ Kreises oder der „eigenen“ kreisfreien Stadt ist nicht möglich."

(Bundeswahlleiterin. de)

Hier der geschilderte Ablauf … wird bei Europawahl wahrscheinlich auch so laufen

https://wahlhelfer.muelheim-ruhr.de/duisburg/wahllexikon/stimmabgabe-mit-wahlschein-w/2047

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Danke für die ausführliche Antwort. Jetzt ist mir alles klar.:wink:

Gruß zurück

Danke + Gruß

@lanocalon
Den Link von Inka solltest Du Dir unbedingt zu Gemüte führen.
Am besten ausdrucken + an die Wand pinnen.
Dann klappt’s bei Dir bei den nächsten Wahlen vielleicht besser:

  • Bundestag Herbst 2025
  • Landtag S-H vorauss. Frühjahr 2027.
  • Kommunal S-H (keine Ahnung, viell. 2027?)

:wink:

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