Wo finde ich eine gesetzliche Regelung, dass mit einer in Bayern erworbenen fachgebundenen Hochschulreife, in NRW auch ein Studium einer anderen Fachrichtung an Fachhochschulen möglich ist ?
Die Fachbindung bezieht sich ja nur auf Studiengänge an Universitäten.
Bsp.
Fachgeb. Hochschulreife (Wirtschaft) aus Bayern
–> Studium „technisch“ an einer FH in NRW