Hallo Uli,
Ich kann das ziemlich gut. Wenn der Fokus meiner Vorderlampe 3 m vor dem Lenker auf den Boden trifft, kann ich bei Nacht den Weg vor mir auf etwa 20 m überblicken.
Ich kann aber weder auf Hindernisse noch auf irgendwas oder irgendwen anders reagieren, wenn ich so einen Flakscheinwerfer voll in die Augen kriege. Dann bin ich nämlich geblendet und kann überhaupt nichts sehen.
Die von Dir zitierte Vorschrift ist heute unangemessen und war vielleicht vor 20 Jahren brauchbar - sie stammt aus einer Zeit, als die Glühlämpchen für Fahrräder mit einer Leistung von 2,4 W ausgestattet waren. Heute gäbe sie einen Sinn, wenn die Lichtleistung einer Vorderlampe am Fahrrad auf 60 Lumen begrenzt und diese Begrenzung auch überwacht würde. Ist aber beides nicht der Fall.
Lass uns mal zusammen im Winterhalbjahr morgens meinen Arbeitsweg nehmen, da zeig ich Dir das ichsüchtige Mörderpack, das mir diesen Weg öfter mal zur Qual macht. Nachher weißt Du dann besser, worum es geht.
Schöne Grüße
MM