Fahrgeldzuschuss besser als Steuerrückzahlung?

Hallo liebe Leute,
wir bekamen eine gute Nachricht, dass wir bald einen Fahrtkostenzuschuss von unserer Firma erhalten werden.

Manche Mitarbeiter sind skeptisch, dass dieser nicht vorteilhafter als die Steuerrückzahlung sei.

Meine Frage ist:

  1. Ich habe die Lohnsteuerkarte 5
  2. Ich bekomme weniger als 2000 Euro Brutto
  3. Ich wohne ca. 30 Km von der Arbeitsstelle entfernt.
  4. Zurzeit habe ich eine ABC Berlin Firmenticket über 78 Euro

??? Wenn die Firma zusätzlich 20 Euro Fahrtkostenzuschss monatlich bezahlt, was ist vorteilhafter diese anzunehmen oder die Fahrtkostenrückzahlung von dem Staat über die Steuererklärung zurückzuerhalten?

Für Ihre Antwort bin ich sehr dankbar.
Herzliche Grüße.

…dann kann das über oder unter der Freigrenze von 30ct pro Entfernungskilometer liegen.

… dann hast du nicht ganz verstanden, was die Fahrkostenpauschale macht. Man bekommt nicht 30ct pro Entfernungskilometer vom Staat zurück, sondern vermindert das zu versteuernde Einkommen um diesen Betrag.

In meiner Firma bezahle ich den Mitarbeitern einen Fahrkostenzuschuss in der Höhe von 30ct je Entfernungskilometer und übernehme die (pauschale) Lohnsteuer darauf. Der Mitarbeiter bekommt also tatsächlich steuerfrei 30ct/km, was gegenüber dem Ansatz in der Steuererklärung selbstverständlich vorteilhafter ist (nur bei einem Lohnsteuersatz über 100% wäre es das nicht!).

Deine Firma will 20€ für jeden pauschal zahlen? Interessant.
Warum sollte das deiner Meinung nach für dich unvorteilhaft sein?

Tach,

die Aussage „dann hast du nicht verstanden“ war nicht als Beleidigung gemeint. VIELE denken so!

Andererseits stört mich dein „Daumen runter“ nicht so sehr, weil zuvor jemand, der sich in Steuersachen sehr gut auskennt, meiner Antwort den „Daumen hoch“ verpasst hat.

Was mich aber stört ist, dass du ja auch mal was dazu schreiben könntest. Etwa, warum du denkst, die Lösung sei unvorteilhaft für dich.

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Danke für deine Erklärung. So wie du erklärst, habe ich es auch aufgefasst. 20 Euro ist netto, auf der Hand, was man über die Steuererklärung ist für mich viel (daher habe ich über die Details: wenig Brutto, Lstk 5, vergünstigste Ticket bereits 5 % und Abo erzählt).

Aber ich blicke trotzdem nicht durch warum es unvorteilhafter sein kann, wenn man den Zuschuss nimmt. Manche Mitarbeiter sagen: ich nehme es, das ist steuerfrei; und manche sagen: nein, ich könnte Steuer zurückzahlen etc…

In meinem Fall: wir bezahlen so viel Steuer und bekommen immer zurück bei der Steuerrückzahlung.

Es wäre nett wenn es eine Erklärung gäbe, ab welcher Entfernung lohnt es sich nicht oder doch…

Oder ist es zu kompliziert, solche Formel zu rechnen?

Danke. LG

Da der AG diese 20€ pauschal jedem bezahlt, kann ich nicht so wirklich weiterhelfen. Es könnte ja AN geben, die nur 2km entfernt wohnen und dann bei 20 Arbeitstagen auf nur 12€ Fahrkostenpauschale kommen. Wie sind jetzt diese 8€ zuviel zu betrachten? Ich vermute, sie sind steuer- und sozialversicherungspflichtig. Aber: Mehr Geld brutto ist auch mehr netto.

Alle, die eine Fahrkostenpauschale von mehr als 20€ im Monat ansetzen können (bei 20 Arbeitstagen im Monat also ab 4km einfacher Entfernung) bekommen weniger vom AG ersetzt als ansetzbar. Der AG versteuert die 20€ pauschal mit 15%, hoffe ich? Dann muss der AN nur berücksichtigen, dass er bei der Steuererklärung die erhaltenen 240€ von der gesamten Fahrkostenpauschale abziehen muss.

Ich kann mir gerade nicht vorstellen, warum es unvorteilhaft sein kann, eine zumindest teilweise steuerfreie Lohnerhöhung abzulehnen.

Ich vermute, dass sich das Gerücht „Man bekommt 100€ mehr brutto und am Ende hat man weniger als vorher!“ immer noch hält. Ganz früher arbeitete man noch mit Lohnsteuertabellen in Büchern, wo die Bruttoentgelte in Stufen angegeben waren. Wenn man dort mit wenigen Pfennigen MEHR in die nächste Stufe rutschte, konnte wohl wirklich weniger herauskommen. Das ist aber vor meiner Zeit, Hörensagen, keine Ahnung, ob das stimmt.

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Es tut mir Leid. Das ist nur ein Versehen. Mein Kommentar ist jetzt online. LG