Fahrkostenerstattung beim Vorstellungsgespräch

Hallo zusammen,
ich habe mich bzgl. einer Ausbildungsstelle als Immobilienkaufmann in ganz Deutschland beworben. Dann hatte ich unter anderem Vorstellungsgespräche in Berlin, Wiesbaden, Bochum und München (wurde per Mail dazu eingeladen, bzw. aufgefordert, telefonisch einen Termin auszumachen).

Bei keiner einzigen Firma wurde im Vorfeld eine Fahrkostenerstattung abgelehnt, bzw. auch gar nicht angesprochen, sodass ich mich drauf verlassen habe, diese Kosten erstattet zu bekommen (Vgl. dazu (§ 670 BGB Fahrtkostenerstattung).

Ich komme aus Bielefeld und habe dann doch noch eine Stelle hier bekommen, sodass ich bei den anderen Unternehmen in Berlin, Bochum und Wiesbaden eine Fahrkostenerstattung angefragt habe. Das Unternehmen aus Berlin hat es unkommentiert überwiesen, Wiesbaden hat es einfach an das Arbeitsamt weitergeleitet (das Arbeitsamt hat mir dann mitgeteilt sie würden die Fahrtkosten nicht erstatten, weil es im Vorfeld nicht abgesprochen war) und das dritte Unternehmen in Bochum schickte mir einen Brief, sie würden generell keine Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch erstatten.

Kann ich jetzt die Fahrtkosten bei den Unternehmen nochmal verlangen und eine Zahlungsfrist setzen, oder glaub ihr das wird nichts nützen?
Wiesbaden waren über 700km, Bochum auch nochmal 300, also eigentlich viel Geld.
Rechtlich gesehen sind sie ja eigentlich dazu verpflichtet, oder sehe ich das falsch?

Ich danke allen schonmal im Vorfeld für eure Hilfe :smile:.

Mfg

siehe hier:

http://arbeitgeber.monster.de/hr/personal-tipps/pers…

Es besteht also unter den genannten Voraussetzungen tatsächlich ein Anspruch, der auch durchgesetzt werden kann. Sollte das fehlschlagen oder wenn du davon absehen willst (Aufwand mit Anwalt z.B.), bleibt immer noch die Geltendmachung bei der Steuererklärung.

Was das Arbeitsamt betrifft, ist es leider tatsächlich so, dass Fahrtkosten zu einem Vorstellungsgespräch nur auf vorherigen Antrag erstattet werden; falls jedoch das Vorstellungsgespräch von einem auf den nächsten Tag terminiert war und keine Zeit mehr war, den Antrag (telefonisch reicht!) zu stellen, dann können die Kosten auch auf nachträglichen Antrag hin erstattet werden - zumindest haben wir das bei uns im Amt so gehandhabt.

Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen!
Gruß, Gudrun

hallo,

ich habe noch diesen Artikel hier gefunden: http://www.focus.de/finanzen/karriere/bewerbung/vors…

Es sieht also so aus, als wären sie verpflichtet. Eine andere Sache ist natürlich immer, was man tut, um seine Ansprüche durchzusetzen, wenn Sie jetzt auch auf eine Zahlungsaufforderung mit Zahlungsfrist nicht reagieren. Ich würde vielleicht eher anrufen und fragen, wie sie das handhaben. Vielleicht war es nur der falsche Ansprechpartner. Ob man solche Forderungen dann anwaltlich durchsetzt, sollte man genau abwägen. Vermutlich bliebe da nicht viel Geld über…

Sonnige Grüße aus Bochum
Verena Balzert