Hallo,
ich würde gern wissen, wie der Kaufpreis eines (Ex-)Dienstfahrzeug berechnet wird.
Situation:
(2016)
Arbeitgeber AG und Arbeitnehmer AN sind begeisterte Radfahrer. AG sagt zu AN, dass es möglich wäre, einen Fahrrad als Dienstfahrzeug zu bekommen. Das Rad würde gut 3.000 Euro kosten. AN würde 30 Euro mehr Bruttogehalt im Monat bekommen, und dies würde (als Geldwerter Vorteil) versteuert.
Nach 3 Jahre Laufzeit würde AN das Fahrrad kaufen können, und zwar für 10% des Listenpreises (neu).
Klingt super, machen wir, sagt AN.
(2019)
Die 3 Jahre sind vorbei. Die 30 Euro werden nicht mehr auf den Bruttolohn gesetzt.
AN möchte das Rad für 10% des Listenpreises (ca. € 3.500,-) abkaufen.
AG hält Absprache mit Steuerberater. Steuerberater sagt, dass diese Regel in 2017 geändert wurde. Jetzt muss der AN 40% des Neupreises zahlen.
OK, es gibt Gesetzesänderungen und manchmal muss man sowas akzeptieren. Auf dem Boden trommeln und „Unfair!“ heulen bringt nichts.
Aber ist es wirklich so?
Ich habe lange recherchiert und finde nichts. Ich wäre also dankbar, wenn jemand mir sagen könnte, ob das so stimmt, oder mir Quellen nennen könnten, wo ich nachfragen könnte.
Ich bedanke mich im Voraus!