Fahrrad als Dienstfahrzeug / Geldwerter Vorteil / Kauf nach Vertragsende

Hallo,

ich würde gern wissen, wie der Kaufpreis eines (Ex-)Dienstfahrzeug berechnet wird.

Situation:

(2016)
Arbeitgeber AG und Arbeitnehmer AN sind begeisterte Radfahrer. AG sagt zu AN, dass es möglich wäre, einen Fahrrad als Dienstfahrzeug zu bekommen. Das Rad würde gut 3.000 Euro kosten. AN würde 30 Euro mehr Bruttogehalt im Monat bekommen, und dies würde (als Geldwerter Vorteil) versteuert.
Nach 3 Jahre Laufzeit würde AN das Fahrrad kaufen können, und zwar für 10% des Listenpreises (neu).

Klingt super, machen wir, sagt AN.

(2019)
Die 3 Jahre sind vorbei. Die 30 Euro werden nicht mehr auf den Bruttolohn gesetzt.
AN möchte das Rad für 10% des Listenpreises (ca. € 3.500,-) abkaufen.
AG hält Absprache mit Steuerberater. Steuerberater sagt, dass diese Regel in 2017 geändert wurde. Jetzt muss der AN 40% des Neupreises zahlen.

OK, es gibt Gesetzesänderungen und manchmal muss man sowas akzeptieren. Auf dem Boden trommeln und „Unfair!“ heulen bringt nichts.

Aber ist es wirklich so?
Ich habe lange recherchiert und finde nichts. Ich wäre also dankbar, wenn jemand mir sagen könnte, ob das so stimmt, oder mir Quellen nennen könnten, wo ich nachfragen könnte.

Ich bedanke mich im Voraus!

Das verstehe ich nicht ganz. Eigentlich sind es 1% des Listenpreises (inkl. Umsatzsteuer), die als g.V. zu versteuern sind. Also 35€. Und eigentlich bekommt man nicht mehr Gehalt. Aber vermutlich meintest du das anders, als du es geschrieben hast. (35€ geldwerter Vorteil und 30€ mehr Geld bekommen würde bedeuten, dass man zusätzliche 65€ versteuern muss und zusätzlich den Rest der 30€, vielleicht 16€, mehr netto bekommt).

Diese 10% Regel kenne ich überhaupt nicht. Ich hätte gedacht, dass nach den 3 Jahren der AN das Rad kaufen kann und dann eine Differenz ermittelt wird: Restwert des Rades (etwa durch ein Wertgutachten oder dokumentierte Verkäufe gleichartiger Räder bei Online-Märkten glaubhaft gemacht), abzüglich des tatsächlichen Kaufpreises = geldwerter Vorteil des AN.

2017 gab es ein Schreiben der OFD NRW, wo man zur Ermittlung des Restwertes pauschal 40% des auf 100€ abgerundeten Listenpreises empfiehlt. Ausdrücklich steht da:
Soweit teilweise pauschal der Ansatz eines Restwerts von 10% des Kaufpreises begehrt wird, kann dem grds. nicht gefolgt werden, es sei denn, der niedrigere Restwert wurde im Einzelfall in geeigneter Weise nachgewiesen.
Quelle: https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/698417/

Wo kommen diese 10% denn her? Selbst wenn ich AfA anschaue, wird von 7 Jahren Nutzungsdauer ausgegangen, also stünde nach 3 Jahren das Rad noch mit 57% des Anschaffungswerts in den Büchern.

Hallo,

Danke für die schnelle Antwort!

Sorry, wenn das schlecht formuliert wurde.

Konkret:
Auf der Lohnabrechnung steht (bzw. Stand):
Lohnart 2 (Gehalt)
Lohnart 9 (Überstunden)
Lohnart 9011 (Dienstwagen)

Unter Lohnart 9011 sind die 30 Euro (plus) angezeigt.

Weiter unten unter „Netto-Bezüge/Netto-Abzüge“ steht die Summe (€30) als minus.

Ich habe gerade das hier gefunden:


Das erklärt evtl. was passiert ist, nämlich das der AG die Räder geleast hat und hat selber geglaubt, dass das so wäre mit „10% zahlen am Ende“. (Auf jeden Fall hat der AG NICHT versucht, den AN zu veräppeln! Das sollte hier gesagt werden.)

Vielleicht waren alle Beteiligten einfach zu blauäugig…
(Außer der, der die Räder verkauft/als Leasing-Fahrräder zu Verfügung stellt…!)

Das ist so FAST korrekt. Du sprichst von annähernd 3500€ Listenpreis, dann müssten es eigentlich 34€ sein.

Leasingfirmen wollen immer unser Bestes. Geld. Mein Steuerberater hat mir mal detailliert ausgerechnet, wieviel ich sparen würde, wenn ich ein Auto leasen würde. Das erste Zeichen der Ersparnis war das hier: -
(Ein Minuszeichen.)

Der von dir gefundene Link bringt es auf den Punkt.

Danke!

Learning by doing, könnte man sagen.

Sowie: There is no such thing as a free lunch.
Auf jeden Fall hat es sich erledigt, was Fahrrad-als-Dienstfahrzeug angeht.

Sieh das nicht so pessimistisch.
Du hast in den drei Jahren 36% des Listenpreises als g.V, versteuert. Sogar weniger, weil man falsch den bezahlten Preis als Grundlage annahm. Also 1080€ versteuert. Was dich das gekostet hat, weißt nur du (ich kennen deinen Steuersatz nicht, er ist jedenfalls kleiner als 100%).
Nun könntest du das Rad zum echten, realen Wert kaufen, oder pauschal 40% des Kaufpreises zahlen: 1200€.
Nehmen wir an, die 1080€ g.V. hätten dich 500€ gekostet, dann hätte der gesamte Deal dich 1700€ gekostet. Für ein 3000€ Fahrrad, was du von Anfang an auch privat nutzen konntest, nicht schlecht, oder?
In den letzten drei Jahren wurden Wartung und Reparaturen ja auch vom AG bezahlt, das kommt ja noch als Vorteil dazu.

1 Like

Danke für die Erklärung!
So betrachtet sieht es wirklich nicht so schlecht aus.

Ich glaube der AN (ist nicht mein Rad - ich schreibe hier stellvertretend) war genervt wegen der 10%/40%-Sache. Kann ich gut verstehen.

Danke nochmals!