Fahrrad vom Sperrmüll

Hallo allerseits!

Nehmen wir an, in einem Mehrparteienwohnhaus wird eine Sperrmüllsammlung durchgeführt, da sich in den allgemein zugänglichen Bereichen (Gänge, gemeinsam genutzte Kellerbereiche, …) zu viele nicht mehr verwendete Gegenstände angesammelt haben. Alle Mieter und Wohnungsbesitzer werden über einen Monat im Voraus schriftlich verständigt, dass Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, mit Name und Wohnung markiert werden müssen.

Nehmen wir an, bei dieser Sperrmüllsammlung fällt nun ein altes Fahrrad an, dessen Besitzer sich nicht gemeldet hat. Person A, der dieses Rad gefällt, spricht mit Hausbesorgerin B. Diese wäre damit einverstanden, dass A das Fahrrad mitnimmt (da dadurch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung sinken).

Wie kann A sich nun rechtlich absichern, falls zum Beispiel der frühere Besitzer des Rades plötzlich doch wieder Anspruch darauf erhebt?

(So, ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber ich nehme an, die Argumentation „Wenn ich es nicht genommen hätte, wäre es inzwischen zu Schrott verarbeitet“ müsste für A sprechen.)

lG Shir Khan

Wie kann A sich nun rechtlich absichern, falls zum Beispiel
der frühere Besitzer des Rades plötzlich doch wieder Anspruch
darauf erhebt?

Indem er den Besitzer des Rades fragt.
Tut er das nicht geht das Rad wohl zum Sperrmüll und damit gehört es der beauftragten Verwertungsgesellschaft. Auch beim Sperrmüll auf der Straße darf man sich ja nicht einfach bedienen.

Gruß Andreas

Indem er den Besitzer des Rades fragt.

Weder Person A noch Hausbesorgerin B noch sonst wer weiß, wer der Besitzer des Rades ist. Sicher ist nur, dass er einen Brief erhalten haben muss, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er das Fahrrad kennzeichnen muss, wenn er es behalten möchte. Da er das bis zum im Brief angegebenen Zeitpunkt nicht getan hat, würde ich von einer Eigentumsaufgabe ausgehen.

Ich würde davon ausgehen, dass das Eigentum damit an die Hausverwaltungsgenossenschaft übergeht, die (vertreten durch Hausbesorgerin B) bereit wäre, das Rad an A zu verschenken.

Tut er das nicht geht das Rad wohl zum Sperrmüll und damit
gehört es der beauftragten Verwertungsgesellschaft. Auch beim
Sperrmüll auf der Straße darf man sich ja nicht einfach
bedienen.

Die Meinungen darüber gingen in
/t/das-abtransportieren-von-sperrmuell/3469101
etwas auseinander.

lG Shir Khan

Hallo Andreas,

wenn ich das UP richtig verstanden habe, dann ist es eben nicht einfach so: „Stadt hat Sperrmüllaktion, Bürger stellen auf die Straße“, sondern: „Hausverwaltung definiert herrenlosen Sperrmüll, beauftragt Sperrmüllabholung“ (in München übrigens die einzige Variante, dass Sperrmüll beseitigt wird, ich meine, dass man immer einen Auftrag für einen konkreten Abholungsfall geben muss).

Tut er das nicht geht das Rad wohl zum Sperrmüll und damit
gehört es der beauftragten Verwertungsgesellschaft. Auch beim
Sperrmüll auf der Straße darf man sich ja nicht einfach
bedienen.

Zum Sperrmüll ist es ja wohl noch nicht gegangen, da fragt sich, auf welcher Rechtslage die Hausverwaltung das tut. Denn das wäre ja wohl auch die Rechtsgrundlage, auf der die Hausverwaltung stattdessen das Rad an A verschenken könnte.

Die Verwertungsgesellschaft ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nach meinem Verständnis noch nicht beteiligt.

Gruß, Karin

wenn ich das UP richtig verstanden habe, dann ist es eben
nicht einfach so: „Stadt hat Sperrmüllaktion, Bürger stellen
auf die Straße“, sondern: „Hausverwaltung definiert
herrenlosen Sperrmüll, beauftragt Sperrmüllabholung“.

Genau!

Zum Sperrmüll ist es ja wohl noch nicht gegangen, da fragt
sich, auf welcher Rechtslage die Hausverwaltung das tut. Denn
das wäre ja wohl auch die Rechtsgrundlage, auf der die
Hausverwaltung stattdessen das Rad an A verschenken könnte.

Soweit ich das nachvollziehen kann, wurde argumentiert mit irgendeinem Feuerpolizeigesetz, demzufolge das Lagern von Gegenständen und Fahrrädern in Gängen, Stiegenhäusern und allgemein zugänglichen Kellerbereichen unzulässig ist.

lG Shir Khan

Hallo,

irgendeinem Feuerpolizeigesetz,

so etwas gibt es in Deutschland nicht.

Gruß
Christian

Hallo,

irgendeinem Feuerpolizeigesetz,

so etwas gibt es in Deutschland nicht.

und selbst wenn es das gäbe, dürfte man das Fahrrad nicht verschenken, das einem nicht gehört.
Gruß
loderunner (ianal)

so etwas gibt es in Deutschland nicht.

In Deutschland nicht, in Österreich schon. :wink: Ich glaube, dieses hier ist gemeint, insbesondere §26 davon.
http://www.brandschutzforum.at/BFA/seiten/gesetze/fe…

Hinweis: Ich bin mir keinesfalls sicher, ob die Hausverwaltung das richtig anwendet und im Recht ist. Zumindest wurde im schon erwähnten Schreiben an alle Hausbewohner dieses Gesetz als Begründung zitiert.

lG Shir Khan

und selbst wenn es das gäbe, dürfte man das Fahrrad nicht
verschenken, das einem nicht gehört.

Aber entsorgen dürfte man es schon???

lG Shir Khan

Hallo,

und selbst wenn es das gäbe, dürfte man das Fahrrad nicht
verschenken, das einem nicht gehört.

Aber entsorgen dürfte man es schon???

Nein, natürlich genauso wenig.
Gruß
loderunner (ianal)

so etwas gibt es in Deutschland nicht.

In Deutschland nicht, in Österreich schon.

Ich weiß. Das sollte nur ein zarter Hinweis darauf sein, daß es hilfreich sein kann, bei Rechtsfragen zu erwähnen, in welchem Rechtsraum man sich bewegt. Es soll da ja Unterschiede geben…

Gruß
Christian

Hallo,

und selbst wenn es das gäbe, dürfte man das Fahrrad nicht
verschenken, das einem nicht gehört.

naja, man könnte mal schauen, ob nicht
http://dejure.org/gesetze/BGB/856.html
bzw.
http://dejure.org/gesetze/BGB/959.html
und dann
http://dejure.org/gesetze/BGB/958.html
in Frage kommt.

Wenn das Ding schon seit Jahren betriebsunfähig herumrottet…

Gruß
Christian

Hallo,

naja, man könnte mal schauen, ob nicht…
…in Frage kommt.

Ja, klar. Aber erst muss man schauen.

Wenn das Ding schon seit Jahren betriebsunfähig herumrottet…

Die Betriebsfähigkeit wäre aber nur ein kleines Indiz. Ich hatte auch jahrzehntelang ein altes, defektes Fahrrad im Keller, ohne es wegwerfen zu wollen.
Gruß
loderunner (ianal)

naja, man könnte mal schauen, ob nicht…
…in Frage kommt.

Ja, klar. Aber erst muss man schauen.

Deswegen schrieb ich ja:

naja, man könnte mal schauen,

-)

Gruß
C.