Hallo allerseits!
Nehmen wir an, in einem Mehrparteienwohnhaus wird eine Sperrmüllsammlung durchgeführt, da sich in den allgemein zugänglichen Bereichen (Gänge, gemeinsam genutzte Kellerbereiche, …) zu viele nicht mehr verwendete Gegenstände angesammelt haben. Alle Mieter und Wohnungsbesitzer werden über einen Monat im Voraus schriftlich verständigt, dass Gegenstände, die nicht entsorgt werden sollen, mit Name und Wohnung markiert werden müssen.
Nehmen wir an, bei dieser Sperrmüllsammlung fällt nun ein altes Fahrrad an, dessen Besitzer sich nicht gemeldet hat. Person A, der dieses Rad gefällt, spricht mit Hausbesorgerin B. Diese wäre damit einverstanden, dass A das Fahrrad mitnimmt (da dadurch die Kosten für die Sperrmüllentsorgung sinken).
Wie kann A sich nun rechtlich absichern, falls zum Beispiel der frühere Besitzer des Rades plötzlich doch wieder Anspruch darauf erhebt?
(So, ich bin jetzt kein Rechtsexperte, aber ich nehme an, die Argumentation „Wenn ich es nicht genommen hätte, wäre es inzwischen zu Schrott verarbeitet“ müsste für A sprechen.)
lG Shir Khan