Hallo Zusammen,
ist es möglich die Fahrtkosten sowohl der beruflichen Tätigkeit als auch des nebenher absolvierenden Studiums steuermindernd als Werbungkosten geltend zu machen?
S arbeitet Vollzeit an 5 Tagen die Woche und studiert neben her in einem Zweitstudium. Dazu sucht er die Uni an 3 Tagen die Woche auf.
Gilt nun als erste Tätigkeitsstätte nur der Beruf oder zusätzlich das Studium bzw können die Fahrtkosten des Studiums geltend gemacht werden?
Danke