Besten Dank
Ich habe das Werk mal durchgesucht und bin so schlau als wie zuvor, meine Anmerkungen jeweils in eckigen Klammern.
Zu § 42 Richtzeichen
Zu Zeichen 301 Vorfahrt [aka „einmalige Vorfahrt“]
1 I. Das Zeichen steht unmittelbar vor der Kreuzung oder Einmündung. [Okay, das sehe ich ein. In diesem Fall steht’s ja auch gar nicht, sondern müsste in meinen Augen stehen]
2 II. An jeder Kreuzung und Einmündung, vor der das Zeichen steht, muß auf der anderen Straße das Zeichen 205 [Vorfahrt achten] oder das Zeichen 206 [Stop] angebracht werden. [Macht ja Sinn und das steht ja auch schon da]
3 […]
4 IV. Das Zeichen ist für Ortsdurchfahrten und Hauptverkehrsstraßen nicht anzuordnen. Dort ist das Zeichen 306 [Vorfahrtsstraße] zu verwenden. [Okay, haben wir ja in der 30er Zone nicht]
Im Übrigen ist innerhalb geschlossener Ortschaften das Zeichen 301 nicht häufiger als an drei hintereinander liegenden Kreuzungen oder Einmündungen zu verwenden. Sonst ist das Zeichen 306 zu verwenden. [Okay, sehe ich ein, ist aber hier auch nicht das Problem]
Eine Abweichung von dem Regelfall ist nur angezeigt, wenn die Bedürfnisse des Buslinienverkehrs in Tempo-30-Zonen dies zwingend erfordern. [Das könnte der Fall von @Brainstorm64 sein, damit dann der Schulbus ohne „rechts vor links“ durchbrettern kann
5 […]
Da würde ich ja erstmal interpretieren, dass das in 30er Zonen pauschal nicht geht, außer für Buslinien (und dann auch nur, wenn’s echt nicht anders geht).
Dann geht’s weiter bei §45
Zu § 45 Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
XI.
Tempo 30-Zonen
Dort in Zeile 41
"
b)
Wo die Verkehrssicherheit es wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung oder die Belange des Buslinienverkehrs es erfordern, kann abweichend von der Grundregel „rechts vor links“ die Vorfahrt durch Zeichen 301 angeordnet werden; […]"
Buslinie führt da meines Wissens keine durch, aber in dem Fall würde ich interpretieren, dass man wegen des „oders“ doch darf. „Wegen der Gestaltung der Kreuzung oder Einmündung“, und das ist halt durch diese Spielstraße so „gestaltet“?
Und dann geht’s weiter:
"
c)
Die Fortdauer der Zonen-Anordnung kann in großen Zonen durch Aufbringung von „30“ auf der Fahrbahn verdeutlicht werden. Dies empfiehlt sich auch dort, wo durch Zeichen 301 [einmalige Vorfahrt] Vorfahrt an einer Kreuzung oder Einmündung angeordnet ist."
Damit ist also die Straßenbemalung mit „30“ an dieser Stelle (und ohne Kästchen Christa ne lange Nase dreh) völlig in Ordnung. Aber vor allem macht das für mich deutlich, dass man in ner 30er Zone durchaus das Zeichen 301 hinstellen kann, wenn man meint zu müssen.
Allerdings bin ich tatsächlich sehr ungeübt im Lesen solcher Texte, man korrigiere mich, wenn ich da irgendwas falsch interpretiert habe.