Moin,
ergänzend zu HighQ: Manche Banken legen Konten an, die leicht zu merken sind, z.B. Spendenkonten. Die sind nicht zwangsläufig immer prüfzifferngerecht.
In der Regel kann man Überweisungen auch weiterleiten, selbst wenn die Empfängerkontonummer nicht prüfzifferngerecht ist. Da wird dann ein besonderes Kennzeichen mitgegeben (TSE 444), die empfangende Bank bekommt sowas dann wahrscheinlich gesondert vorgelegt und muss die Überweisung von Hand prüfen. Evtl. findet sie das richtige Empfängerkontonummer, oder aber sie weist die Überweisung ab.
Bei Schecks ist das auf jeden Fall gängig, bei Überweisungen aber auf jeden Fall auch möglich.
Grüße,
-Efchen