Ehepaar ist im Trennungsjahr.Ehefrau war bei dem Mann mitversichert. Darf der Ehemann,die Ehefrau aus der Versicherung abmelden?Ab wann hat die Frau keinen Anspruch auf den gemeinsamen Familienrechtschutz?(zwecks Anwalt)
Die RSV hilft in Familensachen i.d.R. ohnehin nicht.
was sagt denn die Versicherung zu der Frage?
Ich habe mit der Versicherung noch nicht gesprochen.
Ich würde im Rahmen einer Erstberatung zum Anwalt gehen und dort u. a. diesen Sachverhalt aufzeigen. Bestelfalls kannst Du Versicherung und die Vertragsnummer nennen. Das kann man auch z. B. im Online-Banking sehen, wenn die Versicherung den Beitrag im Lastschriftverfahren einsieht.
Bei den meisten Anbieter von Rechtsschutzversichersicherungen gibt es einen entsprechenden „Baustein“, mit dem man u. a. Scheidungsfälle einbeziehen kann.
Erstberatung ist oft im „normalen“ Familienrechtschutz enthalten.