Fangprämie bei Ladendiebstahl (0,99 €) eines 16-jährigen rechtens?

Hallo zusammen,

muss ein 16-jähriger (oder seine Eltern) die Fangprämie bzw. die „Erstattung der Belohnung“ i.H.v. 50 € bei einem erstmaligen Ladendiebstahl im Wert von 0,99 € (Gummibärchen bei Aldi) an Aldi wirklich bezahlen? Eine Anzeige wurde bei der Polizei wg. Ladendiebstahl gestellt. Was passiert wenn nicht gezahlt wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Hallo!

Naja, wenn man das hier liest:

https://www.dahag.de/c/ratgeber/strafrecht/diebstahl/fangpraemie

kann eine Fangprämie in Bagatellfällen unzulässig sein.

Aber was is ein Bagatellfall? 99Ct ist wirklich wenig, allerdings kosten 50% der SAchen bei Aldi so viel. Und da war die Verkäuferin, die wegen einem Pfandbon von 1,30€…

Die andere Frage ist, wieviel Zeit, Aufwand und Kosten drauf gehen, wenn jetzt um die 50€ gestritten wird. Zumal, wir wirkt das wohl auf einen Staatsanwalt, wenn er zu beurteilen hat, wie es mit dem eigentlichen Diebstahl weiter geht? Meiner Meinung nach sind die 50€ gut investiert…

4 Like

Der Staatsanwalt wird es wohl nicht erfahren, wie die zivilrechtliche Auseinandersetzung über eine in den AGB verankerte Fangprämie ausgeht, und selbst wenn er davon erfahren sollte, wird es ihn höchstens episodisch interessieren und keinen Einfluss auf die strafrechtliche Würdigung des Falles haben. Ganz abgesehen davon, dass so ein Jugendlicher, der eine Tüte Gummibärchen klaut, allerhöchstens mit einer Ermahnung der Staatsanwaltschaft zu rechnen hat, vielleicht ein paar Stunden gemeinnützige Arbeit leisten soll, mehr passiert da sowieso nicht.

1 Like