Hallo
Mich hat jemand im sozialen Netzwerk als feige Bastarde beschimpft. Nun habe ich davon ein Screenshoot gemacht und möchte die Person anzeigen. Wie läuft der Fall ab?
„feige Bastarde“ - das ist ja Plural. Es scheint damit eine ganze Gruppe von Personen gemeint zu sein.
Auch wenn es unangemessen erscheint, solltest du den genauen Wortlaut der Beleidigung hier zitieren.
Eigentlich solltest du zuvor mal prüfen, ob eine Identifizierung einer realen Person überhaupt möglich erscheint.
Wenn hier X_Strom jemanden als „dumme Sau“ betitelt, wird es schwierig, den Urheber zu erkennen.
Klaro, w-w-w hat die IP-Adresse gespeichert, unter der das abgeschickt wurde.
Unter der IP-Adresse läuft stets auch ein Gästenetzwerk, die bei der Anmeldung benutzte E-Mail-Adresse könnte jedem gehören (der Anbieter macht keine Identitätsprüfung).
Und selbst wenn man meinen PC als Urheber identifizieren würde: Der steht in Firmenräumen und hätte von jedem dort benutzt werden können.
Kennst Du Hornberg ? Bzw. das „Hornberger Schießen“ ?
Übrigens: Trittst Du im Sozialen Netzwerk als Gruppe auf oder warum beleidigt man Dich in der Mehrzahl ?
Anzeigen ?
Na gut, wo macht man das ?
Richtig !
Auf der nächsten Polizeiwache.
MfG
duck313
Du gehst zur Polizei und sagst, dass jemand Dich im sozialen Netzwerk als feige Bastarde beschimpft hat. Der Polizist schreibt sich alles auf und sagt dann, dass Du irgendwann Nachricht erhältst. Nach ein paar Wochen bekommst Du einen Brief, in dem steht, dass die Sache eingestellt wurde, weil kein öffentliches Interesse besteht.
Das glaube ich eher nicht,weil noch öffentlicher als soziale Netzwerke geht’s ja leider kaum,und der Sinn der Beschimpfung ja voll erreicht wurde.Nur denkt der wahrscheinlich einzelne männliche Absender,das man ihn nicht rausbekommem. Nur ist das dummerweise ein Trugschluss.
David
Haha sorry manche stellen mich als psychisch Labil da, sind es jedoch selber. Warum liest man die Fragen nicht richtig und antwortet einfach drauf los ??
Es war auf einer Platform. Icj habe was verkauft privat und die Person ist dann nach dem Deal abgesprungen. Ich habe der Person eine Bewertung geschrieben. Ganz normale das die Person im letzten Moment abgesprungen und und mir nicht mal Bescheid gesagt hat. Daraufhin habe ich eine Bewertung zurück bekommen wo halt feige Bastarde stand. Ich habe die Nummer von der Person, das Bild und den Username.
Ich will sowas ungern auf mich sitzen lassen.
dann doch bitte mal um Aufklärung
Ist dies „feige Bastarde“ der gesamte Text der Bewertung?
hast Du Dich denn eigentlich mal mit § 153 StPO beschäftigt, oder (eine Nummer kleiner) auch nur mit der Bedeutung des Worts „Interesse“ und des Begriffs „öffentliches Interesse“?
Das glaube ich eher nicht.
Hinweis: Wenn man ein einzelnes Wort aus einem Satz aufgefasst hat, bedeutet das nicht, dass man den Inhalt des Satzes kennt.
Schöne Grüße
MM
Was willst du erreichen?
Ich nehme an, dass es nicht mehr da steht.
Dann wende ich an die Betreiber / Moderatoren der Plattform und bitte um Löschung. Die werden sich auch um Sanktionen gegen den beleidigenden User kümmern.
Wenn du den Weg über die Polizei beschreitest, wirst du eher einen kleinen Streisand-Effekt auslösen. Und die Beleidigung wird läbgere Zeit stehen bleiben.
Grüße
Siboniwe
Na du scheinst es ja richtig mit mir zu haben.Übsrnimm dich bloss nicht.Es kommt in absehbarer Zeit jetzt keine Antwort.Also wird das Abwarten eher erfolglos.Um deutlich zu werden.
SCHÖNEN TAG NOCH.
Was genau hat eine Verkaufsplattform im Internet mit einem
zu tun?
Du zeigst leider überdeutlich deine Defizite und dann kommt halt auch mal eine Bemerkung. @Aprilfisch nennt dich nicht „feige bastarde“ oder ähnlich, aber er macht deutlich, dass es offensichtliche Grenzen des Verständnisses bei dir gibt, die du akzeptieren solltest. Akzeptieren heißt, enthalte dich einer eigenen rechtlichen Würdigung und höre auf das, was man dir rät.
Zitat:
„Haha, sorry manche stellen mich als psychisch Labil da, sind es jedoch selber“.
Zitat:
" Hallo, ich bin eine schwache vollbehinderte Lusche, mit psychischen belastungen ( schitzophrenie, Psychose).
Vielleicht solltest du deine multiplen Persönlichkeiten mal einpacken und einen Facharzt/ Psychater aufsuchen.
Trotz guten Willens wird wer-werweiss-was dir bei dem Problem keine wirkliche Hilfe sein können.
Mao
Also ich möchte nur kurz etwas schreiben.
Der TE hat lediglich gefragt, was er machen soll, wenn er im www beleidigt wird.Die Frage ist nur schwerlich misszuverstehen.
Die richtige Antwort wäre hier gewesen
a) Auf manchen sozialen Plattformen gibt es Meldefunktionen, bei Twitter kannst du auch direkt eine Meldung nach dem NetzDG machen. Hier liegt halt eine Beleidigung vor
b) in den meisten Bundesländern gibt es sog. Online Wachen der Polizei, dort kannst du deine Anzeige ebenfalls tätigen.
c) du gehst zu irgendeiner Polizeistation in Deutschland und machst deine Anzeige persönlich dort.
d) du gehst zum Rechtsanwalt und lässt dich dort bzgl. deiner Anzeige beraten.
Ich nutze diese Plattform noch nicht lange, aber auch hier wird, wie auf anderen Plattformen, deutlich, dass man immer vom Thema abweicht.
Antwortet doch bitte auf die komkrete Frage und quatscht keine Opern über Erfolg, Misserfolg oder sonstigen Mist, den keiner interessiert. Insbesondere den TE nicht.
Servus,
der Vortrag des Fragestellers legt nahe, dass nichts vorgefallen ist, was in § 185 StGB vorkäme. Hier zum Gang zur Polizei zu raten, damit dem Fragesteller dort sozusagen von Amts wegen erklärt wird, dass er nicht beleidigt worden ist, nützt niemandem. Insbesondere dem TE nicht.
Beiläufig: Der Journalist Hasnain Kazim berichtet, dass er in einzelnen Fällen, die sehr weit über das hinaus gingen, was er als Journalist mit ausländisch klingendem Namen täglich an beleidigenden Hass-Mails bekommt, tatsächlich Anzeige erstattet hat - waren glaub ich drei oder vier. In 100 (in Worten einhundert) Prozent der Fälle wurde das Verfahren gem. § 153 StPO eingestellt.
Deine ‚richtigen Antworten‘ erzeugen von a - d mehr oder weniger großen Aufwand, aber keinen Erfolg.
Und nu?
Schöne Grüße
MM
Schade, dass Sie meinen Text und die Frage des TE nicht gelesesen haben
Ich glaube, MM hat sehr wohl gelesen.
Was nützen deine Aussagen, wenn man mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit weiß, dass zumindest b) und c) keinen Erfolg versprechen und d) auch noch recht teuer werden kann (auch ohne Erfolg). weil --> hat MM erklärt? Zu a) habe ich selbst geraten.
Der Unterschied zwischen einfachem Googeln: „Ich möchte jemanden anzeigen. Wo mache ich das?“, „Ich möchte jemanden anzeigen, wegen einer Beleidigung in einem Internet-Forum. Wo mache ich das?“ führt zu fachlich korrekten Aussagen (–>Polizeistation oder bei der Polizei im Netz).
ABER: in einem Forum antworten Menschen. Die können mehr liefern, als irgendwelche Informationsseiten. Die können z.B. darauf hinweisen, dass Beleidigungen dieser Art im Netz nicht von Erfolg gekrönt sind. Die können z.B. eigene Erfahrungen beisteuern. Die können nachfragen, weil vielleicht nicht klar ist, um was für eine Beleidigung es sich handelt (bei Hass-Mails geht man vielleicht anders vor, als bei mehr oder weniger anonymen Beleidigungen). usw.usf.
Und genau darin liegt der Vorteil eines Forums gegenüber einer Eigenrecherche. Und im besten Falle gibt es einen Vorteil, wenn es sich nicht um ein Forum handelt, in dem nicht nach Methode „wham-bam-thankyou-mam“ eine zweizeilige Antwort mit Verweis hingehustet wird, sondern in dem ein Problem von verschiedenen Seiten begutachtet wird (was dann allerdings nach sich zieht, dass eine Diskussion sich unter Umständen verzweigt, was bei einer linearen oder einer verkorksten Baumstruktur schwer darzustellen/nachvollziehen ist).
Mit anderen Worten: du missverstehst werweisswas, zumindest die ursprünglich gedachte Form von werweisswas, die schmerzlich vermisst wird.
Grüße
Siboniwe
Ich wollte ja nicht diskutieren.
Aber woher wissen Sie jetzt genau, dass a-c keinen Erfolg haben werden?
Woher wissen Sie,bei d), ob TE keinen Rechtsschutz hat?
Servus,
das bleibt sich gleich, weil es keine Rechtsschutzversicherung gibt, die bei dem Vortrag
und gleichzeitig
Leistung zusagen oder leisten wird.
b) und c) führen zur Aufnahme der Anzeige und dann Einstellung des Verfahrens gem. § 153 StPO. Viel Aufwand, kein Ergebnis.
a) wird nicht funktionieren, weil Namo1 nicht mehr genau weiß, ob das in einem sozialen Netzwerk oder auf einer Verkaufsplattform gewesen ist - daher weiß er nicht, wen er hier um Säuberung bitten könnte.
Also, wie duck313 bereits prognostiziert hat: Das wird ausgehen wie das Hornberger Schießen.
Und um dieses Ergebnis zu erreichen, ist die optimale Option:
Gar nix machen.
Schöne Grüße
MM