Hallo,
Der Einbau der Fenster – muss nach EnEV (Energie-einsparverordnung)erfolgen!
Die Anforderungen an den fachgerechten Fenster – Einbau sind in der Energieeinsparverordnung festgelegt. Die EnEV bezieht sich hierbei auf die DIN 4108 Teil 7. Hierin wird sowohl eine äußere Winddichtheit und Schlagregendichtheit als auch eine innere Luftdichtheit der Fensteranschlußfuge gefordert. Die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (- EnEV 2009 -) ist verpflichtend.
Fachgerechter Einbau der Fenster
Zwischen Fensterrahmen und Mauerwerk muss als Wärme- und Schallschutz eine vollständige Dämmung, d.h. ohne Lücken erfolgen. Diese Dämmung kann beispielsweise mit Mineralwolledämmstreifen oder mit PU-Schaum erfolgen. Zudem ist eine äußere und innere Abdichtung des Fensteranschlusses erforderlich.
Der Lot- und waagrechter Einbau des Fensters kann hierbei passgenau mit Kunststoffkeilen erfolgen. Das Fenster wird ausgerichtet und so dauerhaft nach unten abgelastet.
Äußere Abdichtung = Winddichtheit und Schlagregendichtheit
Die äußere Abdichtung dient dem Schutz vor Witterungseinflüsse. Diese Abdichtung muss daher schlagregendicht sein. Ansonsten muss die Ausführung jedoch diffusionsoffen erfolgen, so dass Feuchtigkeit innerhalb der Konstruktion auch wieder nach außen entweichen kann. Für diese äußere Abdichtung gibt es spezielle Folienbänder mit geringem sd-Wert (diffusionsoffen) und hoher Schlagregendichtheit. Ebenfalls stellt ein korrekt anschließendes WDVS (Wärmedämmverbundsystem) oder ein Putz eine ausreichende Winddichtung dar. Selbständig expandierende Fugendichtbänder können in diesem Fall für Schlagregendichtheit sorgen.
Innere Abdichtung = Luftdichtheit
Gemeint ist hierbei die Dichtheit gegenüber der Wasserdampfdiffusion. Die Feuchtigkeit aus der warmen (feuchten) Raumluft soll im Winter nicht in die Konstruktion eindringen und Bauschäden verursachen können. Daher muss die Luftdichtheit (Dampfdiffusionsdichtheit) stets auf der Raumseite (Innenseite) gewährleistet werden. Hierbei gilt grundsätzlich, dass die Dichtheit von innen nach außen abnehmen muss. Für diese innere Abdichtung gibt es spezielle Folienbänder mit hohem sd-Wert (Dampfbremse). Zusätzlich gibt es im Handel ebenfalls Dichtkleber zur Verklebung der Folienbänder im Bereich der Fuge (zwischen Fenster und Außenwand).
Einbau der Fenster nur mit Unternehmererklärung
Insgesamt muss der Einbau der Fenster stets nach aktuell geltender EnEV erfolgen. Zudem sind die Fachunternehmen nach EnEV inzwischen verpflichtet dem Bauherren eine Unternehmer-erklärung auszustellen, in der ein fachgerechter Einbau und die Einhaltung der Energieeinsparverordnung bestätigt wird.
Mit freundlichem Gruß
Norbert Phiesel
www.bautechnik-phiesel.de