Liebe www-ler,
ein Versicherungsnehmer hatte einen Wasserschaden in einer Mietwohnung. Der Schadensantrag wurde zusammen mit einem Angebot über die Reparatur an die Hausratversicherung gestellt. Die ursprüngliche Rechnung über den betroffenen Gegenstand liegt leider nicht mehr vor (über 2 Jahre alt).
Die Hausratversicherung teilt nun mit, dass der VN die Arbeiten ausführen lassen kann und anschließend die Rechnung übernommen wird. Nun ist es so, dass der VN die Arbeiten nicht durchführen lassen möchte.
Wie teilt der VN dem Versicherungsgeber mit, dass er stattdessen eine fiktive Abrechnung wünscht? Einfach mit diesem Einzeiler? Oder muss man das begründen?
Vielen Dank für eure Textvorschläge & Grüße,
Susi